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Killer Hans · Nationalrat · 2015-03-19

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-19

Wortprotokoll

Bei den Artikeln 1 bis 7 in diesem ersten Block werden wir in der Regel den Anträgen der Mehrheit zustimmen, ausser wir haben selber einen Minderheitsantrag deponiert.

Die Minderheiten bei Artikel 2 Absatz 0 und Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und e können wir nicht unterstützen, weil sie neue Ungleichheiten zwischen Schiene und Strasse herbeiführen würden und weil sie, wie z. B. in Artikel 2 Absatz 0, eine Grundversorgung mit dem Schienengüterverkehr fordern.

Wir haben in diesem Rat in der letzten Woche das Thema Grundversorgung für unser Land als nicht notwendig erkannt und haben es versenkt. Also, lassen wir das Thema, und versuchen wir nicht, künftig in jedem denkbaren Gesetz einen solchen Versorgungsauftrag zu definieren. Wie soll ein solcher Grundauftrag für den Schienengüterverkehr formuliert, verstanden und finanziert werden?

Auch die Ausdehnung der Rahmenbedingungen in diesem Gütertransportgesetz auf Seilbahnen und auf den Transport auf dem Wasser zeugt von einem grossen idealistischen Wunsch. Das Vorhaben muss in der Praxis versagen und muss hier klar abgelehnt werden. Lassen wir um Himmels willen den Markt und die Marktwirtschaft spielen.

Auch die Forderung, dass die Schiene mindestens ein Viertel der nichtalpenquerenden Transportleistungen erbringen müsste, gehört in die Kategorie "unrealistische Wunschvorstellungen ohne Bezug zur Praxis"! Solche planwirtschaftliche Forderungen ohne Markt und ohne Wettbewerb lehnen wir schon aus grundsätzlichen Überlegungen ab.

Bei Artikel 3 Absatz 3 will die Minderheit Rytz Regula in das Konzept für den Gütertransport auf der Schiene auch gleich noch die Energie- und die Klimapolitik einpacken. Für diese beiden Themen gibt es die zurzeit laufenden Regelungen im Energiegesetz - dort gehören sie auch eher hin. Wir bitten Sie, diese ergänzende Verbindung - weil sachlich nicht begründet und systemisch falsch - abzulehnen.

In Artikel 5 werden die Gefahrguttransporte geregelt. Der allgemein gehaltene Absatz 2 in der Version der Kommissionsmehrheit gibt dem Bundesrat alle notwendigen Kompetenzen, um die Anforderungen an das Verfahren und an die Transportmittel im Hinblick auf die grösstmögliche Sicherheit auch für die Anwohner an solchen Strecken zu definieren. Dass auch hier die grösstmögliche Sicherheit der Massstab sein muss, scheint uns selbstverständlich. Wir verstehen die Sorge in den besonders intensiv betroffenen Regionen, aber diese Anforderungen müssen schweizweit identisch sein und sind Sache des Bundes. Wir werden also grossmehrheitlich den Antrag der Minderheit Mahrer ablehnen.

Bei der Abstimmung über Artikel 8 Absatz 1 wird unsere Fraktion geteilter Meinung sein und mehrheitlich die Mehrheit unterstützen, welche Beiträge an Anschlussgleise auch für die Phase der Erneuerung der Anlagen leisten will. Das scheint uns nachhaltig im Sinne der Kontinuität und der Betriebssicherheit.

Bei Artikel 8 Absatz 2 werden wir der Minderheit folgen, welche die Limite für Investitionsbeiträge, wie sie der Bundesrat vorschlägt, bei 60 Prozent setzt. Beiträge des Bundes von 80 Prozent sind doch für Anlagen, die von Fremden betrieben werden, eine vollkommen übertriebene Limite. Das wären dann keine Beiträge mehr, das wäre quasi die ganze Projektfinanzierung!

Und letztlich zu Absatz 4 von Artikel 8, zu den Beiträgen an Bauten im Ausland: Das ist ein Lieblingsthema von unserer Seite; hier werden wir den Minderheitsantrag I (Binder) unterstützen. Darin sind die Beiträge ans Ausland als [PAGE 499] verzinslich rückzahlbare Darlehen definiert. Die Version der Mehrheit spricht von A-fonds-perdu-Beiträgen und auch von rückzahlbaren Darlehen. Wir sollten aufhören, für andere Länder die Gratisbank zu spielen. In diesem Sinne unterstützen wir eventualiter natürlich auch die Minderheit II (Binder). Wir haben genügend eigene, landesinterne Projekte und müssen nicht noch nach ausländischen Engagements suchen.