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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-06-11

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-11

Wortprotokoll

Es geht hier um die vielleicht wichtigste spezifische Neuerung, um die Bestimmungen rund um den Fragenkomplex und die Problematik der Kabelaufklärung. Ich meine, dass auch das eine fundamentale Frage ist für den Fall, dass das Referendum gegen dieses Gesetz ergriffen werden sollte.

Worum geht es im Wesentlichen? Das Gesetz hat ja zum Ziel, dem Nachrichtendienst in Zukunft alle Mittel zur Verfügung zu stellen, über die das Strafrecht - die Bundesanwaltschaft im gerichtspolizeilichen Verfahren - auch verfügt: von der Überwachung des Telefonverkehrs über das Setzen von Wanzen, Minispionen oder Trojanern bis hin zur Durchsuchung von Wohnungen, Behältnissen usw. Das ist das deklarierte Ziel dieser Gesetzgebung. Sie haben meinen Nichteintretensantrag, der sich dagegen ausgesprochen hat, abgelehnt. [PAGE 523]

Bei diesen Bestimmungen geht es jetzt qualitativ um etwas anderes, etwas Neues. Was hier der Nachrichtendienst bekommen will und ihm vom Bundesrat und von der vorberatenden Kommission auch zugestanden wird, ist eine Möglichkeit, über die weder die Bundesanwaltschaft noch die Polizei verfügt. Niemand verfügt über diese neue Möglichkeit, die hier für den Nachrichtendienst eingeführt werden soll, und das, nachdem durch die Enthüllungen von Edward Snowden die massenhafte verdachtsunabhängige Überwachung durch den amerikanischen Geheimdienst und auch durch die britischen Geheimdienste letztlich aufgeflogen ist! Was jetzt mit diesen Bestimmungen vorgeschlagen wird, ist, dass der schweizerische Nachrichtendienst dasselbe tun kann. Es ist zwar so formuliert, dass explizit ausgeschlossen wird, dass diese Massnahme ergriffen werden kann, wenn sich herausstellt, dass sich sowohl der Empfänger als auch der Sender in der Schweiz befinden. Es geht also vermeintlich ausschliesslich um das Ausland. Doch mit Blick auf die Realität muss man sagen: Weil sich die wesentlichen Infrastrukturen nicht in der Schweiz befinden, sondern die Informationen irgendwo im internationalen Datenverkehr weltweit kursieren, wo inzwischen fast alles oder schwergewichtig kabelgestützt funktioniert, sind der gesamte Datenverkehr und indirekt - auch wenn man offiziell nur das Ausland anvisiert - auch die schweizerischen Teilnehmer miterfasst.

Es ist, wie gesagt, eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung, die hier eingeführt werden soll. Es soll der gesamte Datenstrom des kabelgestützten Datentransfers gescannt werden können. Das ist eigentlich genau das, was durch die Aufklärungen von Edward Snowden enthüllt worden ist.

Es stellt sich die Frage, wie man mit dieser Massenüberwachung durch den amerikanischen und den britischen Geheimdienst umgehen will. Die Variante, die der Bundesrat hier vorschlägt, ist, dass auch unser Geheimdienst, unser Nachrichtendienst, dasselbe tun können soll. Er soll das Gleiche tun können wie diese ausländischen Geheimdienste. Das bedeutet natürlich auch, dass die Risiken, die Missbräuche in Kauf genommen werden - nämlich der Einbezug des E-Mail-Verkehrs, des Datentransfers von allen, für die diese Suchbegriffe, die dann eingegeben werden, passen.

Es gäbe eine andere, eine aus meiner Sicht intelligentere Form von Reaktion auf diese Enthüllungen, nämlich dass man die Infrastrukturen, die sich in der Schweiz befinden, sowie den schweizerischen Datentransfer und auch den Datenaustausch in der Schweiz sichert und auch schützt, damit hier die Freiheitsrechte so gut wie möglich gewahrt werden können. Das ist übrigens die Aufgabe einer Expertenkommission, deren Einsetzung ich in einer von den Räten angenommenen Motion (13.3841) gefordert habe. Sie soll, so glaube ich, demnächst aufgrund der Konsequenzen aus diesen neuen Vorgängen eingesetzt werden. Beide Räte haben diesen Vorstoss angenommen, der nicht spezifisch die Geheimdienste, sondern eine generelle Fragestellung betrifft, die weit über die Frage hinausgeht, die hier behandelt werden soll.

Ich meine aber, dass jetzt bezüglich der Kompetenzen des Nachrichtendienstes die falschen Schlussfolgerungen aus den Vorgängen in den USA und in Grossbritannien gezogen worden sind, da man dasselbe tun will. Das ist aus Sicht der Interessen der Bürgerinnen und Bürger, aus Sicht der Bevölkerung, aus Sicht der demokratischen Schweiz das Falsche. Auch die entsprechende Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen, hier mitmachen zu müssen, alles Geheime auszuliefern - das ist ja ein Teil dieser neuen Gesetzgebung -, geht in die falsche Richtung. Deshalb kommen auch die Bedenken und Einwände gegen dieses neue Mittel, das hier eingesetzt werden soll, aus der Branche selber.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf diese überschiessenden neuen Kompetenzen und neuen Befugnisse des Nachrichtendienstes, die in diese Gesetzgebung "hineingepostet" werden sollen, zu verzichten.

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