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Schiesser Fritz · Ständerat · 2001-12-05

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-05

Wortprotokoll

Aufgrund des schriftlichen Berichtes könnte der Eindruck entstehen, die Kommission hätte einstimmig entschieden, die Motion sei zu überweisen. Dem war nicht so. Es war ein Stimmenverhältnis von 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, wobei ich der Anführer der Minderheit war, aber darauf verzichtete, einen Minderheitsantrag einzubringen, weil der Bundesrat einen entsprechenden Antrag eingebracht hatte. Ich möchte den Antrag stellen bzw. den Antrag des Bundesrates unterstützen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ich möchte das ganz kurz begründen.

Es geht mir nicht darum, dass ich irgendwie weitere Rahmenkredite für den gemeinnützigen Wohnungsbau kappen möchte. Was mich an dieser Motion stört, sind drei Dinge:

1. Es ist die ultimative Forderung, "umgehend einen neuen Rahmenkredit für die Jahre 2001 bis 2003" zur Verfügung zu stellen. Das Jahr 2001 ist mittlerweile fast über die Bühne gegangen, ohne dass wir in einen Notstand geraten wären. Jedenfalls ist mir diesbezüglich nichts bekannt.

2. Der Vorstoss wurde folgendermassen begründet: "Gerade im Hinblick auf die anziehende Konjunktur darf der soziale Wohnungsbau in den nächsten Jahren nicht vernachlässigt werden." Da sieht man, wie rasch eine Begründung einer Motion eigentlich veralten kann. Die Motion wurde am 22. Juni 2000 deponiert und am 5. Juni 2001 vom Nationalrat mit 76 zu 70 Stimmen überwiesen. Insbesondere dieser dringende Handlungsbedarf scheint mir nicht mehr gegeben zu sein.

3. Der Bundesrat hat in seiner Antwort, insbesondere auch im Nationalrat - ich möchte der bundesrätlichen Begründung nicht vorgreifen -, darauf hingewiesen, dass er durchaus bereit wäre, eine solche Zwischenvorlage vorzulegen, wenn sich das anstehende Gesetzgebungsprojekt verzögern sollte. Wir sollten demnächst einen Gesetzentwurf auf dem Tisch haben. Im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf wäre dann aufgrund der Neugestaltung zu beurteilen, wann und in welchem Ausmass ein neuer Rahmenkredit vorzulegen wäre. Wenn wir jetzt die Motion überweisen, dann fordern wir - wenn wir die Motion ernst nehmen, und ich meine, wenn wir sie überweisen, müssten wir sie auch ernst nehmen -, dass umgehend ein neuer Rahmenkredit aufzulegen ist, unabhängig von der weiteren Arbeit am Gesetzgebungsprojekt.

Nachdem der Bundesrat in seiner Stellungnahme in Aussicht gestellt hat, dass dieses Gesetzgebungsprojekt im Verlauf des nächsten Jahres in die eidgenössischen Räte kommen sollte, betrachte ich es als nicht gerechtfertigt, jetzt eine Motion zu überweisen, die den Bundesrat verpflichtet, umgehend einen solchen Rahmenkredit vorzulegen, ohne dass man davon Kenntnis nehmen kann, auch im Parlament, wie der neue Gesetzentwurf aussieht.

Deshalb bitte ich Sie, die Postulatsform zu wählen. Damit ist das Vorhaben nicht vom Tisch, aber wir sagen vom Parlament aus auch klar, dass wir diese Frage nach Möglichkeit im nächsten Jahr im Zusammenhang mit dem vorgelegten Gesetzgebungsprojekt beurteilen können möchten. Das scheint mir die Überweisung als Postulat zu rechtfertigen.