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Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2015-03-16

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-16

Wortprotokoll

Wir beginnen heute mit der Beratung des neuen Nachrichtendienstgesetzes. Ich finde es spannend, wie im Vorfeld der Beratung plötzlich wieder sehr viele Experten aktiv werden und Argumente pro und kontra dieses Gesetz fast täglich in den Medien zu lesen sind. Man kann den Eindruck gewinnen, wir würden jetzt alle sofort überwacht werden. Für mich und für die CVP/EVP-Fraktion ist es eigentlich ganz einfach. Wir stellen uns die Grundsatzfrage: Welche Schweiz wollen wir in Zukunft? Wollen wir eine Schweiz, die Sicherheit bietet, die es schafft, Terroranschläge wenn möglich zu verhindern, die es schafft, Leute, die in extremen Gruppierungen kriminell aktiv sind, zu verhaften? Oder wollen wir eine Schweiz, die eine Insel ist und all diesen Leuten Unterschlupf gewährt?

Wenn wir nichts verändern, besteht die Möglichkeit, dass die Schweiz zu einer Drehscheibe von kriminellen Organisationen wird. Eine Überwachung allein im öffentlichen Raum, wie dies heute durch den Nachrichtendienst möglich ist, genügt nicht mehr. Der Nachrichtendienst des Bundes braucht klare gesetzliche Regelungen, wie und wo er seine Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit wahrnehmen kann.

Im Jahr 2007 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zu BWIS II, die mehr Rechtssicherheit gewährleisten sollte. Damals war die Zeit nicht reif, dem Nachrichtendienst mehr Kompetenzen zu geben. Zu nahe waren noch die Diskussionen rund um die Fichenaffäre, und die Lage war zudem politisch stabiler als heute. Der Botschaft wurden die Zähne gezogen, und "BWIS II light" war danach das Resultat - mit fast keinen Konsequenzen, ganz besonders aber mit kaum zusätzlichen Kompetenzen für den Nachrichtendienst. Heute liegt nun das damals verlangte Gesetz vor, das dem Nachrichtendienst mehr Möglichkeiten zugesteht, verbunden aber auch mit mehrstufigen Bewilligungen.

Für die CVP/EVP-Fraktion ist es wichtig, dass wir mit dieser Vorlage ein gesamtheitliches Gesetz für den Nachrichtendienst schaffen. Die Grundrechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger bleiben gewahrt, ebenso die individuelle Freiheit. Die Privatsphäre bleibt unangetastet, ausser wenn wirklich eine Überwachung beantragt wird, die dann auch bewilligt werden muss. Wichtig ist uns, dass der Nachrichtendienst kein Polizeidienst ist, sondern dort tätig ist, wo die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Gefahr ist. Er ist ebenso keine Strafverfolgungsbehörde. [PAGE 372]

Die Bedrohungslagen haben sich heute verändert. Wenn wir die Konfliktkarten der Welt vor uns sehen, wird uns bewusst, wie nahe heute Konflikte sind. Wir wissen alle, dass heute auch aus der Schweiz Leute in diese Konflikte involviert und zum Teil auch daran beteiligt sind. Der Informationsfluss ist viel schneller geworden. Die Globalisierung trägt ihren Teil dazu bei, dass die Schweiz nicht einfach ein einzelnes geschütztes Land, sondern mittendrin ist. Aus diesem Grund ist uns auch die Verankerung des Organisationsverbots in diesem neuen Gesetz wichtig.

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt das Eintreten auf diese Gesetzesvorlage. Wir brauchen diese gesetzliche Grundlage jetzt, nicht erst in zehn Jahren. Ergänzend zur heutigen Sicherheitspolitik wollen wir auch im Bereich des Nachrichtendienstes den aktuellen Bedrohungslagen gute Lösungen entgegenstellen. Dies ist mit dem vorliegenden Gesetz möglich. Darum unterstützen wir diese Vorlage. Sicherheit ist nicht nur wichtig für unsere Bevölkerung. Sicherheit ist auch wichtig für unsere Wirtschaft. Wir plädieren überall für Sicherheit: Setzen wir hier ein Zeichen mit diesem neuen Gesetz, damit wir diese Sicherheit auch in Zukunft und ganz besonders in der sich politisch dauernd verändernden Lage gewährleisten können!