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Eder Joachim · Ständerat · 2015-06-11

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-11

Wortprotokoll

Vergangenen Herbst habe ich mich im Rahmen meiner Interpellation 14.3794, "Zu enge gesetzliche Fesseln des Nachrichtendienstes des Bundes im Kampf gegen den Terrorismus der Organisation 'Islamischer Staat'?", bereits intensiv mit dem ganzen Fragenkomplex, der nun im Nachrichtendienstgesetz zur Diskussion steht, auseinandergesetzt. Aufgeschreckt wurde ich durch den "Lagebericht 2014 des Nachrichtendienstes des Bundes", wo unter anderem Folgendes zu lesen ist: "Der Terrorismus stellt weiterhin eine Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz dar. Die Bedrohung geht vor allem vom dschihadistischen Terrorismus aus, das heisst von der global ausgerichteten, von der Ideologie der Al Kaida inspirierten Bewegung. Zwar ist die Schweiz weiterhin kein erklärtes prioritäres Ziel dschihadistisch motivierter Gruppierungen. Aber auch ideologisch radikalisierte Einzeltäter können Terroranschläge verüben."

Wie sicher ist die Schweiz? Von wem werden wir bedroht, und wodurch werden wir gefährdet? Auf diese zentralen Fragen gibt auch der neue, vor einem Monat publizierte "Lagebericht 2015 des Nachrichtendienstes des Bundes" eingehend Antworten. Lassen Sie mich kurz einen Ausschnitt zitieren. Auf Seite 7 steht: "Das Risiko von Anschlägen im Westen steigt auch durch die Zunahme des Phänomens von indoktrinierten, ausgebildeten und kampferfahrenen Rückkehrern aus Dschihadgebieten, ebenso wie durch (aus der Ferne) radikalisierte Einzeltäter oder Kleingruppen. Die Schweiz steht zwar nicht im direkten Fokus dschihadistischer Gruppierungen, bleibt aber als Teil des europäischen Gefährdungsraums bedroht. Die derzeit grösste terroristische Bedrohung geht von Einzeltätern und Kleingruppen aus." So weit der Text aus dem Lagebericht 2015. Ich empfehle diesen Bericht, der den Titel "Sicherheit Schweiz 2015" trägt, allen zur Lektüre, vor allem jenen, die noch zweifeln, ob die Vorlage, die wir heute beraten, überhaupt nötig ist.

Seit den Terroranschlägen in Paris und Kopenhagen zu Beginn dieses Jahres, angesichts der Tatsache, dass sich vorab junge Leute, auch junge Leute aus der Schweiz, für den heiligen Krieg begeistern und oft traumatisiert und radikalisiert zurückkehren und unsere offene und freie Gesellschaft und Lebensweise bedrohen, ist mir klargeworden, dass wir unseren eigenen Nachrichtendienst stärken müssen und ihn keinesfalls schwächen dürfen. Stärkung heisst für mich mehr rechtliche, mehr finanzielle, aber auch mehr technologische Mittel. Das braucht unser Nachrichtendienst, um Gefahren erkennen und bekämpfen zu können. Wir haben ihm angesichts der sich wandelnden Bedrohungslage griffige Instrumente zur Verfügung zu stellen. All dies ist nicht Selbstzweck, sondern hat zum Ziel, und zwar zum alleinigen Ziel, unser Land und unsere Bevölkerung zu schützen; dies ist die Kernaufgabe des Nachrichtendienstes des Bundes. Tun wir dies nicht, obwohl wir die Bedrohungsszenarien kennen, kommt dies meiner Überzeugung nach geradezu einer Einladung an die Terroristinnen und Terroristen gleich. Dies kann und will ich persönlich nicht verantworten.

