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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-12-06

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-12-06

Wortprotokoll

Ich möchte nicht mehr auf die Details der Interpellation Berger und ihre Fragen eingehen, sondern das Ganze in einen etwas globaleren Kontext stellen: Es ist nicht so, dass wir die Problematik der Papierlosen in unserem Land erst seit diesem Sommer hätten. Aber es ist eine Tatsache, dass seit diesem Sommer verschiedene Gruppen auf die Situation der Papierlosen in unserem Lande aufmerksam machen, zum Teil in einer Art und Weise, die sicher kontraproduktiv ist. Ich glaube, darin gehen viele in diesem Saal mit mir einig.

Unter den Papierlosen gibt es tatsächlich schwerwiegende Härtefälle; das wurde in diesem Fall auch von niemandem bestritten. Wir wollen der Situation dieser Menschen angemessen Rechnung tragen, und wir sind der Auffassung, dass das geltende Recht dafür eben die entsprechenden Möglichkeiten gibt. Allein von Januar 1999 bis Oktober 2001 haben wir für 11 000 Personen so genannte Härtefallbewilligungen erteilt, also Aufenthaltsbewilligungen aus humanitären Gründen. Das ist nicht nichts! Sowohl der Bund wie auch die Kantone wollen sich dieser Härtefälle auch in Zukunft wohlwollend annehmen. Die Kantone und der Bund sind offen und nicht stur und verschlossen, Herr Cornu, und sie wollen für schwerwiegende Härtefälle konstruktive Lösungen finden: Härtefälle können z. B. Familien mit bereits älteren, gut integrierten und seit längerer Zeit eingeschulten Kindern sein oder auch Personen, die wegen ihrer gesundheitlichen Situation auf einen Aufenthalt in unserem Land angewiesen sind. Ich glaube, dies ist sicher ein Schwerpunkt, der allen am Herzen liegt.

Es wurde bereits von Herrn Merz gesagt, und ich möchte es nochmals besonders hervorheben: Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren steht vollumfänglich hinter dem Vorgehen des Bundesrates. Wenn ich "vollumfänglich" betone, dann sind darin auch die damals anwesenden Regierungsrätinnen und Regierungsräte aus der Romandie gemeint. Anlässlich der KKJPD-Versammlung vom 8. und 9. November 2001 haben die Kantonsvertreter die Politik des Bundesrates einstimmig unterstützt. Ich habe diese Thematik ganz bewusst bereits im letzten Sommer für diese Konferenz traktandieren lassen, weil ich von Anfang an gesagt habe, das sei eine Thematik, die das ganze Land betreffe. Es geht nicht an, dass einzelne Kantone, insbesondere Kantone der Westschweiz, die eine etwas andere Lösung möchten als die der schweizerischen Politik, hier beginnen, im eigenen Kanton eine eigene Migrationspolitik zu machen.

Wir wollen eine schweizerische Migrationspolitik mit allen Kantonen gemeinsam durchführen. Ich habe denn auch nach Ankündigung an dieser KKJPD den Kantonen ein Rundschreiben zur Stellungnahme zugestellt, worin Transparenz in Bezug auf die Frage geschaffen werden soll, welches die Praxis der beiden betroffenen Bundesämter, des Bundesamtes für Ausländerfragen und des Bundesamtes für Flüchtlinge, ist. Die Frist lief bis am letzten Freitag; wir sind jetzt an der Auswertung der Stellungnahmen. Die Mehrheit der Kantone, nämlich deren vierzehn, hat sich zum Entwurf des Rundschreibens sehr positiv geäussert; etwa sieben Kantone haben zum Teil wichtige, konkrete Vorbehalte angebracht; vier Kantone haben sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen.

Die beiden zuständigen Bundesämter werden nun diesen Anliegen Rechnung tragen und das Rundschreiben überarbeiten. Das definitive Rundschreiben werden wir den Kantonen und allfälligen interessierten Dritten Anfang des nächsten Jahres zustellen. Denn es ist ein Ziel, nicht nur gegenüber den Kantonen Transparenz darüber zu schaffen, welche Fälle sie überhaupt einreichen können, wo Möglichkeiten bestehen, die die Kantone vielleicht gar nicht sehen, sondern auch gegenüber den betroffenen Personen und anderen Interessierten, die in der politischen Diskussion einen Anhaltspunkt haben möchten.

