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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-16

Wortprotokoll

Die Bedeutung des Begriffs "Geldkonjunktur" ist dem EFD nicht bekannt, und es hat diesen Begriff auch nicht benutzt. In seinem vertraulichen Aussprachepapier spricht der Bundesrat vielmehr davon, den Dialog mit der Nationalbank zu intensivieren, um die Geld-, Konjunktur- und allgemeine Wirtschaftspolitik inhaltlich und kommunikativ zu koordinieren.

Die verfassungsmässige Unabhängigkeit der Nationalbank stand und steht nicht zur Debatte. Die Nationalbank ist in ihren Entscheidungen unabhängig und darf keine Weisungen des Bundesrates entgegennehmen. Die Führung der Geld- und Währungspolitik fällt in die ausschliessliche Zuständigkeit der Nationalbank, die bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig ist, dies gemäss Artikel 99 der Bundesverfassung. Diese Unabhängigkeit ruft nach einem Gegengewicht: der Rechenschafts- und Informationspflicht der Nationalbank gemäss Artikel 7 des Nationalbankgesetzes. Aus dieser Pflicht wiederum leitet sich eine obligatorische gegenseitige Informationspflicht ab, die jedoch die Unabhängigkeit der Nationalbank nicht beeinträchtigen darf.

Die Nationalbank bespricht mit dem Bundesrat regelmässig die Wirtschaftslage, die Geldpolitik und aktuelle Fragen in Bezug auf die Wirtschaftspolitik des Bundes, wie dies in Artikel 7 Absatz 1 des Nationalbankgesetzes festgehalten ist. Gegenwärtig treffen sich die Nationalbank-Spitze und der Ausschuss Wirtschaftspolitik des Bundesrates viermal im Jahr. In der Folge der Aufhebung des Mindestkurses und der dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Unsicherheiten prüfen das EFD und das WBF gemeinsam mit der Nationalbank, ob diese Treffen allenfalls in Zukunft häufiger oder in anderer Zusammensetzung stattfinden sollen.