Imoberdorf René · Ständerat · 2015-06-04
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-04
Wortprotokoll
In Artikel 3 Absatz 1 des SBB-Gesetzes werden die Kernaufgaben der SBB definiert. Darin wird auch der Güterverkehr als Kernaufgabe des Unternehmens bezeichnet. Der Bundesrat hat nun vorgeschlagen, den Gütertransport aus der Liste der Kernaufgaben des Bahnunternehmens zu streichen. Er schlägt nur noch eine Kann-Formulierung vor. Der Nationalrat ist dem Bundesrat gefolgt.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 5 Stimmen, in Artikel 3 Absatz 1 beim geltenden Recht zu bleiben, das heisst, den Gütertransport in der Liste der Kernaufgaben der SBB zu belassen. Dies tut sie aus folgenden Hauptgründen:
Die SBB sind heute eine vollintegrierte Bahn. Bevor gewisse Kernaufgaben herausgebrochen werden, sollen zuerst die Folgen näher abgeklärt werden. Bis jetzt war der Güterverkehr aus wirtschaftlicher Sicht ein Problem. Ausgerechnet jetzt, wo er zum Erfolg wird, will man ihn von den Kernaufgaben lösen, und dies, bevor man eine vertiefte Analyse gemacht hat. Im Weiteren befürchtet die Mehrheit der Kommission, dass der Gesetzgeber in Zukunft zum Gütertransport nur noch wenig zu sagen hat, wenn dieses zentrale Element als Kernaufgabe wegfällt. Schliesslich weist die Mehrheit der Kommission darauf hin, dass SBB Cargo International zeigt, dass es schon heute möglich ist, Private am Cargo-Bereich zu beteiligen. Es ist also nicht so, dass mit der heutigen Gesetzgebung den SBB die Hände völlig gebunden sind.
Die Kommission ersucht Sie mit 8 zu 5 Stimmen, Artikel 3 Absatz 1 gemäss geltendem Recht zu belassen.
Zur Motion 14.3998, "Weiterentwicklung von SBB Cargo", und zum Postulat 15.3496, "Evaluation der Weiterentwicklungsmöglichkeiten von SBB Cargo": Im Rahmen der Güterverkehrsdebatte nahm der Nationalrat mit 114 zu 71 Stimmen die Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zum Thema SBB Cargo an. Damit will er den Bundesrat beauftragen, SBB Cargo aus dem SBB-Konzern herauszulösen und rechtlich zu verselbstständigen. Dabei soll auch eine Beteiligung Dritter ermöglicht werden. Es werden zwei Bedingungen gesetzt: Die Werterhaltung der Güterverkehrssparte der SBB und das Angebot im Einzelwagenladungsverkehr seien sicherzustellen.
Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab, und auch Ihre Kommission beantragt Ihnen, mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Die Mehrheit der Kommission ist wie der Bundesrat der Meinung, dass die Einbindung der SBB Cargo AG in den SBB-Konzern keinen wesentlichen Grund für Marktanteilsverluste des Schienengüterverkehrs oder für fehlenden Wettbewerb im schweizerischen Güterverkehr darstelle.
Die Kommission verschliesst sich aber einer Neupositionierung von SBB Cargo nicht. Die Mehrheit der Kommission spricht sich aber für ein langsameres und sorgfältigeres Vorgehen als der Nationalrat aus. Sie anerkennt, dass diese Diskussion auch politisch geführt werden soll, verlangt dafür aber zuverlässige Angaben und seriös geprüfte Szenarien. Sie hat deshalb ohne Gegenstimme ein Postulat eingereicht, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu erarbeiten, der die verschiedenen Weiterentwicklungsmöglichkeiten von SBB Cargo evaluiert und darstellt. Dabei sollen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Eignermodelle aus volkswirtschaftlicher, staatspolitischer, verkehrspolitischer und unternehmenspolitischer Sicht bewertet werden. Erst bei Vorliegen dieses Berichtes will die Kommission die Frage materiell diskutieren.
Ich möchte Sie namens der Kommission, die grossmehrheitlich entsprechend entschied, bitten, die Motion abzulehnen, und namens der einstimmigen Kommission bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen.