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preparatory:AB 185629

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-06-11

Wortprotokoll

Vorab ist festzuhalten, dass es hier nicht um etwas grundsätzlich Neues geht. Es ist die Aufgabe des Nachrichtendiensts, Nachrichten zu beschaffen, die mit der Sicherheit der Schweiz in Bezug stehen, sie zu analysieren und auszuwerten - so, wie wir das heute Morgen besprochen haben. Neu ist die Technologie. Die Frage ist, ob der Nachrichtendienst von dieser neuen Technologie Gebrauch machen darf oder nicht. Wir kennen seit Jahren die Funkaufklärung. Auch da gibt es Tausende oder Hunderttausende von Meldungen, die wir dann gezielt aufgrund gewisser Kriterien überprüfen und allenfalls auswerten. Es geht um eine kleine Zahl, sie liegt im Promillebereich.

Jetzt geht es um die neue Technologie. Die neue Technologie ist im Vormarsch; es findet ein Wechsel vom Transport über den Äther, die Luft, zu den Kabeltransporten statt. Hier möchten wir ebenfalls Einsicht nehmen, weil dies aus unserer Sicht für die Sicherheit der Schweiz notwendig ist. Über das Kabel können Informationen übermittelt werden, die die Sicherheit unmittelbar betreffen.

Wenn man den Grundsatz befürwortet und sagt, der Nachrichtendienst solle Nachrichten sammeln und auswerten, stellt sich die Frage, wie man das steuern soll. Hier haben wir das gleiche System, wie ich es Ihnen geschildert habe: Der Nachrichtendienst hat einen Antrag zu stellen und diesen zu begründen. Das Bundesverwaltungsgericht prüft die Rechtmässigkeit, das EDA prüft die aussenpolitischen, das EJPD die politischen und das VBS die sicherheitspolitischen Konsequenzen. Der Bundesrat gibt dann einen entsprechenden Auftrag. Wir formulieren einen Auftrag, der den Umfang und die Zeitdauer festhält. Es ist spezifisch festgelegt, was dann passieren soll.

Ob wir im Sicherheitsausschuss jeden Selektionsbegriff diskutieren werden, kann ich Ihnen noch nicht sagen. Das Ziel ist, mehr Sicherheit herzustellen. Wie viele Begriffe es sein werden, weiss ich noch nicht. Sie können aber sicher sein, dass meine Kollegen im Sicherheitsausschuss ebenfalls so vorsichtig sind, wie ich es sein werde, wenn wir das bestimmen werden.

Notwendig ist, dass einer der Teilnehmer im Ausland ist, Sie haben das gesagt. Die Kabelaufklärung im Inland ist also zulässig. Wir werden dann bei diesen Begriffen Länder, also geografische Gebiete, festlegen. Damit sind Schweden oder Deutschland wahrscheinlich von vornherein ausgeschlossen. Nachrichten interessieren uns aus den Gebieten mit Dschihad-Reisenden, dort geht es allenfalls um Nachrichten, die uns interessieren, die gefährlich sind. Also ist es geografisch einmal eingegrenzt, und dann gibt es die zusätzlichen Selektionskriterien.

Ich habe es heute schon einmal gesagt: Wenn Sie mehr Zugeständnisse machen, braucht es die entsprechende Kontrolle. Hier ist ja vorgesehen - wir kommen noch dazu -, dass die Unabhängige Kontrollinstanz verstärkt wird, damit sie sowohl die technische Kontrolle wie die korrekte Verwendung der Daten sicherstellen kann. Das ist eigentlich nichts [PAGE 525] Neues, sondern das machen wir in der Funkaufklärung seit Jahren. Jetzt werden wir ergänzende Daten aufgrund der Kabelaufklärung haben. Es geht eigentlich nur darum, das auch wirklich zu kontrollieren.

Der Vergleich mit Snowden aber ist völlig daneben, weil die NSA, so, wie wir das heute wissen, einfach wirklich alles sammelt und auf die Seite legt. Bei uns suchen wir nach der Nadel im Heuhaufen, wir legen Kriterien fest, zeitlich befristet, und schauen, ob wir dann etwas finden. Alles, was nicht dem entspricht, wird ohnehin gar nicht verwertet. Wir haben am Schluss nur ganz weniges; es ist nicht einfach eine Sammelübung. Sie können das auch beim Personalbestand sehen. Wenn Sie vergleichen, wie viele Leute sich bei der NSA und wie viele Leute sich in unserem Nachrichtendienst damit beschäftigen, dann stellen Sie fest, dass wir im Bereich von 0,01 Promille sind.

Sie haben auch die personellen Auswirkungen angesprochen: Wir beantragen mit diesem Gesetz 20,5 Stellen. Wir haben das alles genau deklariert: Da finden Sie beispielsweise einen zusätzlichen Mann im Bundesarchiv, Lohnklasse 19, 121 000 Franken Lohnkosten und 35 000 Franken Arbeitsplatzkosten. Es ist bis auf die letzten Franken ausgewiesen, wo wir die Leute sehen. Auch beim Bundesverwaltungsgericht beantragen wir zusätzliche Stellen. Was den Nachrichtendienst und das, was dann tatsächlich zusätzlich passiert, betrifft, werden Analysten, Sprachspezialisten benötigt, die die entsprechende Aufschlüsselung machen.

Ich bin also der Meinung, dass es aus sicherheitspolitischen Gründen sinnvoll und notwendig ist, diese neue technische Möglichkeit der Kabelaufklärung auf die Stufe der Funkaufklärung zu stellen - so, wie wir das aufgegleist haben. Es ist sogar noch schwieriger, weil die Funkaufklärung kein Bewilligungsverfahren kennt. Hier haben wir ein Bewilligungsverfahren, in welches das Bundesverwaltungsgericht und drei Departemente einbezogen werden. Es gibt also keine Carte blanche. Was der NDB machen kann, ist vielmehr begrenzt; es ist zeitlich befristet, örtlich begrenzt, auf den Auftrag begrenzt. Mit der Unabhängigen Kontrollinstanz haben Sie zudem die Möglichkeit, das auch zu kontrollieren. Es mag etwas neu sein; das ist tatsächlich so, es ist erstmalig. Wenn wir aber immer das Oberziel dieses Gesetzes vor Augen haben, das darin besteht, Sicherheit zu schaffen, Freiheit zu gewähren, dann ist es sinnvoll und notwendig, dass wir auch in diesem neuen Technologiebereich entsprechende Möglichkeiten schaffen, mit der erschwerten Bewilligung und mit der verstärkten oder neuen Kontrolle, die wir dafür einführen.

Ich bitte Sie also, den Antrag Rechsteiner Paul abzulehnen. Ich denke auch, es wird dann nach der Einführung einen Prozess geben, in dem wir wieder gegenseitig Erfahrungen austauschen und lernen können. Es geht hier aber nicht darum, Spielzeuge für den Nachrichtendienst zu schaffen, es geht nicht darum, uns auf die Stufe eines ausländischen Nachrichtendienstes zu stellen, sondern wir möchten mehr tun für die Sicherheit der Schweiz, und das können wir mit dieser Möglichkeit der Kabelaufklärung tun.