Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2015-03-17
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-17
Wortprotokoll
Es geht in diesem Block um die sorgfältige und differenzierte Datenerfassung und Datenhaltung. Je nach Thematik, Quelle und Sensibilität der Daten werden diese in einem genau definierten Verbund von Datensystemen abgelegt. Die Qualitätssicherung dieser Daten spielt dabei eine grosse Rolle: Bevor Personendaten benutzt werden können - das heisst, bevor diese eine Wirkung entfalten können, indem sie zum Beispiel in einen Bericht einfliessen -, müssen sie auf ihre Richtigkeit und Erheblichkeit geprüft werden. Dank der Qualitätssicherungsstelle ist die sorgfältige Bearbeitung der Informationen auf einem einheitlich hohen Standard gewährleistet. Nicht nur werden die speziell sensiblen Daten über Gewaltextremismus auf ihre Erheblichkeit und Richtigkeit geprüft, es erfolgt auch eine Kontrolle der erfassten Berichte der kantonalen Vollzugsstellen, eine Überprüfung der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Richtigkeit der Systeme in Stichproben, aber auch der Löschungen. Die Regeln des Datenschutzes sind dabei zu beachten.
Die FDP-Liberale Fraktion stimmt bei Artikel 44 Absatz 5 Buchstabe e dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu.
Nachdem die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen strengen Bedingungen bei der Genehmigung unterliegen, müssen die entsprechenden Daten auch innerhalb der Datensysteme gesondert behandelt werden. Dies ist wegen der erhöhten Sensibilität dieser Daten sehr wichtig. Diese Informationen werden in speziellen Datenbehältern pro Fall abgelegt und sind nur einem ganz beschränkten Kreis von Personen zugänglich.
Bezüglich der Weitergabe von Personendaten gemäss Artikel 60 unterstützt die FDP-Liberale Fraktion den Antrag der Kommissionsmehrheit. Es geht hier um die Weitergabe von Personendaten an ausländische Behörden, was angelehnt an das BWIS geregelt wird. Der Bundesrat muss jedes Jahr die Listen betreffend die Zusammenarbeit mit anderen Diensten genehmigen. Alle in Berichten erfassten und erwähnten Daten sind im Geschäftsverwaltungssystem registriert. Das heisst, dass jede Datenweitergabe ins In- und Ausland registriert wird, womit sie durch die nachrichtendienstliche Aufsicht und die GPDel lückenlos kontrolliert werden kann. Das heisst, dass diese Vorgänge nachvollziehbar sind und auch jährlich genau angeschaut werden.
Bei Artikel 62 unterstützt die FDP-Liberale Fraktion ebenfalls die Mehrheit und lehnt die Anträge der Minderheit I, II und III ab. Die Frist von drei Jahren betreffend Auskunftserteilung ist sachgerecht. Der Nachrichtendienst hat die Möglichkeit, bereits früher Auskunft zu geben, wenn kein Geheimhaltungsinteresse besteht. Innerhalb dieser Frist prüft der Datenschutzbeauftragte, ob die Rechtmässigkeit gegeben ist, und kann dies dem Gesuchsteller versichern.
Bei Artikel 66, wonach das Öffentlichkeitsgesetz für den Zugang zu amtlichen Dokumenten betreffend die Informationsbeschaffung - und nur sie betreffend - nicht gelten soll, unterstützt die FDP-Liberale Fraktion ebenfalls die Mehrheit. Es geht um den Schutz der Quellen, die im Falle eines Publikwerdens grossen Risiken ausgesetzt sind. Diese Klärung und Vereinfachung ist sinnvoll, da bei der Behandlung von solchen Gesuchen immer Informationen, die dann kombiniert oder gesammelt werden, Rückschlüsse zulassen, die zu Risiken führen können.
Den Einzelantrag Semadeni unterstützen wir. Ansonsten bittet Sie die FDP-Liberale Fraktion, jeweils der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.