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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-12-06

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-12-06

Wortprotokoll

Es ist ganz wichtig, dass wir uns bei all diesen Diskussionen, die wir im Immigrationsbereich führen - sei es jetzt bei dieser Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch", sei es bei Gesetzesänderungen im Asyl- und Ausländerbereich, sei es bei der Diskussion zu den "sans-papiers" -, wirklich immer wieder bewusst werden, dass das eine Thematik, eine Problematik ist, die wir nicht einfach lösen können.

Die Vorstellung der SVP, dass man diese Problematik mit Verschärfungen des Gesetzes lösen kann, ist sicherlich falsch, und zwar in jeglicher Hinsicht. Herr Wicki hat ganz klar dargelegt, dass es immer Flüchtlingsbewegungen geben wird. Es wird immer Migrationsbewegungen geben, und es wird auch in einer Volkswirtschaft wie der unsrigen - ich werde das in der "sans-papiers"-Debatte sicher ebenfalls thematisieren - immer Menschen geben, die ohne Aufenthaltsbewilligung in unserem Land leben. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Wir müssen uns auch der Ausgangslage, in der die Volksinitiative erarbeitet worden ist, bewusst sein. Sie ist zu einem Zeitpunkt lanciert worden, in dem sich als Folge der Kosovokrise viele Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene in der Schweiz aufhielten und die Ausgaben im Asylbereich deshalb ausserordentlich hoch waren.

Bei der Beurteilung der Forderungen der Initiative zum heutigen Zeitpunkt hat der Bundesrat die inzwischen veränderte Situation im Asylbereich wie auch die verschiedenen Revisionsvorlagen im Asyl- und Ausländerbereich mit berücksichtigt bzw. eben die darin enthaltenen Ansätze zu Änderungen in den Gesetzen mit beurteilt. Ich möchte nicht noch einmal in allen Details auf die Volksinitiative eingehen. Ich möchte aber ergänzende Bemerkungen zum Votum von Herrn Wicki machen, nämlich zum Bereich der Drittstaatenregelung und zum Arbeitsverbot.

Zur Drittstaatenregelung: Die Drittstaatenregelung, wie sie in der Volksinitiative der SVP vorgesehen ist, ist ganz einseitig auf eine Verkürzung des Asylverfahrens ausgerichtet und berücksichtigt die damit untrennbaren Folgen des Vollzugs von Wegweisungen eben in der Tat nicht. Herr Reimann hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Vollzug heute nicht vollumfänglich befriedigend ist. Das ist richtig. Aber wir dürfen uns mit dieser Volksinitiative nicht noch zusätzlich Schwierigkeiten im Vollzugsbereich bereiten, in dem wir vor allem praktische Probleme haben. Diese Volksinitiative würde uns jedoch zusätzlich Schwierigkeiten machen, denn eine Drittstaatenregelung ist nur wirksam, wenn die Wegweisung vollzogen werden kann. Die Initiative trägt diesem Umstand nicht Rechnung. Gemäss Wortlaut der Initiative soll es schon dann möglich sein, auf ein Gesuch nicht einzutreten, wenn die Asyl suchende Person sagt, sie sei durch einen sicheren Drittstaat in die Schweiz gelangt. Jeder Drittstaat wird aber die Rückübernahme einer solchen Person allein [PAGE 903] aufgrund einer Aussage oder eines Verdachts zu Recht verweigern. Für eine Rückübernahme in den entsprechenden Nachbarstaat muss die Schweiz immer die Voraussetzungen des Rückübernahmeabkommens erfüllen. Ansonsten verbleiben die Asylsuchenden in der Schweiz - statt mit einem Entscheid, der in einem ordentlichen Asylverfahren erfolgt ist, dann halt mit einem Nichteintretensentscheid. Aber sie bleiben in der Schweiz.

Diesen wichtigen Umstand blendet die Volksinitiative der SVP aus. Deshalb kann sie die erhoffte Wirkung mit ihrer Drittstaatenregelung eben gar nicht erreichen.

Herr Wicki hat die Teilrevision des Asylgesetzes angesprochen: Hier wird eine Drittstaatenregelung vorgeschlagen, die vollzugsorientiert ist. Ein Entscheid auf Nichteintreten bedingt eine Rückübernahmezusicherung eines Drittstaates. Weiter muss die Asylbehörde auch nachweisen, dass der Drittstaat das Non-refoulement-Gebot einhält. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen - Herr Wenger hat es ebenfalls erwähnt -, dass das Ziel des Bundesrates weiterhin der Beitritt zum Dubliner Abkommen ist. Weder die in der Teilrevision des Asylgesetzes vorgeschlagene Drittstaatenregelung noch die Drittstaatenregelung der SVP machen diesen Beitritt überflüssig.

Noch ein letzter Gedanke zur Drittstaatenregelung der SVP: Hier würde ich eigentlich gerne den beiden Ständeräten Reimann und Wenger die Frage stellen, ob sie im umgekehrten Fall bereit wären, Asylsuchende, die sich in Deutschland oder Österreich aufhalten, in die Schweiz zurückzunehmen, nur weil die Asylsuchenden den Behörden in Deutschland oder Österreich sagten, sie wären durch die Schweiz in ihr Land gereist. Wir würden uns zu Recht weigern, solche Personen zurückzunehmen. Entsprechend werden sich auch Deutschland und Österreich gegenüber Asylsuchenden verhalten, die schlicht nur behaupten, sie seien durch ihr Land gereist. Das zeigt schon in sich, dass diese Lösung nicht praktikabel ist.

Nun ein Wort zu den Einschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt: Wenn, wie in der Initiative vorgeschlagen, jene Personengruppen nicht mehr arbeiten dürften, würden dem Bund durch zusätzliche Sozialhilfeleistungen beträchtliche Mehrkosten entstehen. Das ist übrigens auch ein Widerspruch zu einer anderen Forderung der SVP, die Asylausgaben stark zu senken. Denn wenn man noch zusätzlich Arbeitsverbote einführt, welche im Asylbereich Mehrkosten zur Folge haben, ist das völlig unrealistisch. Eine weitere Bemerkung dazu: Herr Wenger hat auch die kantonalen Budgets im Asylbereich angesprochen. Gemäss Bundesverfassung besteht ein Recht auf Existenzsicherung. Wenn der Bund seine Sozialausgaben einfach streicht, müssten demzufolge die Kantone für die Existenzsicherung aufkommen. Aber es kann nicht unsere Politik sein, einfach die Lasten vom Bund auf die Kantone zu verschieben. Deshalb lehnt der Bundesrat die Beschränkungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt ganz klar ab.

Aufgrund all dieser Überlegungen, die schon vonseiten des Kommissionssprechers angeführt wurden, und aufgrund der von mir gemachten ergänzenden Bemerkungen beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" zur Ablehnung zu empfehlen.