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Schiesser Fritz · Ständerat · 2001-12-05

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-05

Wortprotokoll

Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage und für Zustimmung. Ich habe das auch in der Kommission so gehalten. Ich möchte kurz auf vier Punkte eingehen. Einiges ist schon erwähnt worden; auf andere Punkte, die hier ausführlicher dargelegt worden sind, möchte ich nicht weiter eingehen.

1. Zur Frage der verfassungsmässigen Zuständigkeiten: Die Vorlage stützt sich auf eine Bestimmung in der Verfassung ab, bei der man sich fragen kann, ob diese Zuständigkeit richtig ist oder nicht. Es gäbe aber - das wurde insbesondere in der Kommission auch näher besprochen - in der Verfassung andere Bestimmungen, so insbesondere Artikel 66 Absatz 2, auf die man sich allenfalls berufen könnte. Es handelt sich hier aber nicht um die absolut zentrale Frage, die zur Diskussion steht, wenn vorausgesetzt wird - und ich glaube, dass wir uns da alle einig sind -, dass das Schulwesen grundsätzlich in die Kompetenz der Kantone gehört und dass auch der heutige Beschluss in Zukunft nichts daran ändern wird. Das ist für mich eine Ausgangslage, die ich akzeptieren kann; ich kann auf dieser Basis weiterarbeiten und diesem Beschluss zustimmen.

2. Zur Frage der Stellungnahme der Erziehungsdirektorenkonferenz: Ich habe in meinen Akten ein Schreiben vom 21. November 2001, das an die Mitglieder des Nationalrates gerichtet ist. Dies wahrscheinlich deshalb, weil im erwähnten Schreiben vor allem das Berufsbildungsgesetz behandelt wird.

Im Schreiben wird zum ICT-Gesetz Folgendes festgehalten: "Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) begrüsst dieses partnerschaftliche Engagement des Bundes in der ICT-Förderung sehr, weil es die Realisierung von überkantonalen Massnahmen, namentlich in der Weiterbildung der Lehrkräfte, wesentlich erleichtert und die Partnerschaft mit dem privaten Sektor auf nationaler Ebene begünstigen hilft. Im Namen der Konferenz bitten wir Sie daher, dem ICT-Gesetz zuzustimmen." Unterzeichnet vom EDK-Präsidenten, Herrn Regierungsrat Stöckling.

So, wie ich Herrn Stöckling kenne, gehe ich davon aus, dass er nicht etwas unterschreibt, was nicht den Tatsachen entspricht. Dieses Schreiben ist für mich klarer Ausdruck dafür, dass diese Vorlage von der Erziehungsdirektorenkonferenz nicht nur getragen, sondern aktiv unterstützt wird. Den wesentlichen Punkt meine ich darin zu erkennen, dass es um die Realisierung von überkantonalen Massnahmen geht, namentlich in der Weiterbildung der Lehrkräfte. Das ist für mich ein wesentlicher Ansatzpunkt, der offenbar auch von der Erziehungsdirektorenkonferenz entschieden gefördert wird.

3. Ich betrachte diese Vorlage, das Engagement des Bundes, die "Dreieinigkeit" von Bund, Kantonen und Privatwirtschaft, als Anschub für eine Entwicklung, die wir dringend [PAGE 886] nötig haben - ich werde im vierten Punkt noch kurz darauf zurückkommen. Diesen Anschub braucht es meines Erachtens trotz der Bekenntnisse, die Kantone könnten die Mittel auch selber aufbringen. Ich zweifle nicht daran, dass die Kantone in der Lage wären, über diese fünf Jahre auch 100 Millionen Franken aufzubringen. Ob das aber unter den Kantonen denselben ausgleichenden und anschiebenden Effekt hätte, daran zweifle ich. Dort sehe ich die Rolle des Bundes, die ich als Vertreter eines Kantones, der vielleicht auf diesem Gebiet noch nicht so weit fortgeschritten ist wie andere Kantone, sehr schätze. In der heutigen "NZZ" können wir unter dem Zwischentitel "Computernutzung nur zu Hause" lesen: "Mit lediglich 21 Prozent der Jugendlichen, die den PC in der Schule nutzen, liegt die Schweiz aber deutlich unter dem internationalen Schnitt, was ohne geeignete Gegenmassnahmen die digitale Isolation bedeuten könnte."

Ich betrachte namentlich auch diese Vorlage als eine solche Massnahme und begrüsse es, dass dieser Anschub vonseiten des Bundes geleistet wird, damit eben eine Entwicklung entsteht, dank der wir bei der nächsten Abklärung im internationalen Vergleich einen besseren Platz belegen. Im Übrigen, als Zwischenbemerkung zu dieser Auswertung: Was die Grundausbildung betrifft - und damit wird natürlich auch ein Zeugnis für unsere Schulen ausgestellt -: Da gibt es in diesem Bereich noch einiges zu tun, wofür sich die Erziehungsdirektoren engagieren können. Offenbar sind wir hier in wesentlichen Bereichen nicht oder nicht mehr in der internationalen Spitzengruppe vertreten.

4. Ich möchte noch ganz kurz erwähnen, dass in der Kommission immer wieder darauf hingewiesen wurde, gewisse Kantone seien schon sehr weit fortgeschritten und andere eben noch nicht. Vielleicht wird das auch im Rat noch aufgebracht. Diese Kantone wären dann die Nutzniesser dieser Vorlage. Ich glaube, es geht darum, dass wir in diesem Land eben generell einen Standard erreichen, der über demjenigen jener Kantone liegt, die noch nicht so weit fortgeschritten sind. Gewisse Kantone waren hier offenbar aktiver. Bei der Verteilung der Mittel kann diesen Umständen Rechnung getragen werden. Was mich aber etwas betrübt, ist die aus diesen Argumenten abzuleitende Frage: Sind wir eigentlich 26 Kantone oder sind wir ein Land? Wenn wir international konkurrenzfähig sein sollen, dürfen wir nicht nur 26 Kantone sein, sondern wir müssen insbesondere auch ein Land sein. Diese Vorlage würde ein kleines bisschen dazu beitragen, dass wir diese nationale Kohärenz und weniger die Aufteilung in 26 Kantone betonen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.