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Romano Marco · Nationalrat · 2015-03-17

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-17

Wortprotokoll

Diese von Kollege Schwaab am 19. März 2014 eingereichte parlamentarische Initiative wurde von der SPK am 29. August 2014 vorgeprüft.

Es geht um die Rolle und die Tätigkeiten des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb). Kollege Schwaab möchte die gesetzliche Kompetenz schaffen, die es braucht, damit der Edöb bei Datenschutzverletzungen Verwaltungsbussen verhängen kann. Der Edöb würde bei einer Verletzung von Bestimmungen des Bundesrechts über den Datenschutz ermächtigt sein, Verwaltungssanktionen auszusprechen. Die parlamentarische Initiative ist sehr präzis und formuliert auch den Rahmen zur Festlegung der Bussen.

Der Initiant meint, dass die aktuellen Kompetenzen des Edöb zu schwach seien und dass die abgegebenen Empfehlungen in der aktuellen Informationsgesellschaft keine abschreckende Wirkung hätten. Es sei darum dringend nötig, dem Edöb eine Sanktionsbefugnis zu erteilen.

Die Kommission beantragt mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Mehrheit der Kommission anerkennt die Problematik. Es sind gesetzgeberische Anpassungen nötig, um die Rolle und die Befugnisse des Edöb der aktuellen Entwicklung anzupassen. Zu bemerken ist diesbezüglich, dass während der gleichen Sitzung die SPK eine Information zur Planung der Revision des Datenschutzgesetzes bekommen hat. Die Arbeiten laufen; wir werden in den kommenden Wochen noch einen Bericht dazu erhalten. Das Datenschutzgesetz ist revisionsbedürftig und muss an die veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst werden. In diesem Rahmen wird ausserdem geprüft, ob die Aufsichtsmechanismen und die Sanktionsbefugnisse des Edöb gestärkt werden müssen.

Was die parlamentarische Initiative fordert, wird also bereits im Rahmen dieser Arbeit evaluiert und weitergeprüft. Dem Anliegen des Initianten kann also dort Rechnung getragen werden. Das Parlament und die zuständigen Kommissionen werden zum gegebenen Zeitpunkt diesen Vorschlag, wenn es noch einer Regelung bedarf, aufnehmen können.

Es stellt sich hierzu grundsätzlich die Frage, ob sich diese zusätzliche Kompetenz des Edöb mit seinen übrigen Aufgaben sinnvoll verbinden lässt. Der unbefugte Umgang mit Daten hat bereits strafrechtliche Relevanz. Viele Daten werden jedoch nicht unbefugt erlangt, sondern werden von den Bürgerinnen und Bürgern freiwillig zur Verfügung gestellt. Persönlichkeitsschutz ist für die Mehrheit der Kommission primär Schutz der Privatperson vor dem Staat; Zurückhaltung ist hingegen angebracht gegenüber Eingriffen des Staates zur Regelung der Verhältnisse von Privaten untereinander. Hier ist vielmehr die Selbstverantwortung des mündigen Bürgers gefordert. Es ist also zu prüfen, ob neben den bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen auch Verwaltungssanktionen notwendig und sinnvoll sind.

Ich wiederhole es: Die Kommission beantragt mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Der Initiant und die Minderheit der Kommission möchten sofort die Befugnisse des Edöb erweitern; die Kommissionsmehrheit sieht Handlungsbedarf, will aber das Anliegen bei der Revision des Datenschutzgesetzes prüfen.

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