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Galladé Chantal · Nationalrat · 2015-05-05

Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-05-05

Wortprotokoll

Als Kommissionssprecherin möchte ich noch auf einige Punkte eingehen, die hier genannt wurden, weil wir zum Teil auch aus der Kommission Informationen dazu haben. Zum Beispiel gab es Kritik an den Kantonen, dass diese nun nach einer Bundeslösung schreien würden, statt selber etwas zu machen. Das hat die Frau Bundespräsidentin richtigerweise bereits aufgenommen, und ich möchte auch im Namen der Kommission Folgendes bekräftigen: Wir haben diesen vierjährigen Prozess in der Kommission seit 2011 ja nicht zufälligerweise gemacht, sondern wir haben mehrfach Berichte verlangt, Postulate eingereicht usw. und festgestellt, dass die Kantone die nötige gesetzliche Grundlage gar nicht haben und dass wir deshalb eine gesetzliche Grundlage schaffen müssen. Hier können Sie den Schwarzen Peter also nicht den Kantonen zuschieben. Das wäre unfair. Das haben wir in der Kommission so festgehalten, da waren wir uns einig.

Dann vielleicht zum Vorwurf, der immer wieder kommt, dass der unschuldige Bürger kriminalisiert werde: Es geht nicht um Kriminalisierung. Es geht ganz einfach um Registrierung. Die Bauern fühlen sich ja auch nicht kriminalisiert, weil ihre Schweine und Kühe registriert sind, und die Autobesitzer fühlen sich auch nicht kriminalisiert, weil ihr Auto registriert ist. Das ist mit den Schusswaffen dasselbe. Da wird man nicht kriminalisiert, man wird sogar geschützt, wenn die Waffe einem entwendet wird und dann mit ihr etwas passiert.

Vielleicht noch zur Planung eines Polizeieinsatzes: Es fiel ja mehrfach die Bemerkung, dass die Registrierung gar nicht ein effektives Mittel sei, weil die Polizei immer mit illegalen Waffen rechnen müsse. Wir haben in der Kommission die Polizeikommandanten, die Polizisten an der Front angehört. Das berichte ich Ihnen als Kommissionssprecherin aus der Kommission: Die Leute, die an der Front im Echteinsatz sind und bei solchen Einsätzen ihr Leben aufs Spiel setzen, haben die Registrierung gewünscht, weil sie eben möglichst viele Informationen für die Planung ihrer Einsätze brauchen. Ich kann Ihnen etwas Persönliches sagen: Ich war schon einmal bei einem solchen Polizeieinsatz dabei, als es eine Schiesserei gab. Es war Zufall, dass diese gerade in der [PAGE 650] Nacht passierte, als ich dabei war. Da sind Sie, auch nachher für die Rückverfolgung zur Tatwaffe, wahnsinnig froh, wenn Sie eben die Waffen registriert haben. Heute ist die Mehrheit der Waffen aber nicht registriert. Man geht von etwa 1,3 Millionen Waffen aus, die nicht registriert sind. Also geht es hier tatsächlich - darum hat die Kommissionsmehrheit auch für die Nachregistrierung gestimmt - um die Sicherheit der Leute, die wir an die Front schicken, um mehr Sicherheit, um die Überführung von Tätern, um Informationen für die Sicherheit.

Es wird ja auch immer wieder gesagt, dass die Kriminellen sowieso eine Waffe hätten und nicht erfasst würden. Das stimmt natürlich. Ein Krimineller geht nicht vorbei und sagt, er möchte seine Waffe registrieren lassen. Aber für uns war das noch nie ein Grund, kein Gesetz zu machen. Das ist ja, wie wenn wir sagen würden: "Gut, wir brauchen auch kein Gesetz mehr, dass Diebstahl verboten ist. Wir verzichten darauf, weil sich die Diebe sowieso nie daran halten." Diese Argumentation hat keine Logik in sich. Deshalb hat die Kommissionsmehrheit ja auch gefunden, dieses Gesetz sei wichtig.

Dann wurde jetzt im Verlauf der Debatte auch immer wieder gesagt, diese nachträgliche Registrierung sei so wahnsinnig kompliziert. Eine Steuererklärung ausfüllen ist auch kompliziert. Trotzdem habe ich noch niemanden gehört, der hier ans Rednerpult gestanden ist und gesagt hat, dass wir auf das Ausfüllen einer Steuererklärung verzichten, weil das die Bürgerinnen und Bürger überfordert. Nein, das machen wir nicht, und ich kann Ihnen versprechen, dass die Nachregistrierung einfacher wird als das Ausfüllen einer Steuererklärung. Es ist zumutbar, wenn jemand eine Schusswaffe besitzen möchte, dass er diese auch registrieren lässt. Wenn man immer wieder sagt, dass das zu kompliziert sei, sage ich Ihnen noch etwas zur Nachregistrierung: Die Hunde und die Kühe wurden auch einmal nachregistriert. Das ist viel komplizierter, weil sich Hunde und Kühe vermehren, die Schusswaffen aber nicht. Das heisst, dass die Nachregistrierung sogar bei Lebewesen, die sich vermehren, möglich und offenbar nicht zu kompliziert ist.

Ich möchte zusammenfassend sagen, dass die Kommissionsmehrheit für dieses Gesetz gestimmt hat. Es wäre schade, wenn das nächste Mal, wenn wieder etwas passiert, dann wieder die Leute, die heute skeptisch sind, vor der Kamera fragen würden, warum das passiert sei, warum man das nicht verhindert habe. Sagen Sie nicht nächstes Mal vor der Kamera, dass wir das verhindern wollen, sagen Sie es heute hier in diesem Saal. Heute haben wir die Möglichkeit, dies zu verhindern, indem wir eben auch der Nachregistrierung zustimmen, weil sonst die Mehrheit der Schusswaffen in unserem Land, wo sonst alles erfasst ist - sogar jedes Bibliotheksbuch -, einfach nicht erfasst ist. Die Mehrheit der Kommission war auch der Meinung, dass dies eine Übergangsfrist von vier Jahren braucht.