Lexipedia

Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-06-11

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-11

Wortprotokoll

Wir wissen es, eine längere Verweildauer im Parlament stösst nicht immer und überall auf ungeteilten Beifall. Sie hat aber den Vorteil, dass man aus eigener Anschauung und Erfahrung grössere Zeiträume überblicken kann. In längeren Zeiträumen zu denken ist bei dieser Vorlage über den Nachrichtendienst umso nötiger, als damit für die nachrichtendienstliche Arbeit des Bundes im Vorfeld von Straftaten völlig neue Wege beschritten werden sollen: Es sollen nämlich die zentralen Prinzipien über Bord geworfen werden, die bisher in der Schweiz für die zivilen Nachrichtendienste gegolten haben, und das mit unabsehbaren Folgen für unser Land und seine Bürgerinnen und Bürger.

Gestatten Sie mir also einen Blick zurück: Vor 25 Jahren deckte eine parlamentarische Untersuchungskommission, die sogenannte PUK 1, den Fichenskandal auf, die Existenz von 900 000 sogenannten Fichen des Staatsschutzes in unserem friedlichen Land. Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern waren während der Jahrzehnte des Kalten Krieges registriert worden. Dagegen erhob sich nach der Aufdeckung der Existenz dieser Fichen eine breite Volksbewegung. Diese Bewegung erkämpfte sich das Recht auf Einsicht in die Staatsschutzakten - ein einmaliger Vorgang im damaligen Europa. Ein Wind der Freiheit wehte durch die Schweiz. Zwar wurde die präventiv-polizeiliche Tätigkeit danach nicht abgeschafft, wie es eine Volksinitiative verlangt hatte. Das neue Staatsschutzgesetz, das sogenannte BWIS, setzte der Staatsschutztätigkeit bei der Abwägung der Werte der Freiheit und der Sicherheit aber klare Schranken. Der präventive Staatsschutz sollte sich auf alle irgendwie öffentlich zugänglichen Quellen stützen können, unter Einschluss der Ansprache von Behörden und Personen. Wo aber in die grundrechtlich geschützten Kernbereiche des Persönlichkeitsschutzes eingegriffen wird, bestand und besteht bis heute der Vorbehalt des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens, des Strafverfahrens.

Es mutet mich eigenartig an, nach der Debatte über den Umgang mit menschenrechtswidrigen Volksinitiativen in kurzer Zeit zum zweiten Mal den seinerzeitigen Justizminister, Bundesrat Koller, als Zeugen bemühen zu müssen, standen wir uns doch seinerzeit beim Erlass des heute geltenden Gesetzes als Kontrahenten gegenüber. Justizminister Koller verteidigte im Parlament den Entscheid des damaligen Bundesrates, beim neuen Staatsschutzgesetz auf den Einsatz von Zwangsmitteln verzichten zu wollen, mit folgenden Worten:

"Die Telefonüberwachung oder der Einsatz von Minispionen und Wanzen sind natürlich gravierende Eingriffe in die Geheimsphäre der Zielpersonen. Was unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsschutzes aber noch schwerer wiegt: Telefonabhörungen richten sich nicht nur gegen die Zielpersonen, sondern sie betreffen indirekt auch eine grosse Anzahl von Personen, die mit diesen tatsächlich telefonisch Kontakt aufnehmen. Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat der Überzeugung ist, dass wir derartig gravierende Mittel wirklich nur im Rahmen von gerichtspolizeilichen Verfahren - nach Eröffnung eines Verfahrens mit allen rechtsstaatlichen Garantien eines Verfahrens - durchführen sollten. Wir verzichten ja nicht darauf, sondern schieben dieses gravierendste Mittel im Einsatz nur hinaus, bis ein konkreter Tatverdacht vorliegt und ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eröffnet wird ... Was wir hier während der Beratung des ganzen Gesetzes immer wieder machen müssen, ist eine Güterabwägung. Wer meint, wir würden uns sicherheitspolitisch fast in einer Art Notlage befinden, der wird natürlich auch für dieses Mittel sein. Aber der Bundesrat nimmt eine andere Beurteilung der Lage vor. Als wir Ihnen diese Gesetzesvorlage präsentiert haben, war für uns vor allem klar, dass die präventive Polizei einerseits unabdingbar nötig ist, dass wir auf der anderen Seite aber auch alles tun müssen, damit die Übertreibungen und die Fehler der Vergangenheit sich in Zukunft nicht wiederholen." (AB 1996 N 729)

Diesen Überlegungen des seinerzeitigen Vorstehers des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, mit denen er sich damals, vor zwanzig Jahren, im Parlament und nachher auch in der Volksabstimmung über die Volksinitiative "S.o.S. - Schweiz ohne Schnüffelpolizei" durchgesetzt hat, ist eigentlich nichts beizufügen. Sie hatten auch Bestand, als nach 9/11, nach dem 11. September 2001, zum ersten Mal versucht wurde, mit dem BWIS II die Nachrichtendienste mit den dem Strafverfahren vorbehaltenen geheimen Überwachungsmassnahmen auszurüsten. Die Vorlage wurde bekanntlich im Frühjahr 2009 an den Bundesrat zurückgewiesen, weil das Parlament zu diesem einschneidenden Schritt nicht bereit war.