Ich möchte hier aufnehmen, was Frau Brunner gesagt hat: Es ist kein Pingpongspiel zwischen den Kantonen; das mag insbesondere in der Westschweiz zum Teil so scheinen. Der Bund nimmt die Gesuche der Kantone entgegen, und ich muss Ihnen sagen, dass bis heute nicht zahlreiche Gesuche aus den Kantonen eingegangen sind, obwohl verschiedene Kantone angekündigt haben, dass sie bereit sind, die Fälle anonym zu prüfen, damit nicht in einer Phase, in der man bereits unsicher ist, durch die Preisgabe der Anonymität noch mehr Unsicherheit und Angst entstehen. Verschiedene Kantone sagen deshalb, dass sie bereit sind, eine anonyme Vorprüfung zu machen. Die Fälle können ohne Angabe der Namen geschildert werden.

Welches ist nun die Praxis, die wir bereits angewendet haben und auch in Zukunft anwenden möchten? Wir gehen davon aus, dass bei einem rechtswidrigen Aufenthalt von weniger als vier Jahren grundsätzlich - ich betone: grundsätzlich - davon ausgegangen werden kann, dass kein Härtefall vorliegt. Ausnahmen können diese Regel bestätigen, z. B. wenn eine schwere Krankheit vorliegt und man der Auffassung ist, dass ein Aufenthalt in unserem Lande möglich sein sollte.

Bei einem Aufenthalt von weniger als vier Jahren liegt also kein Härtefall vor. Aber bei einem Aufenthalt von über vier Jahren gehen wir grundsätzlich davon aus, dass wir das Gesuch detailliert prüfen, dass man sich mit den verschiedenen Kriterien - es geht um verschiedene Kriterien, nicht um einzelne Kriterien wie die Aufenthaltsdauer -, dass man sich mit diesen Gesuchen vertieft befasst. Für die Beurteilung, ob ein Härtefall vorliegt, gelten neben der Dauer der Anwesenheit z. B. die Einschulung von Kindern, der Stand der Integration einer Person oder einer Familie, der Gesundheitszustand, die Rückkehrmöglichkeiten und - das ist wichtig, das betrifft auch einen Punkt in der Interpellation Berger - das bisherige Verhalten der Behörden. Denn wenn die Behörden eine Mitverantwortung tragen, dann kann man das letztlich nicht den einzelnen Menschen anlasten.

Bei der vermehrten Prüfung dieser Härtefallgesuche hat sich gezeigt, dass der Aufenthaltsdauer bisher ein zu grosses Gewicht beigemessen worden ist. Die Aufenthaltsdauer kann nur ein Kriterium unter verschiedenen sein. Zukünftig wollen wir - und insofern ist das auch eine Art Praxisänderung - dem Kriterium des Integrationsgrades, wie eine Person in unserem Land integriert ist, über den Arbeitsplatz, über die Schule usw., viel stärker Rechnung tragen und nicht mehr eine bestimmte Aufenthaltsdauer als sehr schwergewichtiges Kriterium voraussetzen. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem Vorgehen und mit diesen Kriterien auch den Grundanliegen Rechnung tragen, die in den verschiedensten parlamentarischen Vorstössen zu den "sans-papiers" zum Ausdruck gekommen sind.

Ich möchte aber festhalten: Wir wollen nicht alle Fälle regeln, oder wir wollen nicht möglichst alle Fälle regeln, sondern wir wollen jene Fälle regeln, die eben aufgrund der Kriterien, die wir vorsehen, wirklich schwer wiegende Fälle, wirkliche Härtefälle sind. Hier vielleicht ein Wort zu Herrn Cornu, der die Motion von Frau Leuthard erwähnt hat und das Gefühl hat, der Bundesrat sei stur, dass er diese zurückweist. Herr Cornu, wenn Sie die Motion Leuthard genau gelesen haben, dann wissen Sie, dass der Ausschluss der Härtefallklausel für alle Personen gefordert wird, die strafrechtlich verurteilt wurden. Ich denke, damit sind wir alle einverstanden. Aber es wird auch der Ausschluss für alle Menschen gefordert, die aus der Schweiz rechtskräftig weggewiesen worden sind, und das sind doch die meisten dieser Papierlosen, sei es, weil sie aus dem Asylverfahren kommen, sei es, weil sie einmal einen legalen Aufenthaltsstatus hatten. Wenn wir diese Motion annehmen würden, Herr Cornu, würden wir genau diese Fälle ausschliessen.

Wir wollen nicht stur sein, sondern wir wollen flexibel sein. Deswegen beantragen wir, die Motion Leuthard, die einen guten Ansatz aufweist, in ein Postulat umzuwandeln. Ich bitte Sie, dies bei Ihren Überlegungen auch zu berücksichtigen und nicht immer dem Bundesrat einfach Sturheit vorzuwerfen. (Heiterkeit)

Noch etwas zu den Zahlen: Es ist in der Tat so, dass die Zahlen, die kursieren, nicht fundiert sind. Im Rahmen einer Studie des Schweizerischen Forums für Migrationsstudien in Neuenburg wurden gewisse Zahlen genannt. Man muss [PAGE 930] aber sehen, dass diese Zahlen, die zwischen 70 000 und 180 000 schwanken, nicht aus einer Studie resultieren, die konkret relevante Fragen gestellt hat. Das Schweizerische Forum für Migrationsstudien sagt selber, dass diese Zahlen nur einer ganz groben Schätzung entsprechen und dass man sich nicht darauf verlassen kann. Deshalb wollen das Bundesamt für Ausländerfragen, das Bundesamt für Flüchtlinge und das Seco gemeinsam möglichst rasch eine Studie in Auftrag geben, einerseits zur Zahl der Personen ohne Aufenthaltsbewilligung, andererseits auch zur Schwarzarbeit in der Schweiz. Denn die Schwarzarbeit ist ein Thema, das im Zusammenhang mit der Frage der Papierlosen ebenfalls sehr zentral ist. Hier ist das Departement Couchepin daran, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten bzw. abzuschliessen, denn diesem Punkt muss wirklich auch eine zentrale Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Es ist einfach zu sagen, in einem kleinen Kanton kenne man jene, die ohne legalen Aufenthaltsstatus hier sind. Aber ich wage die Behauptung, dass man unter Umständen auch in einem grösseren Kanton die Fälle kennt und nicht handelt. Das darf in einem Rechtsstaat nicht der Fall sein. Ich meine nicht, dass wir damit jeden einzelnen Fall lösen. Ich habe heute Morgen bereits einmal erwähnt, dass wir in einer Volkswirtschaft wie der unsrigen immer eine gewisse Anzahl Papierlose haben; das werden wir nie vollständig eliminieren können, und schon gar nicht mit einer Globallösung oder einer Globalamnestie. Die Erfahrungen anderer Länder zeigen deutlich, was dann passiert: Dort gibt es nämlich auch nach Globalamnestien immer wieder eine grosse Anzahl Papierlose.

Einen Punkt möchte ich noch kurz aufnehmen, denn er scheint mir ein zentrales Anliegen von Frau Berger zu sein: der Pendenzenberg bzw. -abbau bei der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK). Es ist so: Alle wünschen sich ein schnelleres Verfahren, denn das kommt letztlich den betroffenen Menschen zugute. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass die ARK den Pendenzenabbau wirklich bewerkstelligen kann. Wir hoffen auch - das als Klammerbemerkung zu einem anderen Geschäft, das heute behandelt worden ist, zum Bundesverwaltungsgericht, das im Rahmen der Justizreform kommen wird -, dass man bis zur Installierung des Bundesverwaltungsgerichtes die Pendenzen der ARK wirklich auf einem Niveau hat, das eine problemlose Überführung möglich macht. Das setzt aber voraus, dass wir nicht plötzlich wieder eine Situation wie in Zeiten der Kosovo-Krise haben.

Damit habe ich den verschiedenen Voten mehr oder weniger Rechnung getragen. Wichtig scheint mir abschliessend, dass Bund und Kantone eine gemeinsame Politik verfolgen, und zwar auf gesamtschweizerischer Ebene, nicht eine unterschiedliche Politik je nach Kanton. Es gibt Ermessensspielraum. Dieser kann seitens der Kantone insofern genutzt werden, als die Kantonsregierungen bzw. die zuständigen Regierungsräte ein Gesuch einreichen können, während in einem anderen Kanton ein anderer Regierungsrat oder eine andere Regierungsrätin der Auffassung ist, da liege noch kein Härtefall vor. Das hat zur Folge, dass im Einzelfall zwei gleiche Fälle je nach Haltung des zuständigen Regierungsrates unterschiedlich behandelt werden. Aber das ist die Konsequenz in unserem Land, in unserem Föderalismus: Auch wenn wir eine auf Bundesebene fixierte Migrationspolitik wollen, gibt es bei der Handhabung im Einzelfall einen gewissen Gestaltungsspielraum. In diesem Rahmen haben die Kantone unterschiedliche Möglichkeiten, aber nur in diesem Rahmen. Die Gesetzgebung ist für alle gleich.

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Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

La séance est levée à 13 h 00

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