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Rytz Regula · Nationalrat · 2015-03-19

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2015-03-19

Wortprotokoll

1994 stimmte die Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung und der Kantone der Alpen-Initiative zu. Ihr Ziel ist es, den Transport von alpenquerenden Transitgütern von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Diese Neuausrichtung der Verkehrspolitik ist weltweit immer noch einzigartig, eine Innovation der direkten Demokratie der Schweiz. Mit dem Bau der Neat, der Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe und einem gesetzlichen Verlagerungsziel soll die Initiative umgesetzt werden. Wie alle wissen, harzt die Umsetzung. Doch keine Angst, heute diskutieren wir für einmal nicht über den alpenquerenden Güterverkehr - dazu werden wir noch viele Gelegenheiten haben -, sondern über den Güterverkehr in der Fläche, also über die Güter, die innerhalb der Schweiz transportiert werden oder deren Transport seinen Ausgangs- und Endpunkt in der Schweiz hat. Auch hier gibt es erhebliches Verlagerungspotenzial.

Seit der Annahme der Alpen-Initiative ist neben dem Transitgüter- auch der Binnengüterverkehr stark angewachsen. Ein immer kleinerer Teil dieser Gütermengen wird heute auf der Schiene transportiert. Hält dieser Trend an, dann werden die Stausituationen auf den Strassen weiter zunehmen. Die Prognosen gehen von einem starken Wachstum der Gütertransporte bis 2030 aus. Trotz konjunktureller Schwankungen wird mit einer Zunahme von 20 bis 40 Prozent gerechnet, und zwar für alle Verkehrsarten, also den Binnen-, Import- und Exportverkehr, und für die Verkehrsträger Strasse und Schiene gleichermassen.

Die Nachfrage konzentriert sich sehr stark auf die bereits heute dichtbesiedelten Gebiete Basel, Bern, Genf und Zürich. Je mehr Fahrzeuge hier unterwegs sein werden, desto mehr Fahrzeuge werden stillstehen, und deshalb muss etwas geschehen. Damit wir die steigenden Verkehrsmengen in den Agglomerationsräumen bewältigen können, muss neben dem Transitverkehr auch ein möglichst grosser Anteil des Binnengüterverkehrs auf die Schiene verlagert werden. Heute beträgt dieser Anteil etwa 25 Prozent. Bei einer guten Auslastung der Infrastruktur wäre wesentlich mehr möglich.

Das Ziel des heute diskutierten Gesetzes ist es deshalb, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Ein wichtiges neues Instrument ist die Einführung von Netznutzungskonzepten und Netznutzungsplänen, welche dem Güterverkehr attraktive Trassenrechte im starkgenutzten Schienennetz sichern und zu mehr Fahrplanstabilität führen werden; das erhöht dann auch die Attraktivität der Angebote. So kann verhindert werden, dass der Güter- durch den Personenverkehr verdrängt wird. Die neue Prioritätenregelung erleichtert auch die Planung der immer komplexeren Logistikkette für Verlader und Transporteure. Weiter sollen Anschlussgleise und Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr finanziell gefördert und an das bestehende Schienennetz angeschlossen werden. All das ist sehr wichtig, und das unterstützen wir auch. Das Gleiche gilt auch für den Rahmenkredit für die nächsten vier Jahre, der genau diese Verlagerung und Umlagerung mitfinanzieren soll.

Grundsätzlich unterstützen wir die Vorlage. Wir Grünen bedauern allerdings, dass sich der Bundesrat davor gedrückt hat, die Verkehrsvermeidung und -verlagerung im Minimum als Absichtserklärung ins Gesetz aufzunehmen. Mit zwei Anträgen von grüner Seite soll dies noch nachgeholt [PAGE 489] werden. Weiter sind wir der Ansicht, dass die SBB auch in Zukunft ein wichtiger Akteur im Schienengüterverkehr bleiben sollen. Last, but not least setzen wir uns dafür ein, dass auch der Substanzerhalt der bestehenden Infrastrukturanlagen unterstützt werden kann - neu ist nicht immer besser als erneuert.

Wir wollen also auf das Gesetz eintreten und lehnen den Rückweisungsantrag der Minderheit Binder ab. Das Parlament hat beim Bundesrat eine Gesamtkonzeption für den Schienengüterverkehr bestellt; genau diese Bestellung wird nun vom Bundesrat serviert. Es wäre unehrlich, die Mahlzeit nun zurückzuweisen und statt der bestellten Bratwurst ein Filet im Teig zu verlangen.

Wir bitten Sie deshalb, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten, sie zu behandeln und in der Detailberatung noch zu verbessern.

Die Motion der Kommission, die nachher noch behandelt wird, lehnen wir ab.