Flach Beat · Nationalrat · 2015-03-16
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-03-16
Wortprotokoll
Nur ein paar Wochen ist es her, da haben 88 000 Sicherheitskräfte in Frankreich drei Mörder, drei blutrünstige Mörder, Terroristen genannt, gejagt: in Frankreich, das ein Nachrichtendienstgesetz nach unserer Art überhaupt nicht kennt. Wenn man nachschaut, wo dort die demokratischen Kontrollen und parlamentarischen Aufsichten liegen, zeigt sich, dass sie nur knapp über dem Patriot Act der USA stehen. Der Patriot Act der USA mit wahnsinnig ausgeweiteten Möglichkeiten der Nachrichtendienste konnte auch die Anschläge von Boston 2013 nicht verhindern.
In Frankreich wird das Attentat auf "Charlie Hebdo" dazu führen, dass man sich überlegen muss, wo was schiefgegangen ist. Denn es war nicht so, dass der Nachrichtendienst unserer französischen Nachbarn komplett blind war. Im Gegenteil: Einige der Täter waren bekannt und wurden sogar als gefährlich eingestuft. Das zeigt uns, dass die absolute Sicherheit selbst bei einem grenzenlosen Vertrauen in einen Nachrichtendienst nicht zu erreichen ist. Unser Glück liegt heute vor allen Dingen darin, dass die Schweiz nicht ein Hauptziel ist.
Man muss sich aber die Frage stellen: Lohnt es sich in so einer Situation, vor dem Hintergrund, dass der Schutz nicht möglich ist, nicht zu hundert Prozent, sämtliche Kontrollen und Aufsichten, all unsere demokratisch "gepflogenen" - ich nenne es einmal so: - Misstrauensansätze gegenüber dem Nachrichtendienst und der Regierung über Bord zu werfen? Die Grünliberalen sagen dazu Nein - wir wollen den Schutz so gut wie möglich, wir wollen aber nicht blind sein. Wir wollen dem Nachrichtendienst die Möglichkeiten geben, damit er arbeiten kann; wir wollen aber unsere Tradition der Aufsicht, der Kontrolle, wenn wir schon ein stärkeres Gesetz machen, ebenso verstärken. Hierfür haben wir verschiedene Anträge eingereicht.
Der Nachrichtendienst handelt vor allem mit einem Gut: Das sind Informationen. Von der Qualität dieser Informationen hängt es nachher ab, ob wir mit dem Nachrichtendienst die Sicherheit tatsächlich erhöhen können oder nicht. Wir dürfen es nicht einfach nur anderen Diensten des Auslandes überlassen, uns zu sagen, ob ein Reisender gefährlich ist, woher Cyberangriffe kommen usw.
Aber wir haben mit solchen Datensammlungen in der Vergangenheit auch Übles erlebt - den Fichenskandal, Sie wissen es alle. Es wurde vieles gesammelt, die Qualität war schlecht, und letztlich wurden die falschen Personen in die Datensammlungen aufgenommen. Darum ist es wichtig, dass wir den Giftschrank dieser Daten ganz genau anschauen und die Schlüssel an diejenigen verteilen, die tatsächlich Zugang dazu haben sollen. Die Qualität der erfassten Daten auf Stufe Bund, aber auch bei den Kantonen muss durch verschiedene Mechanismen des Schutzes der Daten, der Einzelpersonen, aber auch der Qualität gewahrt sein.
Es ist innerhalb der Kommission eine grosse Frage gewesen, ob ein Tätigkeitsverbot für gewisse Organisationen im Nachrichtendienstgesetz am richtigen Ort ist. Tatsächlich lässt es sich fragen, ob staatspolitisch gesehen ein [PAGE 377] Tätigkeitsverbot in einem Nachrichtendienstgesetz etwas zu suchen hat. Auf der anderen Seite ist es aber so, dass der Nachrichtendienst letztlich diejenige Organisation ist, die gefährliche Organisationen beobachten muss. Darum sind wir zum Schluss gekommen, dass es vernünftig ist, im Nachrichtendienstgesetz auch diese Tätigkeitsverbote zu regeln, allerdings auch hier mit klaren demokratischen und vor allen Dingen parlamentarischen Kontrollen und einer Konsultation. Diesbezüglich werden wir auch den Einzelantrag Eichenberger unterstützen, der sehr gut ist.
Zuletzt stellt sich die Frage, ob bei den verschiedenen Möglichkeiten, die der Nachrichtendienst im Bereich der neuen Technologien neu erhält, die parlamentarische Kontrolle wirklich überall genügend ist. Wie gesagt, wir wollen den Nachrichtendienst nicht hemmen. Wir wollen aber, dass der Nachrichtendienst seine Tätigkeit gegenüber einer Organisation, die unabhängig ist, gegenüber einer Konsultativorganisation, die prüfen kann und nicht in Abhängigkeit vom Bundesrat oder vom Parlament steht, offenlegen muss. Die Kontrollinstanz zur Kabelüberwachung muss deshalb unbedingt unabhängig sein.
Letztlich werden wir mit dem Nachrichtendienstgesetz die Sicherheit nicht voll und ganz sicherstellen können. Wir werden sehr kritisch auf die Möglichkeiten der Kontrollen schauen, die das Parlament haben soll - und ich bitte auch die Mitglieder der SVP, kritisch auf diese Möglichkeiten zu achten. Dies sollte geschehen, um hier nicht am Schluss einen Moloch zu schaffen, den niemand mehr kontrollieren kann, und damit wir in zwanzig Jahren nicht wieder mit irgendwelchen Daten dastehen, die irgendwer gesammelt hat, ohne zu wissen, wo sie dann sind oder ob sie tatsächlich rechtens gesammelt wurden.