Engler Stefan · Ständerat · 2015-06-17
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-17
Wortprotokoll
Wir befassen uns mit dem Geschäft 13.304, der Standesinitiative Genf. Wir befassen uns zum zweiten Mal mit dieser Standesinitiative, nachdem ihr der Nationalrat mit 102 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben hat.
Mit der Standesinitiative wird eine Änderung der Bundesverfassung und des Strafgesetzbuches verlangt mit der Absicht, die sexuelle Diskriminierung explizit in das Diskriminierungsverbot von Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung aufzunehmen und in Artikel 261bis des Strafgesetzbuches unter Strafe zu stellen. Der Ständerat hat der Standesinitiative im September letzten Jahres mit 22 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben. Der Nationalrat gab der Standesinitiative mit 102 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Der Nationalrat entschied auch mit 103 zu 73 Stimmen bei 9 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Reynard 13.407 Folge zu geben.
Ihre Kommission beantragt Ihnen heute mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, am früheren Entscheid festzuhalten und damit die Standesinitiative nicht weiterzuverfolgen. Die Gründe dafür sind die gleichen geblieben wie vor einem halben Jahr. Das in der Bundesverfassung verankerte allgemeine Diskriminierungsverbot schützt Menschen vor verschiedenen Diskriminierungen, die Aufzählung in Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung ist entsprechend auch nicht abschliessend. In Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung wird die Lebensform explizit als Kriterium genannt, dessentwegen man nicht diskriminiert werden darf. Mit diesem Kriterium ist nach dem Willen des Verfassunggebers ein Schutz auch für homosexuelle Personen sowie für heterosexuelle und homosexuelle Konkubinatspaare geschaffen worden. In Lehre und Praxis gilt es als gesichert, dass Diskriminierungen von homosexuellen und bisexuellen Personen unter das geltende Diskriminierungsverbot fallen.
Das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot umfasst somit bereits heute Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung. Die Kommission hat indessen ihre Meinung geändert und damit vielleicht auch einen Fehler korrigiert und mit 11 zu 1 Stimmen grünes Licht gegeben, damit die parlamentarische Initiative Reynard 13.407, mit der verlangt wird, dass unter Strafe gestellt wird, gegen eine Person oder gegen eine Gruppe von Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu Hass oder Diskriminierung aufzurufen, weiterverfolgt werden kann. So soll durch die Schwesterkommission insbesondere geprüft werden können, ob die Ergänzung der Rassismusstrafnorm mit dem Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung eine Lücke im Strafrecht zum Schutz vor Diskriminierungen schliessen kann. Die erwähnte parlamentarische Initiative nimmt damit auch die zweite Forderung der Standesinitiative Genf auf.
Ich ersuche Sie somit, der Standesinitiative Genf, im Wissen darum, dass die parlamentarische Initiative Reynard weiterverfolgt werden kann, keine Folge zu geben. Mit der Ablehnung der Standesinitiative entscheiden wir gleichzeitig über das Schicksal der Petition Jeanneret Michel-Alain 13.2020, "Gegen die Diskriminierung von homosexuellen, bisexuellen und transsexuellen Personen". Der verfassungsrechtliche Diskriminierungsschutz in Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung schliesst, wie mehrfach bereits gesagt, schon heute Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung mit ein, was in Praxis und Lehre unbestritten ist. Insbesondere fasst der Begriff der Lebensform auch den Schutz vor Diskriminierungen homosexueller und bisexueller Menschen mit ein. Bei der Gruppe der Transsexuellen und Intersexuellen, die in der Petition Jeanneret genannt sind, geht es nicht um die Lebensweise, sondern um die Geschlechtsidentität, die von Artikel 8 Absatz 2 aber explizit geschützt wird.
Somit möchte ich Sie bitten - es gibt keinen anderslautenden Antrag -, hier der Kommission zu folgen und der Standesinitiative Genf keine Folge zu geben.