Maurer Ueli · Bundesrat · 2015-03-16
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-03-16
Wortprotokoll
Auf Anfrage der Bundesanwaltschaft hat der Nachrichtendienst des Bundes in Bezug auf eine Strafanzeige gegen die Firma Wavecom Electronic AG einen Amtsbericht erstellt. Der Nachrichtendienst des Bundes hat sich dazu geäussert, ob er über Anhaltspunkte verfügt, dass diese Firma in der Schweiz verbotenen Nachrichtendienst betreibt. Der Entscheid über die rechtliche Beurteilung und die Behandlung der Anzeige oblag der Bundesanwaltschaft, die am 12. Februar 2014 eine Nichtanhandnahme verfügte. Der Bundesrat nimmt die strafrechtliche Beurteilung der Bundesanwaltschaft zur Kenntnis.
Zur Beurteilung des Falles gehörte auch die Frage, ob sich aus dem Handel mit spezifischen Gerätschaften und der Ausbildung in deren Benutzung ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben könnte. Das Unternehmen stellt nach Kenntnis der zuständigen Bewilligungsbehörde des Seco keine Güter her, die durch die Güterkontrollverordnung erfasst sind. Somit entfallen eine Ausfuhrbewilligungspflicht und auch allfällige daraus resultierende Bewilligungspflichten für Schulungen und Ausbildungen in der Schweiz.
Dem Nachrichtendienst des Bundes liegen keine Erkenntnisse vor, dass Personen in der Schweiz zu nachrichtendienstlichen Zwecken abgehört worden sind. Der Nachrichtendienst des Bundes hat auch nie Daten von der Firma Wavecom Electronic AG entgegengenommen. Der Nachrichtendienst des Bundes hält sich an seine gesetzlichen Vorgaben, was von den Aufsichtsorganen kontrolliert wird.