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Galladé Chantal · Nationalrat · 2015-03-17

Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-17

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen, ich spreche zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 29. Es geht hier um die Genehmigung der Beschaffungsmassnahmen. Da entscheidet ja gemäss Mehrheit das VBS nach vorheriger Konsultation des EDA und des EJPD über die Freigabe der Durchführung. In meinem Antrag geht es nur um die Ersetzung des letzten Satzes in Artikel 29. Die Mehrheit will da folgende Formulierung: "Fälle von besonderer Bedeutung können dem Bundesrat vorgelegt werden." Diese Formulierung ist für ein Gesetz sehr unbefriedigend. Was sind Fälle von besonderer Bedeutung? Das lässt sehr viel Interpretationsspielraum zu, der Verwirrung schafft. Man weiss dann nicht, was damit gemeint ist. Diese Formulierung bringt auch keine endgültige Entscheidung. Sie ist sehr schwammig. Das ist sehr unbefriedigend, wenn wir ein neues Gesetz schaffen. Deshalb will meine Minderheit diesen schwammigen, unklaren, interpretationsbedürftigen Satz durch eine klare Formulierung ersetzen, nämlich: "Bei fehlender Einigkeit der drei Departemente entscheidet der Bundesrat." Das ist klar, das lässt keinen Interpretationsspielraum offen; das ist einfach so, wie es ist. Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zuzustimmen.

Ich möchte auch noch jenen etwas sagen, die die Grünliberalen unterstützen, das mache ich nämlich auch: Der Antrag der Minderheit II (Fischer Roland) schliesst meinen Minderheitsantrag nicht aus, er kann ergänzend dazu funktionieren. Sie können also, wie ich das auch mache, beide Minderheiten unterstützen, denn die Minderheit II verfolgt das Konzept der unabhängigen Kontrollinstanz.

Ich bitte Sie wegen der Klarheit der Legiferierung, meine Minderheit zu unterstützen.