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Flach Beat · Nationalrat · 2015-03-16

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-03-16

Wortprotokoll

Gestern Abend ist ein Meteor über Mitteleuropa geflogen. War das jetzt ein "besonderes" oder ein "ausserordentliches" Naturereignis? Ich tendiere, ganz ehrlich gesagt, dazu zu sagen, dass das ein ausserordentliches Naturereignis war. Sie sehen schon: Begriffe können verschieden ausgelegt werden.

Hier bei Artikel 3 ist es so, dass der Bundesrat neu eine Delegationskompetenz erhalten soll, die es ihm erlaubt, den Nachrichtendienst "in besonderen Lagen" einzusetzen. Was das sein könnte, wissen wir nicht so genau. Irgendwie ist damit alles gemeint, was im Gesetz nicht genau erfasst worden ist, alles, was vielleicht auftauchen könnte. Nach der Botschaft könnte es sogar sein, dass einzelne Kantone im Rahmen nationaler Bedürfnisse den Antrag stellen, der Nachrichtendienst sei einzusetzen. Natürlich zielt dies vor allen Dingen auf Einsätze im Ausland. Was allerdings "besondere Lagen" sind, ist wirklich unklar. Eigentlich ist diese Bestimmung auch komplett unnötig; wahrscheinlich werden es nur wenige Situationen sein - halt eben nicht das Normale, sondern das Aussergewöhnliche, Ereignisse, die nur selten vorkommen. Darum ist es nicht notwendig, das als Generalklausel für einen jederzeitigen entsprechenden Einsatz ins Gesetz aufzunehmen.

Der Bundesrat hat jeweils nach den Artikeln 184 Absatz 3 und 185 Absatz 3 der Bundesverfassung die Möglichkeit, in solchen ausserordentlichen Lagen - in wirklich mehr als besonderen Lagen - Notrecht zu erlassen. Dort haben wir dann auch eine parlamentarische Kontrolle, weil solche Erlasse zeitlich zu befristen sind und bei einer Verlängerung von uns genehmigt werden müssen.

Sollten Sie meinen Antrag der Minderheit II zu Artikel 3 ablehnen, dann bitte ich Sie, der Minderheit I (Vischer Daniel) zu folgen, die wenigstens davon ausgeht, dass dieses Mittel der Delegation an den Bundesrat nur in "ausserordentlichen Lagen" möglich sein soll.

Der Bundesrat hat vorhin selbst ausgeführt, es sei eigentlich fraglich, ob das Organisationsverbot, das wir mit Artikel 72a eingeführt haben, wirklich dort hingehöre. Ich gebe ihm Recht und bin froh, dass er selbst gesagt hat, wir sollten das überprüfen. Aber lesen Sie das einmal: Das ist ein relativ klarer Katalog von Voraussetzungen, die mit dieser Delegation für ein Organisationsverbot gegeben sein müssen. Dort wollen wir das ganz genau anschauen und noch einmal vertieft prüfen. Das finde ich richtig, das ist so in Ordnung. Hier bei Artikel 3 wollen wir einfach die besondere Lage zum Courant normal machen, und ich bin sogar der Meinung, dass wir hier mindestens die Verfassung ritzen, wenn wir bei diesem Bereich sagen, für diese einzelnen, wenigen Fälle brauche es gar kein Notrecht mehr, das dann zum Zuge komme. Da könne der Bundesrat, basierend auf dem Nachrichtendienstgesetz, dann den Nachrichtendienst für irgendetwas einsetzen, von dem wir einfach im Moment beim besten Willen nicht wissen, was das sein sollte.

Ich bitte Sie, insbesondere die Vertreter der SVP mit ihrem gesunden Misstrauen gegenüber der Verwaltung, ein bisschen genauer hinzuschauen und dem Antrag meiner Minderheit II bei Artikel 3 zuzustimmen.