Fischer Roland · Nationalrat · 2015-03-17
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-03-17
Wortprotokoll
Wir kommen hier nun zu einer der Kernfragen des neuen Nachrichtendienstgesetzes, nämlich zur Frage der Freigabe bei bewilligungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen und bei der Kabelaufklärung. Der Bundesrat sieht hier ein zweistufiges Verfahren vor: Der Nachrichtendienst holt vor der Durchführung einer bewilligungspflichtigen Massnahme erstens einmal die Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichtes und zweitens die Freigabe durch die Chefin oder den Chef VBS ein.
Wir sind der Ansicht, dass dies nicht zweckmässig ist. Meine Minderheit fordert deshalb, dass die Freigabe einer bewilligungspflichtigen Beschaffungsmassnahme und einer Kabelaufklärung durch die unabhängige Kontrollinstanz erfolgt. Deshalb sieht der Minderheitsantrag zu Artikel 75 vor, dass die unabhängige Kontrollinstanz, welche gemäss bundesrätlichem Entwurf nur für die Überprüfung der Rechtmässigkeit der Funkaufklärung zuständig sein soll, für die Überprüfung der Rechtmässigkeit sämtlicher bewilligungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen und der Kabelaufklärung eingesetzt wird. Diese unabhängige Kontrollinstanz muss dann natürlich so besetzt werden, dass sie diese Aufgaben auch wahrnehmen kann. Die Hauptforderung der Minderheit findet sich somit in Artikel 75: "Der Bundesrat bestimmt eine unabhängige Kontrollinstanz, welche die Tätigkeit des Nachrichtendienstes auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüft." Das gilt dann für sämtliche bewilligungspflichtigen Massnahmen. Die Genehmigung erfolgt demnach ebenfalls in zwei Schritten: Es ist zuerst die Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichtes erforderlich, und dann erfolgt die Freigabe durch die unabhängige Kontrollinstanz.
Es gibt aus unserer Sicht drei Hauptgründe, weshalb die Freigabe einer unabhängigen Kontrollinstanz zu übertragen ist. Zum ersten Grund: Die bewilligungspflichtigen Massnahmen und die Kabelaufklärung betreffen im höchsten Grade die Grundrechte und schränken die Privatsphäre potenziell sehr stark ein. Es darf deshalb nicht sein, dass eine politische Behörde über die Freigabe entscheidet. Es muss sichergestellt werden, dass die Eingriffe verhältnismässig sind und dass sie nur dann durchgeführt werden, wenn sie absolut notwendig sind. Das kann am besten durch eine unabhängige, fachlich und rechtlich kompetente Kontrollinstanz beurteilt werden. Eine politische Instanz hat in diesem Bereich des Nachrichtendienstes aus unserer Sicht eigentlich nichts zu suchen.
Das mehrstufige Bewilligungsverfahren, das ist der zweite Grund für diesen Antrag, wird geschwächt, wenn die Freigabe durch eine Stelle in derselben Linie des Nachrichtendienstes erfolgt. Der Nachrichtendienst ist bekanntlich beim VBS angesiedelt. Wenn die Freigabe durch den Chef VBS erfolgt, d. h. quasi in derselben Linie, dann kann man ja nicht wirklich von einer zusätzlichen Instanz sprechen. Das Bewilligungsverfahren ist glaubwürdiger, wenn noch eine zusätzliche Stelle ausserhalb der VBS-Linie eingefügt wird, die für die Freigabe zuständig ist.
Zu guter Letzt Folgendes: Bei einigen dieser neuen Massnahmen handelt es sich um technisch sehr schwerwiegende Eingriffe, z. B. das Eindringen in fremde Computer oder die Kabelaufklärung. Es ist deshalb im Sinne einer Qualitätskontrolle notwendig, wenn bei diesen Massnahmen eine unabhängige Instanz eine zusätzliche Beurteilung vornimmt, ob die Massnahme nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch aus technischen Gründen sinnvoll und zweckmässig ist. Es geht hier bei diesem Minderheitsantrag nicht darum, bestimmte Beschaffungsmassnahmen zu verhindern. Die Kontrollinstanz ist als zusätzlicher Sicherungsschritt und als letzte Qualitätskontrolle zu verstehen, bevor eine Massnahme dann effektiv durchgeführt wird. Gerade die Vorgänge um den NSA haben gezeigt, wie leichtfertig Nachrichtendienste mit Beschaffungsmassnahmen umgehen können. Es stärkt deshalb auch das Vertrauen in die Tätigkeit des Nachrichtendienstes, wenn zusätzlich zur richterlichen Genehmigung eine unabhängige Kontrollinstanz diese in Bezug auf die Grundrechte doch sensiblen Beschaffungsmassnahmen beurteilt und dann letztendlich freigibt.
Ich bitte Sie, hier meine Minderheit zu unterstützen.