Ich bitte Sie ebenfalls, kein sicherheitspolitisches Eigengoal zu schiessen. Eine ganz entscheidende Frage ist im Nachrichtendienstgesetz das Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit bzw. Grundrechtsschutz. Diese Güterabwägung [PAGE 503] zwischen Privatsphäre, also persönlicher Freiheit, und Sicherheit, für die eine gewisse Einschränkung der persönlichen Freiheit unumgänglich ist - das sage ich auch als Liberaler -, muss jede und jeder für sich machen. Die Kommission war sich bewusst, dass dies ein politisch und rechtlich heikler Bereich ist. Der Schutz der Privatsphäre ist auch für mich fundamental. Dank der streng reglementierten Beschaffungsmassnahmen, dank der Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips, dank der klaren Einschränkung des Missbrauchsrisikos und nicht zuletzt dank der verstärkten Aufsicht und Kontrolle des Nachrichtendienstes des Bundes scheinen mir jene Rahmenbedingungen gegeben, die den Rechtsstaat garantieren, die aber auch die persönlichen Freiheitsrechte im Grundsatz nicht einschränken.

Die vorgesehenen Massnahmen, darüber ist sich die Kommission nach eingehender Diskussion einig, sind verhältnismässig, sie sind vor allem auch verfassungskonform. Das Szenario, das uns von Mitgliedern der "Nationalen Schädlingsbekämpfungsagentur (NSA)" heute auf dem Bundesplatz optisch aufgezeigt und auf einem gelben Flugblatt skizziert wurde, ist jenseits von dem, was uns der Bundesrat im Nachrichtendienstgesetz vorlegt, und ist auch jenseits von dem, was unsere Kommission nach intensiven Beratungen beschlossen hat. Der Kommissionspräsident, dem ich an dieser Stelle bestens für seine Arbeit danken möchte, ist ausführlich darauf eingegangen. Ich brauche seine Aussagen nicht zu wiederholen.

Etwas ist für mich klar - deshalb habe ich auch kein Verständnis für den Nichteintretensantrag Rechsteiner Paul -: Wenn man die Sicherheit aller erhöhen will, muss man bereit sein, gewisse minimale - ich betone: minimale - Freiheitseinschränkungen in Kauf zu nehmen. Von Bespitzelung unbescholtener Personen, von flächendeckender Massenüberwachung, wie Sie, Herr Kollege Rechsteiner, es genannt haben, kann nicht die Rede sein. Die gezielten Massnahmen werden nur dort bewilligt, wo ein Verdacht besteht. Man geht von zehn bis zwölf Fällen pro Jahr aus.

Sicherheit und Freiheit sind keine Gegensätze; sie bedingen einander. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit, ohne Sicherheit kann Freiheit nicht uneingeschränkt so gelebt und genossen werden, wie wir das alle gerne tun. Die Früherkennung von Gefahren und Bedrohungen gibt Schutz und Sicherheit zugunsten der Freiheit. Gerade deshalb brauchen wir das Nachrichtendienstgesetz. Von unabsehbaren Folgen für die Bevölkerung und von einem Ausbau des Überwachungsstaates kann, lieber Kollege Paul Rechsteiner, nicht die Rede sein. Da haben Sie in die falsche Kiste gegriffen.

Lassen Sie mich abschliessend noch kurz etwas zur Ressourcenfrage sagen: Der Nachrichtendienst des Bundes ist im internationalen Vergleich klein, seine Möglichkeiten sind eng begrenzt. Das zeigen uns auch Vergleiche mit den Nachrichtendiensten umliegender Länder. Ich betone dies, weil der Nachrichtendienst später nicht durch allgemeine Sparauflagen geschwächt werden darf. Wir müssen glaubwürdig sein und glaubwürdig bleiben. Wenn wir hier und heute den Nachrichtendienst stärken, dürfen ihm der Bundesrat und das Parlament, das ja die Budgethoheit hat, in einer allfälligen KAP-Runde die Mittel nicht wieder entziehen, sonst ist es eine Alibiübung, hinter der ich nicht stehen könnte.

Zusammenfassend halte ich fest: Das vorliegende Gesetz ist eine dringende Notwendigkeit, es ist tauglich und praxisnah. Die vorgesehene Beschränkung der Grundrechte ist verfassungskonform und verhältnismässig. Die Aufsicht und Kontrolle - auch und gerade durch unser Parlament - werden ausgebaut; sie scheinen praktisch lückenlos zu sein. Ich gehe so weit und behaupte, dass wir den am besten kontrollierten Nachrichtendienst der Welt haben.

Ich bitte Sie, auf das Gesetz einzutreten und den Nichteintretensantrag Rechsteiner Paul abzulehnen.