Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2015-03-17
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-17
Wortprotokoll
In Artikel 69 geht es um die politische Steuerung des Nachrichtendienstes und um die öffentliche Zugänglichkeit der Dokumente. Zur Klarheit des Gesetzes wird dies nochmals erwähnt, und die freisinnig-liberale Fraktion unterstützt dies.
Bei Artikel 71 unterstützt die freisinnig-liberale Fraktion ebenfalls die Mehrheit, weil damit der Bundesrat mehr Flexibilität hat und sich an die Uno- und EU-Listen halten kann, [PAGE 414] das heisst in diesem Fall, dass er die Aufnahme von Organisationen und Gruppierungen nicht jedes Mal begründen muss. Er kann solche Organisationen auch wieder von der Liste nehmen, wenn für die Schweiz keine Bedrohung vorliegt. Diese Liste wird jährlich vom Bundesrat genehmigt, vor allem wird sie in der Kerngruppe Sicherheit und im Sicherheitsausschuss des Bundesrates vorberaten, und es wird jede einzelne Gruppierung beurteilt.
Artikel 72 regelt das Tätigkeitsverbot, zu dem nun ein Organisationsverbot in Artikel 72a kommen soll. Bis jetzt musste der Bundesrat ein Organisationsverbot immer über Notrecht verfügen, wie er das im letzten Jahr in Bezug auf Isis gemacht hat. Allerdings liegt die Dauer bei sechs Monaten. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ermöglicht dem Bundesrat, immer unter der gesetzlichen Bedingung einer konkreten Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit, ein solches Verbot ohne Notrecht und unbegrenzt auszusprechen. Die freisinnig-liberale Fraktion befürwortet die gesetzliche Verankerung dieser Kompetenz für den Bundesrat, allerdings unter der Einschränkung meines Einzelantrages zu Absatz 1bis, wonach der Bundesrat sich dabei auf Beschlüsse der Uno oder OSZE abstützt. Damit erhält der Bundesrat einen Rahmen und eine Orientierung. Eine Blankovollmacht an den Bundesrat, Organisationen verbieten zu dürfen, ginge sehr weit und könnte dem Bundesrat seine Entscheidungsfreiheit nehmen oder diese einschränken, z. B. im Zusammenhang mit Organisationen, die in einem anderen Land verboten sind, in der Schweiz aber nicht die gesetzlichen Voraussetzungen eines Verbots erfüllen.
Die freisinnig-liberale Fraktion unterstützt die Mehrheitsanträge und den Einzelantrag Eichenberger.