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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2015-03-17

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-17

Wortprotokoll

Ich nehme für die SP-Fraktion Stellung zu Block 2. Die SP steht dem Nachrichtendienstgesetz grundsätzlich sehr kritisch gegenüber, und dies gilt auch für diesen Block. Wir werden auch hier verschiedene Minderheitsanträge unterstützen, dies mit dem Ziel, das Gesetz im Hinblick auf den Grundrechtsschutz durch ein griffiges Bewilligungsverfahren und durch effiziente Kontrollmöglichkeiten nochmals massiv zu verbessern. Zu den einzelnen Minderheitsanträgen:

Wir lehnen den Antrag der Minderheit Vischer Daniel, welcher die Artikel 25 bis 32 vollständig streichen will, ab. Die Mehrheit der SP-Fraktion ist der Ansicht, dass der Nachrichtendienst die Möglichkeit haben muss, zu präventiven Zwecken Informationen nicht nur im vorwiegend öffentlichen Raum zu beschaffen. In definierten Fällen sollen zusätzliche Beschaffungsmassnahmen unter Einhaltung eines klar geregelten Bewilligungsverfahrens ergriffen werden können. Das soll nach Schätzungen des Bundesrates, wie in der Botschaft erwähnt, in rund zehn Fällen pro Jahr infrage kommen, namentlich in, wie uns scheint, wichtigen Fällen mit besonders grossem Bedrohungspotenzial in den Bereichen Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst und Proliferation.

Allerdings unterstützen wir weitere Minderheits- und Einzelanträge, welche gegenüber dem Entwurf des Bundesrates einerseits die Befugnisse des Nachrichtendienstes einschränken, andererseits die Kontroll- und Sicherheitsmechanismen verstärken. So unterstützen wir den Minderheitsantrag I (Graf-Litscher) auf Streichung von Ziffer 2 in Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe d. Die Manipulation von Computern im Inland ist nicht Aufgabe des Nachrichtendienstes. Eine Mehrheit der SP-Fraktion lehnt dagegen den Minderheitsantrag II (Vischer Daniel) ab. Sicherheitspolitisch kann in definierten Fällen auf das Eindringen in Computersysteme und Netzwerke zur Informationsbeschaffung, wie es Buchstabe d vorsieht, nicht verzichtet werden.

Bei Artikel 28 unterstützen wir die Minderheit Vischer Daniel. Der Entscheid durch eine Dreierbesetzung statt durch eine Einzelrichterin oder einen Einzelrichter stärkt das Gericht und dessen Entscheidfindung. Dies erlaubt eine bessere Kontrolle der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen.

Ich komme zu den Artikeln 26 und 29 bzw. den diesbezüglichen Anträgen: Die Version der Kommissionsmehrheit bei Artikel 29 - es geht um die Freigabe zur Durchführung der Beschaffungsmassnahme - ist bereits besser als diejenige des Bundesrates, was für die SP schon einen gewissen Erfolg darstellt. Wir müssen aber noch weiter gehen. Wenn sich die drei zu konsultierenden Departemente über die Freigabe zur Durchführung der Beschaffungsmassnahmen nicht einig sind, soll der Bundesrat entscheiden. Dies stärkt die politische Kontrolle und ist insofern eine weitere Sicherungsmassnahme, damit die Beschaffung von Informationen grundrechtskonform erfolgt. Falls das von der Minderheit II (Fischer Roland) vorgeschlagene Konzept einer unabhängigen Kontrollinstanz, dem wir zustimmen, nicht durchkommen sollte, unterstützen wir die Minderheit I (Galladé), deren Antrag uns als eine gute und sichere Freigabevariante erscheint. [PAGE 393]

Unsere Fraktion unterstützt auch die Minderheit Vischer Daniel bei Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe b. Ebenso stimmt sie meinem Einzelantrag zu Artikel 36 zu, der dem Bundesrat die Kompetenz zum Entscheid über die Durchführung eines Eindringens und Störens von Computern im Ausland überträgt.

Erlauben Sie mir eine Bemerkung zum 7. Abschnitt, zur Kabelaufklärung: Die SP steht der Kabelaufklärung sehr kritisch gegenüber. Eine Gesamtüberwachung des Internetverkehrs basierend auf Suchbegriffen, wie sie im Gesetzentwurf mit der Kabelaufklärung vorgesehen ist, geht sehr weit. Wir unterstützen deshalb den Einzelantrag Glättli auf Streichen dieses Abschnittes.