Maurer Ueli · Bundesrat · 2015-06-17
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-06-17
Wortprotokoll
Der Unterschied zwischen Minderheit und Mehrheit ist, entweder alles dem Öffentlichkeitsgesetz zu entziehen oder nur die Informationsbeschaffung. Wie der Kommissionspräsident ausgeführt hat, ist das, was hier in der Vorlage als Vorschlag des Bundesrates steht, ein Kompromiss innerhalb der Verwaltung, um den wir lange gerungen haben.
Wenn Herr Niederberger den damaligen Entscheid des Ständerates zitiert hat, möchte ich doch auch die Gerichtspraxis, die in der Zwischenzeit entstanden ist, noch kurz anführen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Bundesrat noch einmal gleich entscheiden würde. Ich nehme das Beispiel des Öffentlichkeitsgesetzes bzw. des Bundesverwaltungsgerichtes in Bezug auf die Veröffentlichung hinsichtlich der Mitarbeiter des Nachrichtendienstes: Wir haben diese Auskunft verweigert, und das entsprechende Medium hat dann beim Bundesverwaltungsgericht Klage erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat uns verpflichtet - wohlgemerkt: als einzigen Nachrichtendienst der Welt -, die Zahlen der Mitarbeiter im Detail zu veröffentlichen. Das ist die Gerichtspraxis, die damit wahrscheinlich etwa die Messlatte für künftige Veröffentlichungen darstellt. Damit entstehen natürlich Widersprüche: Auf der einen Seite möchten wir informieren, weil wir das Vertrauen der Bevölkerung brauchen - wo immer möglich, machen wir das auch -, auf der anderen Seite arbeitet ein Geheimdienst logischerweise in einer gewissen Vertraulichkeit, weil er auf Mitarbeiter und auf Informanten angewiesen ist.
Ein Gerichtsentscheid, wie er jetzt vorliegt, stärkt wahrscheinlich das Vertrauen von Dritten in den Nachrichtendienst nicht unbedingt. Vielleicht mag das für die Öffentlichkeit so sein, aber in der Zusammenarbeit mit Partnerdiensten wird man im Austausch eher vorsichtig sein, wenn alles dem Öffentlichkeitsgesetz unterliegt. Das ist doch mitzuberücksichtigen. Ich möchte doch mindestens zuhanden der Materialien festhalten, dass die Veröffentlichung, zu der wir jetzt gezwungen wurden, dann schon das höchste der Gefühle sein muss, sonst wird die Arbeit verunmöglicht.
Der Vorschlag des Bundesrates ist wie gesagt ein Kompromiss zwischen Vertrauen schaffen und veröffentlichen. Mit dem kann man umgehen. Das heisst aber auch ganz konkret - das muss ich hier schon ankündigen -, dass wir in Bezug auf Veröffentlichungen vielleicht etwas mehr schwärzen müssen als an anderen Orten, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten. Das wird dann auch zu Diskussionen Anlass geben, weil Informationen des Nachrichtendienstes natürlich für Sonntagszeitungen sexy sind, wenn ich das so sagen darf. Da gibt es immer einen gewissen Skandalisierungseffekt, und wenn man nichts hat, hat man noch den Nachrichtendienst oder die Armee. Das ist so meine Erfahrung. Aber meine Haltung ist da natürlich durchaus subjektiv gefärbt.
Aber eben, es bleibt mit dieser Formulierung ein Widerspruch oder eine Gratwanderung für uns, mit der wir leben müssen. Ich kann ehrlich sagen, dass wir natürlich durchaus Sympathien für den Minderheitsantrag haben, aber ich glaube, der Entwurf des Bundesrates entspricht in etwa der Praxis, mit der wir leben können und mit der wir leben wollen. Aber sie hilft dem Nachrichtendienst nicht überall wirklich, seinen Grundauftrag auch zu erfüllen. Aber insgesamt verfolgen Sie mit dem bundesrätlichen Entwurf die Linie der bisherigen Praxis, und ich hoffe, dass das Bundesverwaltungsgericht dann nicht die Latte im Jahresrhythmus entsprechend höher legt. Sonst wird es dann wirklich schwierig.