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preparatory:AB 185647

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-11

Wortprotokoll

Es ist für mich nicht ganz einfach, zu diesem Antrag Stellung zu nehmen, weil ich die effektiven Handlungen des Nachrichtendienstes und des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten nicht genau kenne. Ich habe noch nie nachgefragt und auch überhaupt nicht die Absicht nachzufragen.

Wichtig ist meines Erachtens, dass im Gesetz ein Auskunftsrecht stipuliert ist. Wichtig ist, dass gemäss Artikel 63 der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte eine Prüfung vornehmen kann, ob jemand in diesem Register verzeichnet ist oder nicht. Und wichtig ist, dass der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, wenn er in Bezug auf die Einhaltung des Datenschutzgesetzes einen Mangel erkennt, das beim Nachrichtendienst entsprechend monieren kann.

Ich bin jetzt aber ehrlich gesagt ein bisschen überfordert mit der Frage, ob es tatsächlich absolut notwendig ist, dass wir hier eine Differenz schaffen. Vielleicht kann der Herr Bundesrat in Bezug auf die reale Umsetzung dieser Auskunftspflicht noch ein bisschen mehr erläutern.

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