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Borer Roland F. · Nationalrat · 2015-03-17

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-17

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Herr Kollege Vischer spricht im Zusammenhang mit diesem Gesetz immer vom Geheimdienst. Der Kommissionsmehrheit, ich denke, sogar der ganzen Kommission ist klar, dass wir vom Nachrichtendienst sprechen müssen. Zwischen dem, was ein Geheimdienst macht, und dem, was ein Nachrichtendienst macht, sind doch wahrscheinlich wesentliche Unterschiede vorhanden, Herr Kollege Vischer.

Zu den Artikeln 38 bis 42: Für die Kommissionsmehrheit war in diesem Bereich - er betrifft die Kabelaufklärung - immer klar, dass es sich hier um ein bewilligungs-, ein genehmigungspflichtiges Vorgehen handelt. Es ist also nicht so - da hätte die Kommissionsmehrheit auch nie mitgemacht -, dass man hier dem Nachrichtendienst eine Carte blanche geben würde, damit er im Bereich der Kabelaufklärung tun und lassen kann, was er will. Da hat die Kommission sehr präzise festgelegt, welche Verfahren durchlaufen werden müssen, damit Kabelaufklärung betrieben werden kann.

Im Sinne der Aussagen von Herrn Bundesrat Maurer möchte ich hier ergänzen: Auch die Kommission war der Meinung, dass für diesen Bereich ein politisch verantwortliches Gremium bezeichnet werden muss. Da haben wir eben an oberster Stelle den Bundesrat. Das ist auch der Grund, weswegen die Kommissionsmehrheit die sogenannte unabhängige Kontrollinstanz nicht als gute oder praktikable Lösung angesehen hat.

Der Antrag der Minderheit Graf-Litscher, welche den gesamten 7. Abschnitt mit dem Büpf koordinieren wollte, ist zurückgezogen; darauf muss ich nicht weiter eingehen.

Wir haben jetzt sehr oft gehört, dass der Nachrichtendienst die Möglichkeiten im Bereich der Kabelaufklärung missbrauchen könnte. Ich sehe da eigentlich keine grosse Gefahr, und zwar gerade deshalb, weil wir hier klare Kontrollstrukturen und klare Verfahren haben. Aber in den kritischen Äusserungen habe ich sehr selten gehört, dass Kabelnetze als solche von Terroristen und anderen Organisationen eben auch missbraucht werden können. Darum geht es doch. Es geht darum, dass man bei konkreten Verdachtsmomenten, die nicht durch die Bundesanwaltschaft aufgeklärt werden können, präventiv Einfluss nehmen und gezielt - gezielt! - Kontrollen durchführen kann. Es geht nirgendwo - nirgendwo! - um eine totale Überwachung der Bevölkerung. Das ist schlichtweg nicht so. Und wenn man die Lösung von Herrn Kollege Vischer will und sagt, dass für all dieses eigentlich die Bundesanwaltschaft zuständig sei, dann müssen Sie, Herr Kollege Vischer, der Bundesanwaltschaft einen Bereich Nachrichtendienst anhängen. Dann kann man dort diese Aufgabe erfüllen.

Die Kommission hat aber in der Mehrheit die Meinung vertreten, dass hier bezüglich der Bewilligungsverfahren und bezüglich der Möglichkeiten, die der Nachrichtendienst haben soll, klar legiferiert wird; das ist denn auch der Grund, weswegen wir finden, dass Sie hier den Mehrheitsentscheiden zustimmen sollten.

Herr Kollege Glättli will den gesamten 7. Abschnitt streichen; auch das ist diskutiert worden, auch das war ein Thema. Das Problem ist aber, dies mit Blick auf die Zahl der Nutzer und die Grösse der Netzkapazitäten, dass Kabelnetze gegenüber den Funknetzen zunehmend wichtig werden. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass man einen immer wichtiger werdenden technischen Teil der Kommunikation nicht grundsätzlich von Kontrollen ausschliessen kann. Deswegen ist auch der Einzelantrag Glättli auf Streichung des gesamten 7. Abschnitts, also der Artikel 38 bis 42, abzulehnen.

Herr Kollege Müller hat es als Fraktionssprecher klar und deutlich gesagt: Die Lösung der Mehrheit der Kommission entspricht auch den Grundsätzen der Gewaltenteilung. Es kann nicht sein, dass die überprüfende Stelle schlussendlich auch noch die genehmigende Stelle ist oder umgekehrt.