Reimann Maximilian · Ständerat · 2001-12-06
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-06
Wortprotokoll
Dieser Ordnungsantrag lag uns bereits in der Kommission vor. Die Kommission hat ihn mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt, und ich beantrage Ihnen infolgedessen namens der Kommission, den Ordnungsantrag auch hier im Plenum abzulehnen. Ich möchte Ihnen dazu einige Erläuterungen geben.
Natürlich kann man die Behandlung dieser Parlamentarischen Initiative aufschieben, bis der Entwurf des Bundesrates zum neuen Ausländergesetz in unseren Rat kommt. Aber dann macht diese Initiative keinen Sinn mehr, denn dann behandeln wir diesen Gegenstand ja im Kontext des Gesetzentwurfes.
Vielmehr scheint mir und auch den meisten Mitgliedern der Kommission wichtig zu sein, dass wir heute dem Bundesrat ein klares Signal geben, wie unser Rat in der Frage des neuen gesetzlichen Tatbestandes des Aufenthaltsrechtes mehrheitlich denkt. Die Meinung des anderen Rates kennt der Bundesrat ja inzwischen. Das ist für den Bundesrat im Hinblick auf die von ihm zu formulierende Fassung wichtig. Bis jetzt haben sich Kommission und Ratsmehrheit dem Bundesrat angeschlossen, wonach das Aufenthaltsrecht grundsätzlich an das Zusammenwohnen der Ehegatten geknüpft sein soll, aber Ausnahmeregelungen für Härtefälle vorgesehen werden sollen.
Die vorliegende Parlamentarische Initiative Goll geht aber wesentlich weiter. Sie will, dass der Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für den ausländischen Ehegatten grundsätzlich gilt, also auch nach Trennung oder Auflösung der Ehe. Es liegt auf der Hand, dass wir damit dem Eingehen von Scheinehen zwecks Erlangung des Aufenthaltsrechtes Tür und Tor öffnen. Das wollen wir nicht, und ich möchte Ihnen hier eine Aussage wiedergeben, die der zuständige Sektionschef für das Rechtswesen im Bundesamt für Ausländerfragen vor der Kommission gemacht hat: "Es gibt leider viele Missbrauchsfälle, z. B. im Drogen- oder Prostituiertenmilieu; aber auch kranke oder invalide Personen werden für Scheinehen ausgenützt. Letzte Woche las ich im 'Spiegel', dass auch islamische Fundamentalisten in Deutschland das Mittel der Scheinehe nutzen. Sie heiraten eine deutsche Frau, um zu einem Aufenthaltsrecht in Deutschland zu kommen. Das Problem betrifft also nicht nur die Schweiz."
Auch diese Aussage eines besonnenen Beamten, der die Verhältnisse kennt und dem sicher nichts an Übertreibung liegt, hat die Kommission bewogen, Ihnen zu beantragen, heute zu dieser Parlamentarischen Initiative materiell Stellung zu beziehen. Wir geben damit wie erwähnt dem Bundesrat ein klares Signal, ob wir den von ihm eingeschlagenen Weg unterstützen oder nicht. Anderenfalls bleibt der Bundesrat im Ungewissen, wie die Mehrheitsverhältnisse in unserem Rat wirklich liegen.
Behandeln Sie also bitte heute die Vorlage, und entscheiden Sie, wo Sie in dieser Frage stehen: auf der Linie des Nationalrates oder auf der Linie des Bundesrates, die mit unserem bereits in der Sommersession gefällten Entscheid, aber auch mit der Linie der überwiegenden Mehrheit der Kantone deckungsgleich ist, wie die Vernehmlassung gezeigt hat.