Büchler Jakob · Nationalrat · 2015-05-05
Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2015-05-05
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe ibis und zum Antrag meiner Minderheit II zu Artikel 42b Absatz 1 auf Seite 16 der Fahne. Ich lege meine Interessen offen und teile Ihnen mit, dass ich Präsident des St. Galler Kantonalschützenverbandes bin. Ich spreche auch im Namen des Schweizerischen Schiesssportverbandes und im Namen von 26 Kantonalschützenverbänden in der Schweiz.
Die Schützen, Jagd Schweiz, Pro Tell und verschiedene weitere Verbände sind gegen diese Nachregistrierung. Zu diesem Thema hat der Bundesrat bereits 2013 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, nämlich vom 26. Juni bis zum 30. August. Ich bin nicht gegen die Verlinkung der kantonalen Waffenregister, ich bin aber dezidiert gegen eine Nachregistrierung der alten Waffen. Die vorgezogene Vernehmlassung hat mir damals, 2013, gute Argumente dafür geliefert, dass eine Nachregistrierung abgelehnt werden muss. Eine klare Mehrheit der befragten Teilnehmer - dazu gehörten 12 Kantone - hat sich gegen eine Nachregistrierung ausgesprochen. Die heutigen Waffenregister haben sich weiterentwickelt, und das seit dem Jahr 2008. Wer seine Waffe freiwillig abgeben will, kann dies problemlos tun. Es finden immer wieder solche Einsammelaktionen statt.
Dieses Bundesgesetz führt zu einem unendlichen administrativen Aufwand. Es würde eine Meldepflicht eingeführt, die jeder Waffenbesitzer einzuhalten hätte. Dazu müsste er sich mit seiner AHV-Nummer im Internet einloggen, die Personalien, die Registernummer des Erwerbers, die Waffenart, den Hersteller, die Bezeichnung, das Kaliber, die Waffennummer und vieles andere mehr eingeben. Diese alten Waffen sind immerhin in Privatbesitz. Diese Meldepflicht würde zu einem Chaos führen, denn die kantonalen Waffenbüros würden mit Tausenden von Rückfragen konfrontiert. Diese Registrierung wird nie funktionieren, weil der ehrliche Bürger gar nichts davon weiss.
Seit der letzten Gesetzesrevision im Dezember 2008 wird der Erwerb privater Feuerwaffen ausnahmslos, auch im Erbgang, erfasst. Das wird laufend gemacht. So gehen die heutigen Waffenkäufe über die Bühne. Eine Nachregistrierung kommt da zu einem komplett falschen Zeitpunkt. Eine flächendeckende Nachregistrierung ist abzulehnen, weil sie einen erheblichen, unverhältnismässigen personellen, finanziellen und administrativen Mehraufwand bedeutet, der die Sicherheit in keiner Weise erhöht. Sie ist abzulehnen, weil davon auszugehen ist, dass nur besonders gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger dieser Pflicht vielleicht nachkommen würden, aber eine grosse Verwirrung entstehen würde. Sie ist abzulehnen, weil es Personen geben wird, die keine Meldung erstatten, weil sie von dieser Gesetzesänderung nichts mitbekommen haben, und sie ist abzulehnen, weil bei einem interkantonalen Wohnungswechsel keine verlässlichen Daten mehr vorhanden sind.
Sie ist auch abzulehnen, weil unbescholtene Bürger kriminalisiert werden, wenn das Unterlassen der Meldung gemäss Artikel 34 mit Busse bestraft würde. Sie ist auch abzulehnen, weil eine in Kanada begonnene Nachregistrierung alter Waffen als unrealistisch und wirkungslos abgebrochen worden ist - dies ist erst noch vom höchsten Gericht sanktioniert [PAGE 642] worden. Die Verunsicherung der Waffenbesitzer ist unnötig und würde eben zu sehr vielen Anfragen bei den kantonalen Behörden führen.
In allen bisherigen Abstimmungen - letztmals am 13. Februar 2011 bei der Abstimmung über die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" - wurde eine flächendeckende Registrierung der Feuerwaffen vom Schweizer Stimmvolk sehr deutlich abgelehnt, zuletzt mit 56 Prozent Neinstimmen.
Es ist generell unmöglich, alle Waffen, die sich in den Schweizer Haushalten befinden, zu erfassen. Waffenbesitzer mit kriminellen Absichten werden sich auch mit diesem Gesetz niemals erfassen lassen. Diese werden denn auch keine Meldung einreichen.
Alle diese Argumente sprechen dafür, dass eine Nachregistrierung der vor 2008 gekauften Waffen unmöglich ist. Wenn schon die Sicherheit in der Schweiz verbessert werden soll, würde der Bundesrat effizienter handeln, wenn er die erforderlichen Mittel für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels einsetzen würde; diese Kreise müssen wir in den Griff bekommen. Doch mit diesem Gesetz wird uns das nicht gelingen.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen.