Maurer Ueli · Bundesrat · 2015-03-17
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-03-17
Wortprotokoll
Wenn ich zu diesen Minderheitsanträgen kurz Stellung nehmen darf, beginne ich mit dem Minderheitsantrag Graf-Litscher zu Artikel 69: Hier werden die Aufgaben des Bundesrates festgeschrieben, es geht also um die politische Steuerung. Damit wird festgeschrieben, welche Aufgaben der Bundesrat im Zusammenhang mit der Führung des Nachrichtendienstes übernehmen muss. Es ist ganz bewusst der Gesamtbundesrat, der dazu Stellung nimmt. Nun sind Teile dieser Aufträge, dieser Analysen nicht öffentlich zugänglich beziehungsweise nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, und daran stört sich Frau Graf-Litscher. Es macht keinen Sinn, solche Analysen der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie stehen aber der parlamentarischen Aufsicht, der GPDel, selbstverständlich zur Verfügung; sie erhält all diese Aufträge. Also, es ist wichtig und richtig, dass sich der Bundesrat mit dem Nachrichtendienst befasst, diese Aufgabe auch wahrnimmt, aber all diese Papiere können nicht öffentlich sein, und daher ist diese Ausnahme vorgesehen. Das macht Sinn. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Zum Minderheitsantrag Vischer Daniel zu Artikel 71: Hier geht es um die Übernahme der Organisationen auf einer Liste der Uno. Es ist ausdrücklich festgehalten, dass es kein Automatismus ist, die Souveränität der Schweiz ist also durchaus gewährleistet. Wenn aber eine Organisation auf diese Beobachtungsliste kommt, dann ist es - damit nachvollzogen werden kann weshalb - nicht unbedingt nötig, dass der Nachrichtendienst sie noch einmal im Detail untersucht. Wenn beispielsweise die Uno das schon gemacht hat, dann kann man diese Angaben für den Nachvollzug übernehmen. Aber es ist eindeutig kein Automatismus, und damit ist das Anliegen von Herrn Vischer - wenn ich die Begründung seines Antrages richtig verstanden habe - mit der Mehrheitsfassung gewährleistet. Ich bitte Sie auch hier, bei der Mehrheit zu bleiben.
Das Schwergewicht dieses Blocks 4 ist zweifellos Artikel 72a, "Organisationsverbot", allerdings nicht der Inhalt dieses Artikels - Sie erkennen hier in etwa das Gesetz, das Sie für Isis verabschiedet haben, inhaltlich ist es eigentlich nichts Neues -, es stellt sich aber tatsächlich die Frage, ob wir das künftig in einem Gesetz regeln sollen. Herr Vischer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass damit allenfalls die Hürde, Organisationen zu verbieten, tiefer ist, weil nicht mehr die Verfassung die Vorgabe gibt. Der Bundesrat hat sich noch einmal eingehend mit Artikel 72a auseinandergesetzt. Wenn Sie ihm heute so zustimmen, wird er dem Zweitrat beantragen, zu dieser Frage noch einmal eine Anhörung durchzuführen, damit sich Organisationen, Kantone und politische Parteien auch dazu äussern können, denn es ist eine grundsätzliche Frage. Für heute würde ich Ihnen empfehlen, dem einmal so zuzustimmen, damit man das weiterbearbeiten kann. Ich würde in diesem Zusammenhang auch dem Einzelantrag Eichenberger, dieser Ergänzung, zustimmen; er grenzt die Bestimmung noch etwas ein. Aber es ist tatsächlich eine gewichtige Frage, die der Ständerat noch einmal anschauen muss. Ob er dies in Form einer Anhörung von Experten oder in Form einer Vernehmlassung zu diesem Bereich machen will, würden wir dem Ständerat überlassen - aber es ist eine gewichtige Änderung, die hier vorgenommen worden ist, ohne dass dies breit diskutiert worden wäre.
Zusammengefasst teilen wir die Bedenken von Herrn Vischer, meinen aber, dass Sie dem Gesetzesartikel zur weiteren Bearbeitung zustimmen sollten, damit der Ständerat dann die Möglichkeit hat, das vertieft zu prüfen. [PAGE 416]
Zur Frage von Herrn Veillon: Ja, diese 20,5 Stellen, die wir beantragen, sind knapp, das wissen wir. Wir sind im Moment daran, einmal aufzuarbeiten, was wir alles machen müssten. Wir gehen davon aus, dass wir von einem Mehrbedarf von etwa 80 Stellen sprechen würden, wenn wir alle Aufgaben erfüllen wollten, wie das die GPDel immer wünscht. Dann hören Sie den Aufschrei hier auf der linken Ratsseite, die sagt: "Was sollen wir den Nachrichtendienst aufstocken? Dann wird jeder und jede in diesem Land bespitzelt!" Das heisst wohl, dass wir hier wie immer einen Weg suchen müssen, um das absolut Notwendige zu machen und auf Wünschbares zu verzichten. Das war in der Vergangenheit so und wird wohl auch in Zukunft so bleiben. Es wird noch etwas schwieriger, weil die Anforderungen an den Nachrichtendienst relativ rasch wechseln. Es tauchen neue Gefahren auf, und dann erschallt sofort der Ruf: "Weshalb kann der Nachrichtendienst nicht tätig werden? Weshalb hat er das nicht gemacht?"
Diese Auseinandersetzung werden wir also zweifellos führen müssen. Aber aus dem Grundsatz heraus, dass der Nachrichtendienst sich nicht um alles kümmern muss, dass der Nachrichtendienst nur für wichtige Aufgaben da ist, werden wir uns auch in Zukunft einschränken müssen. Wenn Sie sich aber in der Finanzkommission mit dem gleichen Feuer für diese 80 Stellen einsetzen, nehme ich diese gerne an, das muss ich sagen. Dann wird der Nachrichtendienst schlagkräftiger. Aber hier werden wir wohl einen Mittelweg finden müssen.
Ich fasse das ganze Gesetz zusammen. Wenn Sie hier schon von einem Referendum sprechen, müssen wir, glaube ich, schon überlegen: Es wird schwierig, der Bevölkerung zu sagen, weshalb man Leute, die mit Massenvernichtungsmitteln den Frieden in der Welt gefährden, weshalb man Leute, die terroristische Anschläge planen und die morden, und weshalb man Spione, die gegen unser Land eingesetzt werden, schützen soll! Das wird dann schwierig. Genau dort setzen wir mit diesem Gesetz an: Um die Freiheit der Bürger zu gewährleisten, greifen wir dort ein, wo die Sicherheit nachhaltig gefährdet ist. Das ist die Aufgabe dieses Gesetzes und die Aufgabe des Nachrichtendienstes.
Ich bitte Sie, in der Gesamtabstimmung diesem Gesetz zuzustimmen.