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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-12-05

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-05

Wortprotokoll

Ich begreife Sie, Herr Präsident. Dieser Antrag zu Absatz 2 ist ganz am Schluss der Beratungen, in der Schlussrunde gestellt worden. Dort ist offenbar nicht beachtet worden, dass sich die genau gleiche Problematik nicht nur für die Staffelmietzinse, sondern auch für die Umsatzmietzinse stellt. Auch die vereinbarte Umsatzmiete darf natürlich nicht angefochten werden können. Die Bestimmung müsste damit lauten: "Unter Vorbehalt der Anfechtung des Anfangsmietzinses kann der Mieter gestaffelte Mietzinse oder Mietzinsanteile, die bei Geschäftsräumen der Umsatzentwicklung des Geschäftes folgen, nicht anfechten." Das steht schon so in Artikel 270c in der Fassung von Bundesrat und Nationalrat.

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