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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2015-03-17

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2015-03-17

Wortprotokoll

Wir sind hier in der dritten Runde. Wir bitten Sie namens der Minderheit noch einmal, auch bei Artikel 298 Absatz 2ter und Artikel 298b Absatz 2ter vollständig dem Ständerat zu folgen. Die Minderheit geniesst weiterhin breite Unterstützung aus der Wissenschaft und aus der täglichen Scheidungs- und Beratungspraxis. Der Ständerat hat ja gestern dieses Geschäft beraten. Er hat sehr klar, mit 35 zu 9 Stimmen, an seiner Formulierung festgehalten.

Warum haben Sie diese Bestimmung zuletzt abgelehnt? Wir sind uns hier alle einig: Der Grundsatz, wonach das Gericht bzw. die Behörde die Kindesbelange von Amtes wegen abklären und im Interesse des Kindes entscheiden muss, gilt ohnehin.

Frau Huber, Sie haben ja stets argumentiert, diese Bestimmung sei überflüssig, das gelte sowieso. Jetzt haben Sie uns heute Morgen Ihre Lösung, die nun die Mehrheitsfassung ist, als Kompromiss zu verkaufen versucht. Sie haben aber natürlich den wichtigsten Teil der Regelung des Ständerates herausgebrochen: Das ist der Hinweis auf diese alternierende Obhut, die geprüft werden soll. Dieser Vorschlag, der Ihnen dann gleich als Kompromiss verkauft werden wird, ist aber kein Kompromiss, sondern es fehlt hier das Herzstück des Beschlusses des Ständerates. Einzelne Ständeräte, mit denen ich gesprochen habe, haben daher auch signalisiert, dass sie sehr klar an ihrer Regelung festhalten werden.

Ich wiederhole hier: Die alternierende Obhut ist die Betreuungs- und Lebensform für Kinder getrennt lebender Eltern, bei welcher ein Kind mindestens rund 30 Prozent bei jedem Elternteil lebt und von diesem betreut wird. Das sind also alle Fälle von einem ausgeweiteten Besuchsrecht bis hin zu Fifty-fifty-Regelungen. Kinder in einer alternierenden Obhut haben ein besseres emotionales und psychisches Wohlbefinden, sind gesünder, weniger verhaltensauffällig und haben bessere Kontakte zu beiden Elternteilen, zu Mutter und Vater. Das ist durch die empirische Forschung belegt. Das ist ein neueres Forschungsergebnis, weil es diese Regelungen auch erst seit jüngerer Zeit und vor allem im Ausland gibt. Viele Expertinnen und Experten fordern daher, dass dieses Modell das Modell der Wahl sein soll: Es soll die eigentliche Regel für Kinder jeden Alters sein.

Welche Bedeutung haben nun die neuen Bestimmungen? Für die Kinderbelange - das haben wir hier oft wiederholt - gilt ohnehin die Offizialmaxime, das heisst, man müsste das eigentlich gar nicht mehr extra erwähnen. Rückmeldungen aus der Praxis zeigen aber, dass mancherorts trotz der Revision des Sorgerechts, die wir hier vor zwei Jahren verabschiedet haben, Anträge auf eine geteilte Obhut oder auf mehr Kontakt scheitern, selbst wenn sie im Interesse des Kindes sind und dem Kindeswohl entsprechen. Darum ist eben heute die Annahme dieser Bestimmungen so besonders wichtig: um sicherzustellen, dass die alternierende Obhut oder wenigstens ein ausgeweitetes Besuchsrecht angeordnet werden können, wenn es dem Kindeswohl dient. Mit diesen Bestimmungen wird sichergestellt, dass diese für die Kinder beste Lösung von den Behörden auch geprüft und umgesetzt werden kann, aber selbstverständlich nur, wenn sie dem Kindeswohl dient.

Wenn wir jetzt diese Bestimmungen herausbrechen, ist das ein falsches Zeichen in Bezug auf die Scheidungspraxis: Dann heisst das, dass dieses Modell nicht zusätzlich geprüft werden muss, dass wir das gar nicht wollen, dass dieses Modell, das im Kindesinteresse liegt, gar nicht unsere bevorzugte Lösung ist. Dieses Zeichen sollten wir nicht aussenden. Die entscheidende Frage ist: Soll etwas getan werden, um die Gerichte an ihre Pflichten zu erinnern und zu dieser Prüfung zu verpflichten? Auf mich wirkt die Ablehnung dieser Bestimmungen fast so, als würde dieses Zeichen bewusst in Kauf genommen.

Es wurden in der Kommission Befürchtungen laut, dass diese Bestimmungen finanzielle Nachteile der Mütter nach sich ziehen könnten. Hierzu ist klar festzuhalten, dass natürlich nach wie vor die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Berechnung der Unterhaltsbeiträge entscheidend ist.

Der Ständerat hat nun klar geäussert, dass er an diesen Bestimmungen festhalten will, auch wenn wir heute die Differenz aufrechterhalten. Und Sie wissen ja, wie das ist in den Einigungskonferenzen, das ist wie beim Sprichwort von Gary Lineker über den Fussball: Fussball ist, wenn 22 Männer 90 Minuten lang einem Ball hinterherrennen und am Schluss die Deutschen gewinnen. Im Differenzbereinigungsverfahren ist es auch so: Es ist ein Verfahren, in dem sich die Räte um Formulierungen streiten, und in der Einigungskonferenz gewinnt dann der Ständerat.

Ich danke Ihnen daher, wenn Sie die Bestimmung des Ständerates bereits heute und nicht erst morgen übernehmen und die Revision damit abrunden.