Was hat sich nun seit 2009 geändert, ausser dass die Zuständigkeit für die Vorlage zum VBS, zu Bundesrat Maurer, gewechselt hat? Nichts, was einen derartigen Ausbau des Überwachungsstaates rechtfertigen könnte. Niemand bestreitet, dass die Gefahren, wie sie beispielsweise vom "Islamischen Staat" ausgehen, bekämpft werden müssen. Dafür ist aber, wo es irgendeinen Verdacht und den Bedarf nach einer geheimen Überwachungsmassnahme gibt, wie bisher das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren da, also die Bundesanwaltschaft. [PAGE 502]

Strafrechtliche Mittel sind machtvolle Instrumente. Weshalb aber auch die Nachrichtendienste ohne Verdachtsmomente in die grundrechtlich geschützten Privat- und Intimbereiche eindringen können sollen, ist bisher nicht nachvollziehbar begründet worden. Strafverfahren sind zwar schwerwiegende Eingriffe in das Leben der Betroffenen, aber sie folgen berechenbaren, über Jahrzehnte, Jahrhunderte hinaus entwickelten Regeln, die den Schutz der öffentlichen und der privaten Interessen, soweit möglich, gewährleisten.

Zu den Aussagen von Kollege Kuprecht als Sprecher der Kommission: Nach dem Strafrecht muss nicht gewartet werden, bis eine Tat begangen worden ist, denn auch der Versuch einer Straftat ist strafbar. Bei den Delikten, die hier zur Diskussion stehen und die sicherheitsrelevante Interessen betreffen, namentlich Terrorismus, wurden auch Vorfeld-Straftatbestände geschaffen. Dies war eine Folge der Vorgänge in den Siebzigerjahren, als es effektiv auch in der Schweiz Terrorismus gab, ausgehend von damaligen palästinensischen Organisationen und auch ausgehend von Vorgängen in Deutschland und Italien. Damals sind auch die Vorgänge im Vorfeld eigentlicher Straftaten kriminalisiert worden. Das Strafrecht verfügt über Mittel, um solche Handlungen auch im Vorfeld zu erfassen.

Wenn jetzt beklagt wird, dass die bisherigen nachrichtendienstlichen Mittel nicht genügen, dann wird auch übersehen, dass sich diese nachrichtendienstlichen Mittel seit den Neunzigerjahren, seit der Schaffung des BWIS, auch ohne Gesetzesänderung faktisch enorm ausgeweitet haben - allein durch die technische Entwicklung. Das Internet hat gegenüber früher zu einer Multiplikation der offen verfügbaren Informationen geführt. Mehr denn je fehlt es den Nachrichtendiensten nicht an der Menge der verfügbaren Daten; anspruchsvoll bleibt die vernünftige und sinnvolle Bewertung der Informationen. Dafür braucht es aber weder ein neues Gesetz noch eine Gesetzesrevision.

Alle bisher vorstellbaren Dimensionen sprengt der Gesetzentwurf schliesslich mit der sogenannten Kabelaufklärung, mit der der Nachrichtendienst in Zukunft auf die gesamte private Kommunikation im leitungsgestützten Internet greifen will. Weil das gegenüber den bisherigen geheimen Überwachungsmethoden nochmals einen Quantensprung mit unabsehbaren Folgen bedeuten würde, stelle ich dazu dann noch einen speziellen Streichungsantrag, falls der Nichteintretensantrag abgelehnt wird.

Ich habe natürlich nicht übersehen, dass die vorberatende Kommission versucht hat, die Kontrollinstanz zu stärken. Das ist sicher positiv. Die Kontrollen ändern aber nichts an den freiheitsbedrohenden neuen geheimen Zwangsmitteln. Das war auch bei der amerikanischen NSA nicht anders. Die Kontrollinstanzen konnten im Ergebnis wenig bewirken. Beim BWIS entschied sich der Gesetzgeber seinerzeit, vor zwanzig Jahren, deshalb bewusst für eine Beschränkung der Zulassung der geheimen Überwachungsmethoden und gegen die Zulassung solcher geheimer Methoden verbunden mit Kontrollen; das war auch damals die Debatte. Bei diesem bewährten und gutbegründeten Entscheid des damaligen Gesetzgebers sollten wir bleiben.

Wir stehen somit für die Schweiz nach zwanzig Jahren wieder vor einem wichtigen Grundsatzentscheid. Er ist wegen der enormen Zunahme der Überwachungsmöglichkeiten, bedingt durch die technologische Entwicklung, sogar noch einschneidender als damals. Führen die Enthüllungen von Edward Snowden über die zuvor unvorstellbaren Dimensionen der flächendeckenden Überwachung sämtlicher Kommunikationssysteme dazu, dass nun auch unser Nachrichtendienst im Nachvollzug mit sämtlichen Überwachungs- und Abhörmöglichkeiten, unter Einschluss von Wanzen, Trojanern und der Funk- und Kabelaufklärung, ausgestattet wird? Oder setzen wir umgekehrt nicht besser darauf, dass die Schweiz ein Hort der Sicherheit bleibt - der ist sie heute zweifellos -, aber auch der Freiheit, ein Land, das die Freiheit der Lebensführung und der Kommunikation, die Privatheit und die Privatsphäre, die sogenannte Privacy, aktiv schützt und deshalb der Überwachung, auch jener der Nachrichtendienste, Grenzen setzt, und das nicht nur zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, sondern durchaus auch als Standortvorteil?

Zusammengefasst beantrage ich Ihnen aus folgenden Gründen, auf den Entwurf eines neuen Nachrichtendienstgesetzes nicht einzutreten: Er wirft die bewährten Prinzipien in der Abgrenzung der präventiv tätigen Nachrichtendienste von der Strafverfolgung über Bord. Es ist falsch, ohne den geringsten Tatverdacht mit Wanzen und Trojanern oder anderen geheimen Überwachungsmitteln in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre einzudringen. Mit der Kabelaufklärung soll zudem die Möglichkeit zur flächendeckenden Massenüberwachung der gesamten leitungsgestützten Datenströme geschaffen werden, die nach dem Vorbild der NSA alles übersteigt, was bisher vorstellbar war.