Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-03-19
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-19
Wortprotokoll
Die Einigungskonferenz hat sich heute Morgen früh um Viertel nach sieben zur Beratung von Artikel 58 Buchstabe c getroffen. Sie wissen, es geht dort um die Androhung einer Busse für Arbeitgeber, welche Medizinalpersonen mit ungenügenden Sprachkenntnissen einsetzen.
In der Einigungskonferenz sind keine neuen Argumente und auch keine neuen Vorschläge mehr eingebracht worden. Es standen sich also die Lösung des Ständerates, keine Busse, und die Lösung des Nationalrates, eine Bussandrohung, gegenüber. In der Diskussion, in den Erwägungen, wurde unser Beschluss zu Artikel 33a berücksichtigt. Dort haben wir in Absatz 3 festgelegt, dass der Arbeitgeber verantwortlich ist für die Prüfung, ob eine universitäre Medizinalperson, die im öffentlichen Dienst oder privatwirtschaftlich unter fachlicher Aufsicht aktiv ist, über die notwendigen Sprachkenntnisse für die Berufsausübung verfügt. Ergänzend haben wir in Absatz 4 von Artikel 33a festgelegt, dass der Bundesrat die Einzelheiten betreffend die Sprachkenntnisse, insbesondere den Nachweis und die Überprüfung dieser Sprachkenntnisse, regelt. Der Bundesrat kann auch Ausnahmen festlegen. Ich halte nochmals fest, dass in unserem Verständnis und gemäss allen Diskussionen die Anforderungen bei den sprachlichen Einstufungen dem Niveau B2 entsprechen sollen.
Aufgrund dieser Festlegungen ist letztlich entscheidend, wie die Verordnung formuliert und umgesetzt wird. Dem kommt zentrale Bedeutung zu. Man war jedoch der Überzeugung, dass eben diese Umsetzung von Artikel 33a Absätze 3 und 4 ihre Wirkung entfalten werde, auch wenn keine Busse angedroht wird.
Die Einigungskonferenz beschloss mit 15 zu 10 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und auf eine Bussandrohung zu verzichten. Um nicht das ganze Projekt zu gefährden, empfehlen wir Ihnen, den Beschluss der Einigungskonferenz anzunehmen.