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Flach Beat · Nationalrat · 2015-05-05

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-05-05

Wortprotokoll

Die Grünliberalen stehen selbstverständlich zu dieser Vorlage.

Worum geht es? Zum einen geht es vor allem, wie das Toni Bortoluzzi so schön gesagt hat, um den Informationsaustausch zwischen militärischen und polizeilichen Behörden, der heute aus eigentlich unverständlichen Gründen noch nicht funktioniert. Es geht aber zum andern auch darum, und das ist meines Erachtens ebenso wichtig, dass Personen, von denen man weiss, dass sie andere oder sich selbst mit der Waffe gefährden könnten, und deren Waffenbesitz von den Behörden gegenseitig gemeldet werden. Dazu ist die Verknüpfung der Waffenregister zwischen den Kantonen unbedingt notwendig. Das sind meiner Meinung nach die zwei wichtigsten Verbesserungen in diesem Gesetz.

Die Nachmeldung von Handfeuerwaffen, die sich bereits in Privatbesitz befinden, ist eine ziemlich unproblematische Geschichte. Wie Sie sich erinnern können, gilt seit 2008 grundsätzlich die Registrierungspflicht beim Neuerwerb von Waffen. Nun müssen wir irgendwann anfangen, die altrechtlichen Waffen ebenfalls ins Recht zu setzen. Wir machen das mit einer sehr langen Übergangsfrist von vier Jahren. Zudem sehen wir, was die Busse bei der vorsätzlichen Verletzung der Meldepflicht anbelangt - nur dann gibt es eine Busse -, sehr, sehr milde Mittel vor. Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass das Gewehr, das im Schrank einer Witwe steht, die schon lange vergessen hat, dass das Gewehr noch dort ist, wahrscheinlich wirklich keine Gefahr darstellt. Es ist tatsächlich nicht so wichtig, ob eine solche Waffe jetzt gemeldet wird. Doch irgendwann wird diese Witwe sterben, wobei die Waffe dann nicht an den Sohn, sondern, wie das heute häufig der Fall ist, direkt an den Enkel übergeht. Der Enkel hat aber unter Umständen, aus welchen Gründen auch immer, keinen einzigen Tag Militärdienst geleistet und hat dann plötzlich eine automatische Waffe zu Hause.

Ich bin der Meinung, dass wir irgendwann einmal damit anfangen müssen, diese Waffen zu registrieren. Es geht auch nicht darum, dass zwei Millionen Waffenbesitzer irgendwie kriminalisiert werden sollen, auf keinen Fall. Ich stehe hier auch dazu, dass ich selber gerne schiesse; ich bin zudem nicht ein übler Schütze, auch mit Kurzwaffen. Aber es macht mir doch überhaupt nichts aus, dass meine Waffen registriert sind. Da fällt mir doch kein Stein aus der Krone.

Ich bitte Sie darum im Namen der GLP-Fraktion, hier überall der Kommissionsmehrheit zu folgen. Eine Übergangsfrist von vier Jahren ist sinnvoll, und es ist auch eine sehr sanfte Sanktion, dass eine Busse nur bei vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht verhängt wird. Damit wird ein langsamer Wechsel von einem vollkommen unklaren und intransparenten Waffenbesitz in der Schweiz hin zu einer besseren Information darüber, wo die Waffen sind und wo es allenfalls Gefährdungspotenzial geben könnte, ermöglicht.