Siegenthaler Heinz · Nationalrat · 2015-03-16
Siegenthaler Heinz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-03-16
Wortprotokoll
Ich nehme es vorweg: Die BDP-Fraktion unterstützt die Anträge der Kommissionsmehrheit. Ich verweise auf die Äusserungen der Kommissionssprecher zum Eintreten, welche ich voll unterstütze.
"Totale Sicherheit gibt es nie, totale Überwachung schon", dies war der Titel eines Zeitungsartikels in der letzten Woche, welcher im Zusammenhang mit der heutigen Debatte zum Nachrichtendienstgesetz geschrieben wurde. Ich frage Sie: Ist das denn so? Die totale Sicherheit gibt es nicht; das ist so, das wissen wir alle. Trotzdem müssen wir bestrebt sein, eine möglichst hohe Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger anzustreben. Wir müssen im Bereich der Prävention ein Instrument schaffen, welches der heutigen Bedrohungslage gerecht wird - ein Gesetz, welches es den Behörden erlaubt, im Notfall zeitgerecht und ohne lange Instanzenwege zu handeln; ein Gesetz, das mit dem technologischen Fortschritt mithalten kann; ein Gesetz, welches alle Massnahmen der Informationsbeschaffung unter klar definierten Bedingungen ermöglicht.
Eine aktuelle Bedrohungslage stellt der internationale Terrorismus dar. Diese Leute machen sich die heutigen Möglichkeiten der Technologie zunutze, um ihre Anschläge zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Darauf müssen wir eine Antwort haben. Letztendlich müssen wir ein Gesetz haben, das die Kompetenzen klar regelt und die Entscheidwege kurz hält. Zusammengefasst gesagt, brauchen wir ein Gesetz, das die Voraussetzungen dafür schafft, dass das rechtzeitige Erkennen von Bedrohungen und Gefahren in Bezug auf unser Land und die Bevölkerung möglich wird. Es soll damit unserem Rechtsstaat ermöglichen, die Landesinteressen zu wahren und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Die BDP-Fraktion ist klar der Meinung, dass wir mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz ein solches Instrument schaffen.
Zum zweiten Teil meines eingangs erwähnten Zitats, zur totalen Überwachung: Ich bin überzeugt, dass mit diesem Gesetz kein Schnüffelstaat geschaffen wird. Ein systematisches Ausspionieren der Bevölkerung ist auch mit diesem Gesetz nicht möglich - und schon gar nicht gewollt. Wozu auch? Für eine Tat braucht es bekanntlich ein Motiv. Wer hätte da Interesse? Etwa der Bundesrat oder der vielgescholtene "böse" Staat? Ein Gesetz ist ein Instrument, und ein Instrument alleine ist wirkungslos. Es könnte erst durch den Anwender zur Bedrohung werden.
Nehmen Sie als Beispiel eine Axt. Sie ist auch ein Instrument. In den falschen Händen kann sie eine Gefahr darstellen. Ich kann aber mit einer Axt Brennholz schlagen, um mich und meine Liebste vor drohender Kälte zu schützen. Dazu ist die Axt geschaffen. Soll ich darauf verzichten und unvorbereitet sein, wenn es kalt wird? Genauso ist es mit diesem Gesetz. In den Händen von Regierungen und Behörden, unter der Kontrolle des Parlamentes eines demokratischen Rechtsstaats ist es ein wirksames Instrument zur Abwehr von Gefahren. Anders wäre es in den Händen eines totalitären Regimes, das die Menschenrechte infrage stellt und keiner demokratischen Kontrolle unterstellt ist. Die totale Überwachung gibt es nur in einem totalitären Staat. Da vertraue ich unseren Bürgerinnen und Bürgern, welche weise genug sind, alle vier Jahre das Parlament so zusammenzusetzen, dass keine Partei die alleinige Macht dazu hat, in unserem Land zu sagen, was richtig und was falsch ist. Damit ist auch keine Behörde notwendig, welche dies mittels Gesinnungsschnüffelei herauszufinden versucht. Aus einer meines Erachtens unbegründeten Angst vor einem falsch eingesetzten Instrument darauf zu verzichten wäre daher fahrlässig.
Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz wird auch die kritische Aussage von der eingeschränkten Freiheit gemacht. Wer aber, wenn nicht der Staat, soll denn die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger schützen, die Freiheit, zu tun und zu sagen, was man will, Karikaturen zu zeichnen und satirisch alles zu hinterfragen, ohne sich damit in Lebensgefahr zu begeben? Wer kann und soll denn rechtzeitig den Unterschied zwischen den religiösen und politischen Fanatikern erkennen, welche eine wirkliche Gefahr darstellen, und jenen, die bloss an Stammtischen und in Online-Foren Drohungen ausstossen?
Affekthandlungen und spontane Angriffe kann man nicht rechtzeitig erkennen, darum gibt es auch keine totale Sicherheit. Aber vorbereitete Taten lassen sich meistens rechtzeitig erkennen, wenn man dazu die nötigen Instrumente hat. Wir teilen die übertriebenen Befürchtungen der Gegner nicht - das Gesetz ist verhältnismässig, verfassungsmässig und notwendig. Wir wollen keine Verwässerung, wir wollen keinen zahnlosen Papiertiger.
Die BDP-Fraktion ist für Eintreten auf dieses Gesetz. Sie wird in der Detailberatung die Kommissionsmehrheit unterstützen und alle Minderheitsanträge ablehnen.