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Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2015-03-16

Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-16

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion tritt auf das Geschäft ein und bittet Sie, dasselbe zu tun. Es ist an der Zeit, dass der Nachrichtendienst des Bundes eine moderne gesetzliche Grundlage für seine Aktivitäten erhält. Damit entfällt die bisherige Zweiteilung in das ZNDG und das BWIS.

Heute sind die Möglichkeiten des Nachrichtendienstes sehr beschränkt. Unter anderem sind Monitoring auf einschlägigen öffentlichen Internetseiten und in sozialen Medien und Foren, Informationsbeschaffung über Sensoren, Austausch mit Partnerdiensten und Beobachtung im öffentlichen Raum möglich. Die Bedrohungslage hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Nicht nur die Armee, sondern auch der [PAGE 374] Nachrichtendienst muss sich nach diesen neuen Bedrohungen ausrichten. Terrorismus, Aktivitäten fremder Nachrichtendienste in unserem Land, Proliferation und Angriffe auf unsere sogenannt kritischen Infrastrukturen und Cyberangriffe sind heute aktuelle und täglich bestehende Bedrohungen.

Seit dem Zusammenbruch mehrerer Staaten im Nahen und Mittleren Osten sind die Gefahren durch einzelne Terrorgruppen und Verbrecherorganisationen - gehe es um den "Islamischen Staat", um Al Kaida oder um andere Terroristen - auch in unserem Land realer geworden. Junge Leute begeistern sich für den heiligen Krieg und kehren dann traumatisiert und radikalisiert zurück und bedrohen unsere offene und freie Gesellschaft und Lebensweise.

Die Schweiz ist ein neutrales Land und ein Tummelplatz für fremde Nachrichtendienste, die hier unbekümmert ihre Aktivitäten entfalten können, ohne dass Gegenmassnahmen möglich sind. Gerade die Aufdeckungen von Herrn Snowden zeigen, dass in den USA nach dem 11. September 2001 das Pendel zugegebenermassen stark in die Gegenrichtung ausschlug, dass der Nachrichtendienst des Bundes aber hier in der Schweiz keine gesetzlichen Möglichkeiten hat, zu überprüfen, wie die Tätigkeiten dieser fremden Nachrichtendienste auf unserem Territorium vonstattengingen. Es fehlten die gesetzlichen Grundlagen und damit die Möglichkeiten.

Aber auch die Technologie der Kommunikation hat sich stark verändert. Die Möglichkeiten sind riesig geworden. Informationen zirkulieren schneller, die Mengen sind unendlich. Wir benutzen nicht mehr Telefone alter Technologie, sondern die Kommunikation läuft über Viber oder Skype-Telefonate sowie E-Mail, Whatsapp und andere Anwendungen. Alle können sich heute dieser Technologien bedienen, und das heisst: auch Terroristen und Kriminelle. Gerade diese neuen technischen Möglichkeiten rufen nach veränderten, an die Kommunikationsmöglichkeiten angepassten gesetzlichen Grundlagen. So sollen präventive Überwachung, Einsatz von Ortungsgeräten und Überwachungsgeräten im nichtöffentlichen Raum und weitere Möglichkeiten unter sehr eingeschränkten und strengen Voraussetzungen richterlich bewilligt werden können. Wir wollen keinen blinden und tauben Nachrichtendienst. Vielmehr soll der Nachrichtendienst in gesetzlich genau definierten Fällen unter ebenso klar festgelegten Bedingungen, durch das Bundesverwaltungsgericht sowie den Sicherheitsausschuss des Bundesrates als politische Instanz bewilligt, die modernen Beschaffungsmassnahmen anwenden können. Gemäss Artikel 3 des Gesetzes soll der Nachrichtendienst in besonderen Lagen zur Wahrung wesentlicher Landesinteressen explizit nur im Auftrag des Bundesrates tätig werden können. Das neue Gesetz bedeutet keinen Freipass für den Nachrichtendienst, überall und nach Belieben präventive Nachforschungen zu unternehmen. Es ist auch kein genereller Lauschangriff.

Wir leben in einem ausserordentlich freien Land. Unsere Gesellschaft ist sehr offen. Die persönliche Freiheit, die persönliche Sphäre sind grossgeschrieben und werden gut geschützt. Das ist auch richtig so. Mit Artikel 2 der Bundesverfassung ist die Freiheit geschützt, aber auch die Unabhängigkeit und die Sicherheit sind zu wahren. Sicherheit und Freiheit sind keine Gegensätze - nein, sie bedingen einander. Ohne Sicherheit kann die Freiheit nicht uneingeschränkt genossen und gelebt werden. Früherkennung von Gefahren und Bedrohungen gibt Schutz und Sicherheit zugunsten der Freiheit.

Wir sind zurzeit mitten in einer Armeereform, in der wir unsere Armee massgeblich verkleinern. Unsere Armee soll aber nicht schlechter werden, gerade deshalb ist es so wichtig, dass ein mit entsprechenden Mitteln ausgestatteter Nachrichtendienst die Frühwarnung übernehmen kann. Je früher Bedrohungen bekannt sind, desto besser kann ihnen begegnet und entgegengewirkt werden.

Namens der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, auf den Gesetzentwurf einzutreten und den Nichteintretensantrag abzulehnen. Auf die Anträge der Minderheiten wird später eingegangen.