Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2014-09-10
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-10
Wortprotokoll
Mit der parlamentarischen Initiative für die Weiterführung des Impulsprogramms für familienergänzende Kinderbetreuung entscheiden wir darüber, ob die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch in Zukunft eine Priorität ist. Das Impulsprogramm des Bundes leistet für diese Vereinbarkeit einen wertvollen Beitrag. Es unterstützt die Schaffung von neuen Kindertagesstätten in den ersten beiden Betriebsjahren.
Der Erfolg der letzten elf Jahre spricht für sich. Seit 2003 wurden fast 2500 Gesuche bewilligt. Bis Anfang 2014 konnten so über 43 000 neue Betreuungsplätze geschaffen werden. Dies entspricht einer Erhöhung des Angebots um eindrückliche 87 Prozent. Dank der Anschubfinanzierung des Bundes hat sich die Kinderbetreuung spürbar dynamisiert. Eine Analyse zeigt ausserdem, dass praktisch alle geschaffenen Plätze erhalten bleiben. Das Impulsprogramm wirkt also nicht nur vorübergehend - nein, es ist nachhaltig.
Die CVP ist von der Wirkung der familienergänzenden Betreuung überzeugt. Diese ermöglicht den Eltern die Erwerbstätigkeit. So trägt das Programm zur Entlastung von Familien mit Kindern bei und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel; wir haben dies schon oft gehört. Trotzdem gibt es noch viel zu tun, wenn wir den Bedarf an Betreuungsplätzen decken wollen. Insbesondere in ländlichen Kantonen besteht ein Nachholbedarf.
Die familienergänzende Betreuung muss unterstützt werden. Die Kosten dafür sind heute für viele Familien immer noch zu hoch. Deshalb sollen innovative Projekte im bisherigen Rahmen Kosten senken, ohne dass dabei die Qualität der Betreuung verlorengeht.
Dies sind genug Gründe, um das Ende Januar 2015 auslaufende Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern.
Im Namen der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie, den Entwurf der Kommission anzunehmen und die Minderheitsanträge abzulehnen, damit Beruf und Familie auch in Zukunft kein Widerspruch sind.