Lexipedia

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2015-05-05

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-05-05

Wortprotokoll

Man hat im Zusammenhang mit Fehlverhalten von Angehörigen der Armee und dem Entzug der Armeewaffe festgestellt, dass die Information der Zuständigen in der Armee nicht funktioniert. Das zu korrigieren ist eigentlich der Kerngehalt dieser Vorlage. Wenn die Polizei, aus welchen Sicherheitsgründen auch immer, einem Armeewaffenträger die Waffe abgenommen und entzogen hat, erfährt die Armee von diesem Vorgang aufgrund der heutigen Rechtslage nichts. Das ist an sich unverständlich und muss korrigiert werden. Das ist das Wesentliche dieser Vorlage. Es geht nicht an, dass in diesem Zusammenhang juristische Gründe oftmals wichtiger sind als vernünftige Abläufe. Gegen eine Gesetzesänderung, die diesem Umstand Rechnung trägt, ist an sich nichts einzuwenden, auch von unserer Seite nicht. Wir verzichteten darum auch auf den Nichteintretensantrag, es wurde bereits gesagt.

Nun beantragt der Bundesrat aber - die Kommissionsmehrheit ist ihm, für uns etwas überraschend, gefolgt - die Registrierung der Waffen von Personen, welche diese nach dem Austritt aus der Armee zu Eigentum übernommen haben. Dazu soll eine Nachregistrierungspflicht unter Strafandrohung in die Vorlage aufgenommen werden. Das heisst, wenn ehemalige Armeeangehörige, die ihre persönliche Waffe mit nach Hause genommen haben, nicht innert einer gewissen Zeit die Registrierung vornehmen lassen, machen sie sich strafbar. Es sind einige Zehntausend, vielleicht hunderttausend Männer, die ihre Waffe aus der Zeit in der Armee zu Hause haben. Wir sind der Meinung, dass das eine drohende Kriminalisierung von ehemaligen Dienstpflichtigen ist - so geht es nicht! Das ist unanständiges Misstrauen des Staates gegenüber dem Bürger.

Zum immer wieder erwähnten Argument eines Sicherheitsgewinns durch diese Vorlage kann ich mich eigentlich kurzfassen, weil Kollege Müller in ausgezeichneter Form dargelegt hat, dass das eine Illusion ist. Ich bin auch der Meinung: Wenn die Polizei zu einem Einsatz ausrücken muss, dann muss sie doch je nach Herausforderung unabhängig von einem Waffenregister davon ausgehen, dass eine Waffe im Spiel sein kann. Ein Polizist kann sich doch nicht auf ein Waffenregister verlassen, denn gerade die Schlimmsten lassen wahrscheinlich ihre Waffe kaum registrieren. Was in dieser Vorlage noch dazukommt, ist die Tatsache, dass diese Revision die Nachregistrierung aufnimmt, obwohl das zwei Jahre zuvor in einer Volksinitiative ein Hauptstreitpunkt war und 57 Prozent der Stimmenden diese Initiative abgelehnt haben.

Wir beantragen Ihnen, in Artikel 32j Absatz 2 Buchstabe a konsequenterweise auch Neuentlassene, sofern sie die persönliche Waffe zu Eigentum übernehmen, gleich zu behandeln wie ehemalige Armeeangehörige und sie nicht in das Register aufzunehmen. Wir wehren uns nicht gegen eine vernünftige Behördeninformation, gegen einen Austausch, der Sinn macht. Aber unsere Zustimmung zu dieser Vorlage machen wir abhängig von der Abstimmung zum Minderheitsantrag Büchler Jakob. Wenn dieser Minderheitsantrag abgelehnt wird, werden wir die Vorlage ablehnen.