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Allemann Evi · Nationalrat · 2015-05-05

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-05-05

Wortprotokoll

Ich bin nach diesem Plädoyer, bei dem es anfänglich ausgesehen hat, als ob die FDP-Liberale Fraktion nun plötzlich für Nichteintreten votieren würde, doch sehr froh um die letzten Worte von Herrn Walter Müller. Er hat primär die nachträgliche Registrierung kritisiert, damit aber in seinem Votum fünf Minuten lang die ganze Reform, die ganze Revision schlechtgemacht. Wir haben auch mit den liberalen Kräften in diesem Parlament sehr gut zusammengearbeitet, weil es ein gemeinsames Anliegen war, eine Verbesserung des Schutzes vor Waffengewalt hinzubringen. Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, auf diese Gesetzesrevision einzutreten.

Diverse Punkte verwässern den Schutz vor Waffengewalt. Mit dieser Revision wird ein wichtiger Schritt gemacht. Nicht zuletzt wird auch ein Versprechen aus dem Abstimmungskampf zur Waffenschutz-Initiative eingelöst. Ich habe es noch in den Ohren, obwohl es schon ein bisschen mehr als vier Jahre her ist: Auf Podien, in diversen Radio- und Fernsehstreitgesprächen wurde immer wieder betont, es gebe schon kantonale Register, die man verlinken könne, das sei kein Problem, unbürokratisch, einfach machbar. Dafür müsse man nicht Ja sagen zur Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt". Dieses Versprechen, es kommt auch in der bundesrätlichen Botschaft explizit vor, haben sehr viele sehr ernst genommen, nicht nur wir, die damals landauf, landab für die Volksinitiative votierten, sondern auch all jene, die unentschlossen waren, die sich gesagt haben: "Vielleicht geht die Initiative in der Tat ein bisschen zu weit, aber wenn diese Verlinkung der bestehenden Register so unbürokratisch und einfach machbar ist, dann können wir Nein sagen und haben trotzdem etwas in der Hand, das zu mehr Schutz vor Waffengewalt führt." Dieses Versprechen wird heute mit dieser Gesetzesrevision eingelöst. Es darf nicht mit Füssen getreten werden.

Im Zentrum der Gesetzesrevision steht, dass sich die zuständigen Behörden gegenseitig rasch über den Waffenbesitz bzw. die Waffenbesitzerinnen oder die Waffenbesitzer, bei denen ein Missbrauchspotenzial befürchtet werden muss, informieren. Diese Information ermöglicht es zu überprüfen, ob der entsprechenden Person die Waffe zu entziehen sei. Ich habe es angetönt, für die Verbindung der kantonalen Waffenregister wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, die sogenannte Waffeninformationsplattform Armada. Es handelt sich letztlich um ein kantonales Projekt im Rahmen der Harmonisierung der Polizeiinformatik. Es wird also keine zentrale Datenbank eingeführt, dagegen hat sich ja eine Mehrheit von Ihnen gewehrt. Die kantonalen Waffenregister bleiben erhalten. Aber durch die Verlinkung ermöglicht man, dass man mit einer einzigen Online-Abfrage sowohl alle kantonalen Waffenregister als auch die Waffeninformationsplattform Armada abfragen kann. Das ist wirklich eine massive Verbesserung gegenüber heute, ohne dass man die kantonale Datenhoheit angreifen würde. Das ist wirklich eine einfache, unbürokratische Art, um mehr Schutz vor Waffengewalt zu erreichen.

Das Wort "Register" tönt nach Bürokratie, das mag wirklich so sein; es ist vielleicht auch ein etwas antiquiertes Wort. Dahinter steckt aber, dass man die Waffen erfasst, niederschwellig und einfach diese Online-Abfragen machen kann und damit nicht eine riesige Bürokratie aufbaut. Man will das auch rasch umsetzen, nämlich innert zwei Jahren, wie der Bundesrat vorschlägt; die Minderheit I (Graf-Litscher) beantragt das auch, was wir selbstverständlich unterstützen.

Schon mehrfach ist es gesagt worden: Jeder Hund ist registriert, jede Kuh, jedes Schwein, jedes Schaf - wieso nicht auch die Waffen? Ich erachte es in der heutigen Zeit, in der wir immer wieder Vorfälle zu verzeichnen haben, die tragisch sind und bei welchen Waffenmissbrauch im Spiel ist, als eine Selbstverständlichkeit und nicht als einen Rückschritt, dass Waffen registriert werden.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Nachregistrierung von Feuerwaffen im Privatbesitz. Diese Forderung kam namentlich aus den Kantonen, von der KKJPD und auch vonseiten der Polizeikommandanten. Der Ständerat hat dann die Forderung in einer Kommissionsmotion (11.4047) aufgenommen. Später hat der Bundesrat die nachträgliche Registrierung in die Vorlage eingearbeitet. Man will, dass Feuerwaffen, die schweizweit noch in keinem kantonalen Waffenregister verzeichnet sind, dem zuständigen Waffenbüro des Wohnsitzkantons zu melden seien. Eine vorsätzliche Widerhandlung gegen diese Meldepflicht soll mit einer Busse sanktioniert werden. Das ist richtig. Deshalb lehnen wir auch den Antrag der Minderheit Büchler Jakob zu Artikel 34 ab. Bezweckt wird mit dieser Nachregistrierung von Feuerwaffen namentlich, dass die Polizei vor einem Einsatz in Erfahrung bringen kann, ob im betreffenden Haushalt eine Feuerwaffe vorhanden ist.

Diese und alle vorgenannten Gründe sprechen nicht nur für das Eintreten, sondern auch dafür, dass wir die Vorlage in einer griffigen Form dann an den Ständerat weiterreichen.

Den Antrag der Minderheit Büchler Jakob und den Antrag der Minderheit II (Büchler Jakob) lehnen wir ab. Dem Antrag der Minderheit I (Graf-Litscher) werden wir zustimmen.