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Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-06-11

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-11

Wortprotokoll

Ich möchte die Diskussion nicht mehr allzu stark verlängern, mir aber noch erlauben, zwei, drei Bemerkungen bezüglich der heute Morgen abgegebenen Voten zu machen.

Man kann davon ausgehen, dass die Erkenntnisse aus der Vergangenheit, also der Geschichte, die zum BWIS geführt hat, selbstverständlich auch in das neue Nachrichtendienstgesetz eingeflossen sind. Nur, wer hätte vor 25 Jahren beispielsweise an Cyberwar, an Cybereingriffe, an das Setzen von Trojanern gedacht? Das war damals absolut noch nicht präsent. Gegenüber derartigen Gefahren und Risiken müssen wir heute aber die entsprechenden Instrumente haben und auch entsprechend agieren können. Wir haben deshalb auch versucht, möglichst überall - ich glaube, das ist uns gut gelungen - die gesetzlichen Grundlagen des BWIS im Rahmen dieses Nachrichtendienstgesetzes weiterzuführen und sie zu berücksichtigen. Entsprechende Korrekturen hat die Kommission noch angebracht. In Bezug auf die Gefahren der Zukunft, auf heute noch unklare Risiken, wie beispielsweise Terrorismus und Dschihadismus, müssen die Nachrichtendienste entsprechende Instrumente haben, damit sie in der Lage sind, gegen derartige Gefahren auch agieren und eben nicht nur reagieren zu können. Das ist eben gerade der Unterschied zwischen der Strafverfolgungsbehörde und dem Nachrichtendienst: Der Nachrichtendienst hat präventiv zu agieren und nicht erst dann, wenn bereits eine entsprechende Tat begangen wurde.

Es ist zudem falsch, was beispielsweise Herr Rechsteiner und Frau Fetz gesagt haben, dass hier allenfalls unbescholtene Bürger massenhaft bespitzelt würden, der Fichenskandal habe das schon gezeigt. Man sagt beispielsweise auch, es gäbe ein flächendeckendes Abgreifen der Internetdaten. [PAGE 510] Das ist eben gerade nicht der Fall. Das Nachrichtendienstgesetz schreibt im Bereich der Kabelaufklärung klar vor, dass es entsprechende Bewilligungen braucht. Es müssen ganz gezielte Bewilligungen - Bewilligungen, die sich auf ganz bestimmte Bereiche, auf bestimmte Selektionsbegriffe abstützen - erteilt werden, und nur dann darf entsprechend eingegriffen werden. Es ist eben kein flächendeckendes Abgreifen, es ist kein uferloses Abgreifen von Daten auf dem Internet; die entsprechende Behauptung ist falsch.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine letzte Bemerkung: Frau Fetz hat darauf hingewiesen, dass in Frankreich eine fürchterliche Tat begangen worden ist, die die Nachrichtendienste nicht verhindern konnten. Aber, meine gute Frau Fetz: Der Staat Frankreich hat sein Nachrichtendienstgesetz ganz massiv verschärft. Es befindet sich jetzt in der zweiten Kammer; der Senat hat ihm diese Woche anscheinend zugestimmt. Und gegenüber den Möglichkeiten, die der französische Nachrichtendienst haben wird, ist unser Nachrichtendienst mit seinen Möglichkeiten nach wie vor ein Waisenknabe!

Ich möchte Sie bitten, dies ebenfalls zu berücksichtigen, auf das Gesetz einzutreten und den Antrag Rechsteiner Paul abzulehnen.