Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-09-10
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-10
Wortprotokoll
Die Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, das die Anstossfinanzierung für Kindertagesstätten regelt, läuft Ende Januar 2015 aus. Das Gesetz soll nun darüber hinaus weitergeführt und dabei auch weiterentwickelt werden. Innovative Projekte und die Qualitätsentwicklung, die uns auch sehr am Herzen liegt, sollen mitberücksichtigt werden, und es soll ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass Gesuche einfach und unbürokratisch organisiert und mit den Anforderungen der Kantone koordiniert werden. Der Entwurf der Kommission sieht eine Verlängerung der Geltungsdauer bis 2019 und einen Gesamtkredit von 120 Millionen Franken für diese vier Jahre vor.
Für die Grünliberalen ist die familienergänzende Kinderbetreuung ein sehr wichtiges Element, eine tragende Säule für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Bedarf an Plätzen besteht, das Angebot reicht heute nicht aus, wie mir von Eltern regelmässig bestätigt wird. Ich möchte Kollegin Pieren an die Einführung der Betreuungsgutscheine in der Stadt Bern erinnern. Da hat Frau Pieren erfreulicherweise die grünliberale Initiative im Komitee unterstützt. In diesem Zusammenhang hat sie auch ausgeführt, dass es in der Stadt Bern zu wenig subventionierte Plätze gibt.
Das bisherige Impulsprogramm wurde bezüglich seiner Wirkung und der Nachhaltigkeit der Veränderung evaluiert. Das Ergebnis ist sehr erfreulich. So wurde das Platzangebot um rund 87 Prozent erhöht. Heute zählen wir über 43 000 Plätze. Ich kann also getrost festhalten, dass die Massnahmen sehr erfolgreich sind. Sie sind auch nachhaltig, das zeigen andere Kennzahlen aus dem Evaluationsbericht: 98 Prozent der Kindertagesstätten und 95 Prozent der Einrichtungen waren zum Zeitpunkt der Untersuchung noch in Betrieb. Das heisst, das Betreuungsangebot wird dauerhaft und über lange Zeit verbessert. Die Gegner argumentieren, es sei nach so vielen Jahren keine Anschubfinanzierung mehr, vielmehr handle es sich um eine ganz normale Subvention. Fokussiert man die Betrachtung aber auf die einzelne Kindertagesstätte, auf die einzelne Einrichtung, dann stellt man fest, dass es sehr wohl eine Anschubfinanzierung ist. Denn sie ist ja zeitlich befristet und wird nicht dauerhaft - auf immer und ewig - ausgerichtet. Auch das Gesamtprogramm ist wiederum befristet: bis 2019. Es ist ein befristetes Impulsprogramm.
Die Kommissionsmehrheit hat richtigerweise auf Änderungen inhaltlicher Art wie regionale Einschränkungen, verkürzte Beitragsperiode oder Beschränkung auf nichtausgelastete Betreuungseinrichtungen verzichtet. Das finden wir Grünliberalen richtig und lehnen deshalb alle Minderheitsanträge ab. Ich werde auf Bemerkungen zu den Minderheitsanträgen verzichten und empfehle Ihnen, jeweils den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.