preparatory:AB 185575
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-06-11
Wortprotokoll
Die Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten, mit Partnerdiensten, basiert in der Regel nicht auf einem Staatsvertrag, sondern auf der Zusammenarbeitsliste, die vom Bundesrat verabschiedet wird. Es gibt dort verschiedene Kategorien. Es gibt den ordentlichen täglichen Austausch, wie er an anderen Orten auch stattfindet, mit Nachrichtendiensten von Ländern, die gleiche Rechtsordnungen haben und gleiche internationale Rechte wie Menschenrechte usw. vertreten wie wir. Das ist dieser Bereich. Der Austausch, um den es hier geht, würde auch darunterfallen. Überall dort, wo es um eine Zusammenarbeit geht, die diesen Alltag übersteigt, wäre ein Staatsvertrag nötig, der sowohl durch den Bundesrat wie durch das Parlament genehmigt werden müsste.
Wir sind aktuell gerade in der Diskussion mit der GPDel über die Frage, welche Verträge und Zusammenarbeiten in einen Staatsvertrag eingereiht werden müssten und welche Informationen in diesem Bereich aufgrund einer langjährigen Praxis einfach ausgetauscht werden könnten. Die europäischen Nachrichtendienste sind in der Regel kein Problem. Es gibt andere Nachrichtendienste, mit denen wir punktuell, in Einzelfällen, zusammenarbeiten oder einen Austausch vornehmen; mit dem Personal arbeiten wir nur dort zusammen, wo die entsprechenden Menschenrechte gewährleistet sind. Das ist eine lange und ständige Diskussion in der GPDel. Aufgrund der bisherigen Praxis wäre ein solcher automatischer Austausch ohne einen Staatsvertrag mit Nachrichtendiensten und Ländern möglich, die das Gleiche vertreten wie wir. Das ist eigentlich die gelebte Praxis.