Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2015-06-04
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-04
Wortprotokoll
Diese Zugverbindung basiert auf dem HGV-Anschluss-Gesetz des Bundes aus dem Jahre 2005. Damals bewilligte das Parlament diese Ausbauten der Bahninfrastruktur zugunsten des Anschlusses der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz. Für die Strecke St. Gallen-Konstanz wurden 60 Millionen Franken gesprochen. Der Hauptzweck dieser Regio-Express-Züge mit Halt in Romanshorn und Kreuzlingen ist, die schweizerische Bodenseeregion ab Konstanz über Singen nach Stuttgart anzubinden. Es geht also vor allem um eine Fernanbindung. Diese Züge decken die vielfältigen Beziehungen zwischen den vier Bodenseestädten und den umliegenden Gemeinden ab: für Pendler, Schüler, Studentinnen, Touristen usw.
In den Agglomerationen St. Gallen-Bodensee und Kreuzlingen-Konstanz leben je 100 000 Einwohner. Dies rechtfertigt eine Schnellzugverbindung und die notwendigen Ausbauten der Bahninfrastruktur zwischen St. Gallen und Konstanz. Diese stehen ab Dezember 2015 bereit, und es ist mit Endkosten - es wurde gesagt - von ungefähr 48 Millionen Franken zu rechnen.
Das BAV sicherte in einem Schreiben vom 30. Januar 2009 zu, dass der Betrieb der Verbindung bzw. die ungedeckten Kosten vorerst als bestellte Regionalverkehrsverbindung durch den Bund und die beiden Kantone St. Gallen und Thurgau finanziert werden. Der Kanton Thurgau hat in Verhandlungen mit dem Landkreis und der Stadt Konstanz erreicht, dass sich diese ebenfalls an der Finanzierung der Abgeltungskosten beteiligen werden. Der Bund und die Kantone St. Gallen und Thurgau hätten nach Abzug des Beitrages von Stadt und Landkreis Konstanz gesamthaft 640 000 Franken jährlich aufzuwenden. St. Gallen und Thurgau sind bereit, ihren Anteil von 340 000 Franken zu leisten, der Kanton Thurgau wird dazu 75 und der Kanton St. Gallen 25 Prozent beitragen; dies dann, wenn der Bund seinen Anteil von rund 300 000 Franken finanziert bzw. die Kantonsquoten entsprechend erhöht.
Damit die Regio-Express-Verbindungen auf den 13. Dezember 2015 eingeführt werden können, braucht es eine Bestellung des Bundes und der Kantone Thurgau und St. Gallen bis spätestens am 14. August 2015. Wenn der Bund und die Kantone die Regio-Express-Verbindung nicht bestellen, fallen die Fixkosten der dafür vorgesehenen Fahrzeuge an, deren Beschaffung Bund und Kantone ja genehmigt haben. Deshalb ist es nun so wichtig, dass der Bund Hand bietet und zusammen mit den beiden Kantonen Thurgau und St. Gallen die Finanzierung ermöglicht, damit diese wichtige Verbindung Ende dieses Jahres auch eingeführt werden kann.