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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-05-05

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-05-05

Wortprotokoll

Ich danke der Kommissionssprecherin und dem Kommissionssprecher für die ausgewogene Darstellung. Ich komme nicht auf die Ausgangslage zurück. Es geht um eine Kernfrage, nämlich darum, ob eine Lücke besteht, wenn etwas nicht geregelt ist. Das ist für mich die Kernfrage. Die Abgangsentschädigung bei einer Nichtwiederwahl einer Richterin oder eines Richters der erstinstanzlichen Bundesgerichte bzw. des Bundesanwaltes und seiner Stellvertretung haben wir nicht geregelt; wir wollten eine solche Abgangsentschädigung auch ganz klar nicht.

Am 1. Januar 2007 sind das Bundesgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtsgesetz, die Verordnungen über Richterstellen und Richterstatut sowie mehrere Änderungen von zahlreichen Erlassen in Kraft getreten. Im Vorfeld gab es eine Projektgruppe unter der Leitung von Heinrich Koller, dem damaligen Direktor des Bundesamtes für Justiz. Wir haben dieses Thema dort diskutiert. Wir haben auch diskutiert, ob die Bundesrichter und der Bundesanwalt weiterhin vom Bundesrat eingesetzt werden oder ob das Parlament diese Personen wählen soll. Wir haben uns entschieden, dass das Parlament diese Aufgabe ausführt. Deshalb haben wir auch die Richterverordnung erlassen. Ansonsten hätten wir sagen können, dass alles dem Bundespersonalgesetz unterstehe. Dann wäre klar gewesen, dass auch die Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte vom Bundespersonalgesetz hätten profitieren können.

Auch hier stellt sich für mich als Parlamentarier die Frage: Wollen wir uns weichklopfen lassen? In den letzten Jahren war es immer so: Kaum ist man gewählt, kommen die Forderungen. Man möchte höhere Löhne, man möchte eine Abgangsentschädigung. Wenn die Kandidatinnen und Kandidaten bei uns sind und gefragt werden, ob sie mit dem Lohn einverstanden sind und ob sie sich einen Wechsel vorstellen können, sind alle immer einverstanden. Damals, bei der Ersteinsetzung des Bundesverwaltungsgerichtes, zeigten sich alle Personen, die vorher bei den Rekurskommissionen tätig waren, einverstanden mit der Verordnung, mit den Entschädigungen. Niemand hat geklagt. Jetzt kommen am [PAGE 657] laufenden Band Forderungen nach mehr Lohn, nach Abgangsentschädigungen bei Nichtwiederwahl usw.

Da mache ich persönlich nicht mit. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen und nicht einzutreten. Für uns besteht keine Lücke. Wir haben dieses System so gewählt, wir haben uns für diesen Weg entschieden. Alle Kandidatinnen und Kandidaten, die sich bewerben, wissen, dass es so ist.

Wir sind die Wahlbehörde, und es soll auch eine echte Wahl sein. Es ist nicht so, dass wir in der Vergangenheit x Leute abgewählt oder nicht wiedergewählt hätten. Da gibt es vielleicht einen Einzelfall in einem Jahrzehnt. Deshalb müssen wir uns die Frage stellen, ob wir allenfalls die Gesamterneuerungswahlen früher abhalten sollten, nicht erst im Herbst. Wenn wir die Gesamterneuerungswahlen z. B. in der Sommersession machen - das ist der Lösungsansatz der Minderheit -, dann wissen die Leute sechs Monate im Voraus, ob sie wiedergewählt sind oder nicht. Sechs Monate müssten unseres Erachtens genügen, um einen neuen Job zu finden. Das muss allen anderen Leuten in diesem Land auch genügen, die haben ja teilweise nur drei Monate Zeit.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, der Minderheit zuzustimmen.