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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2015-05-05

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-05-05

Wortprotokoll

Nur ganz kurz zur Frage, ob wir hier eine echte Lücke haben oder ob es sich um qualifiziertes Schweigen handelt: Herr Schwander, auch ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass wir hier nicht einfach aufgrund der Teilnahme in einer Kommission auf die Aussage des historischen Gesetzgebers schliessen dürfen. Diese Interpretation ist ja immer relativ schwierig. Es ist aber völlig klar, dass wir in der Gerichtskommission die Frage der damaligen Regelung ausführlich behandelt haben - Herr Vischer hat auf das Gutachten von Frau Professorin Kiener hingewiesen - und dass sich die Gerichtskommission veranlasst sah zu prüfen, ob wir die Frage der Wiederwahl, des Rechtsanspruchs auf eine Wiederwahl und der Modalitäten der Wiederwahl mit einem Rechtsgutachten klären mussten, weil der historische Gesetzgeber diese Frage nicht geklärt hatte. Dabei steht meines Erachtens ziemlich klar fest, dass es sich um eine auch in der Frage der Abgangsentschädigung echte Lücke handelt. Weil man damals die Frage der Wiederwahl nicht geklärt hat, hat man selbstverständlich auch die Frage der Abgangsentschädigung nicht beantwortet. Damit steht für mich auch fest, dass wir heute die Chance haben, diese Lücke zu schliessen.

Der Antrag der Kommissionsminderheit, die Wiederwahl einfach sechs Monate vorzuziehen, ist meines Erachtens vollends nicht praktikabel. Stellen Sie sich das einmal am Beispiel des Bundesanwalts vor und dass wir sechs Monate vor Ablauf seiner Amtsdauer eine Nichtwiederwahl vornehmen würden. Welche Durchsetzungskraft hätte ein Bundesanwalt dann noch, wenn er noch sechs Monate im Amt sein müsste, wobei bekannt wäre, dass er nicht wiedergewählt worden ist? Das wäre eine "lame duck" klassischer Art; er wäre gar nicht mehr handlungsfähig. [PAGE 659]

Ich bin der Frau Bundespräsidentin sehr dankbar, dass sie noch auf das rechtspolitische Argument hingewiesen hat, wonach diese Vorlage die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter und des Bundesanwalts stärkt. Es gibt Länder, die bei den Richterinnen und Richtern eine Wahl auf Lebenszeit kennen, um genau solche Kalkulationen und Spekulationen auf eine Wiederwahl auszuschliessen. Ich bin überzeugt, dass wir hier eine gute Lösung haben.

Als Präsidentin der Gerichtskommission möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die Gerichtskommission nicht in der Lage wäre, den Einzelfall adäquat zu beurteilen. Es ist sinnvoll, dass es den Gerichtsleitungen obliegt, zusammen mit der Finanzdelegation beziehungsweise der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft eine massgeschneiderte Lösung zu finden. An dieser Stelle möchte ich dem Ständerat für diese ausgewogene Lösung danken.

Ich bitte Sie, darauf einzutreten und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.