Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-06-04
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-04
Wortprotokoll
Diese Revisionsvorlage - es wurde schon gesagt - ist die Frucht der Motion 10.3881 der KVF-SR, die eine nachhaltige Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene verlangt. Diese Gesetzesrevision löst die Forderungen dieser Motion im Wesentlichen ein. Es wäre eigentlich anzustreben gewesen, dass auch auf der Ebene des Güterverkehrs in der Fläche ein Verlagerungsziel angestrebt worden wäre, wie es die Motion an sich verlangt. Immerhin kann man feststellen, dass unabhängig davon, ob ein solches Ziel explizit verankert wird oder nicht, der Zweck dieses Gesetzes gemäss Artikel 2 im Wesentlichen umgesetzt wird: Dieser sagt, dass der Güterverkehr auf der Schiene nachhaltig entwickelt werden soll. Diese Bestimmung muss in der Weise interpretiert werden, dass mit den Instrumenten, welche diese Vorlage bringt, offensiv dafür gesorgt wird, dass der Schienengüterverkehr eine Zukunft hat, die nun auch dem entspricht, was mit der Fabi-Vorlage politisch gemeint war.
Insgesamt muss man feststellen, dass es Handlungsbedarf gibt, und dieses Gesetz ist eine Antwort auf diesen Handlungsbedarf. Bis zu den Achtzigerjahren - die Botschaft legt das dar - war der Schienengüterverkehr in der Fläche dominant. Die Megainvestitionen im Strassenverkehr und der Umstand, dass lange Zeit vor allem in Nationalstrassen investiert wurde, haben sich nachher auch in den Güterverkehrsmengen, die auf der Strasse transportiert wurden, niedergeschlagen. Es ist ja unbestritten, dass beide Verkehrsträger, Strasse und Schiene, ihre Berechtigung haben. Aber die Entwicklung infolge der Investitionen war für die Schiene negativ. Es ist klar, dass der Verkehr dort stattfindet, wo investiert wird, und hier gibt es bei der Schiene Nachholbedarf.
Insgesamt verdient deshalb diese Vorlage Unterstützung. Sie geht in die richtige Richtung, schafft eine neue Basis für den Güterverkehr in der Fläche. Das ist für die Verkehrszukunft der Schweiz wichtig; diese Diskussion wurde in den letzten Jahren speziell und schwergewichtig in Zusammenhang mit dem alpenquerenden Verkehr geführt. Das ist aber eine Geschichte für sich, die von dieser Vorlage nicht direkt betroffen ist.
Ich möchte noch zwei Punkte kurz ansprechen, die als kritisch beurteilt worden sind, auch im Nachgang zur nationalrätlichen Debatte.
Das eine ist die Frage des Verhältnisses des Güterverkehrs zum Personenverkehr bei der Nutzung der Trassen. Die Vorlage, die hier beschlossen wird, arbeitet mit dem Instrument der Netznutzungspläne. Das ist positiv und eine Antwort auf die Bedürfnisse namentlich auch des Güterverkehrs. Im Nachgang zur nationalrätlichen Debatte entstand die Befürchtung, dass verbunden mit diesem neuen Instrument die explizite Priorität des Personenverkehrs beseitigt werden soll und das dazu führen kann, dass der Taktfahrplan infrage gestellt wird. Ich habe diese Befürchtung in der Kommission mit einem Antrag aufgenommen. Es wurde mir versichert, dass dies nicht beabsichtigt sei, sondern dass diese Vorgabe, nämlich die Einhaltung des Taktfahrplans, gerade auch die Basis der neuen Netznutzungspläne ist. Ich konnte mich deshalb dazu entschliessen, diesen Antrag zurückzuziehen. Der Taktfahrplan darf nicht gefährdet werden, denn die Erfolgsgeschichte des öffentlichen Verkehrs im Bereich des Personenverkehrs hat stark auch mit der Erfindung und Umsetzung des Taktfahrplans zu tun. In der Schweiz kann man sich insgesamt darauf verlassen, dass die Züge pünktlich kommen und berechenbar sind. Das ist die Voraussetzung für das Funktionieren des Personenverkehrs. In diesem Sinne ist diese neue Logik der Netznutzungspläne der bisherigen Ordnung überlegen.
Das andere ist die Frage des Stellenwertes des Güterverkehrs bei den SBB. Wir werden diesen zweiten Punkt noch speziell anlässlich der Anpassung des SBB-Gesetzes diskutieren. Es ist so, dass die Kommission in der Mehrheit mit Überzeugung zur Auffassung gelangte, dass es richtig sei, die Zukunft von SBB Cargo zunächst zu prüfen beziehungsweise abzuklären, bevor politische Entscheide gefällt werden. Insgesamt haben wir in der Schweiz ein starkes Interesse daran, beim System der integrierten Bahn zu bleiben. [PAGE 381] Es ist eine Erfolgsgeschichte, dass die Infrastrukturleistungen für den Personenverkehr, in Form des Fern- und des Regionalverkehrs, und für den Güterverkehr aus einer Hand erbracht werden. Die Effizienz spricht dafür, bei diesem Erfolgsmodell zu bleiben. Wenn man aus sachlichen Gründen irgendwann einmal zu einem anderen Schluss kommen wird, dann muss der Gesetzgeber hier einbezogen werden.
In diesem Sinn bitte ich Sie, bei der Detailberatung der Mehrheit der Kommission zu folgen.