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AB 185869

Gasser Josias F. · Nationalrat · Graubünden · Grünliberale Fraktion · 2015-03-19

Wortprotokoll

In Block 1 geht es ja in erster Linie um den Transport auf der Schiene, per Seilbahn und auf dem Wasser und um den Bau und den Betrieb der Umschlagsanlagen.

Der dem Antrag der Minderheit Hardegger zu Artikel 2 Absatz 0 entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit folgte der Argumentation, dass die Infrastruktur wohl ein Teil der Grundversorgung sein könne, niemals aber der Verkehr an sich.

Zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a hat die Minderheit Rytz Regula einen Antrag gestellt. Frau Kollegin Rytz will etwas, [PAGE 503] von dem die Mehrheit sagt, dass es in dieser Bestimmung bereits enthalten sei, sodass es diese Präzisierung nicht brauche. Der entsprechende Antrag ist in der Kommission mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt worden.

Der dem Antrag der Minderheit Nordmann entsprechende Antrag zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e ist in der Kommission mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt worden. Es ist bereits mehrmals ausgeführt worden, dass es nicht Sinn und Geist dieser Vorlage sei, hier die Verlagerung zu quantifizieren. Die Mehrheit geht vielmehr davon aus, dass das Ziel durch die Setzung von entsprechenden Rahmenbedingungen erreicht werden könne.

Der dem Antrag der Minderheit Rytz Regula entsprechende Antrag zu Artikel 3 Absatz 3 ist in der Kommission mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt worden. Die Mehrheit findet, dass dies der falsche Platz für dieses durchaus berechtigte Anliegen sei. Es sei durchaus denkbar, dass das dann im Zuge der Raumplanungsüberlegungen Einbezug finde.

Zum Antrag der Minderheit Mahrer zu Artikel 5 Absatz 2 ist schon einiges gesagt worden. Die Mehrheit folgte hier der Argumentation, dass die Störfallverordnung grundsätzlich genüge und dass hier natürlich eine Verlagerung der Produktion, was ja grundsätzlich ein berechtigtes Anliegen sei, für die Industrie doch sehr aufwendig sei. Der entsprechende Antrag ist in der Kommission mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt worden.

Bei Artikel 8 Absatz 1 fiel der Entscheid in der Kommission mit 13 zu 12 Stimmen sehr knapp. Für die Mehrheit der Kommission gilt es als ausgewiesen, dass bei den Investitionen ein erheblicher Nachholbedarf besteht. Auch besteht die Gefahr, dass zum Beispiel veraltete Anschlussgleise oder andere Anlagen nicht reaktiviert, sondern nach dem Prinzip "business as usual" einfach in ruhendem Zustand belassen werden und es somit nicht zur grundsätzlich erwünschten Verlagerung kommen kann.

Bei Artikel 8 Absatz 2 war die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen gegen den Entwurf des Bundesrates. Die Argumentation geht dahin, dass jede zusätzliche Finanzierung - die Mehrheit sieht übrigens nur bei kleineren Objekten 20 Prozent mehr vor als der Bundesrat - für eine bedeutend bessere Unterstützung der Verlagerung auf die Schiene sorgt.

Zu den Anträgen der Minderheiten Binder bei Absatz 4 wurde schon einiges gesagt, ich halte mich deshalb kurz. Der von der Minderheit I aufgenommene Antrag wurde von der Kommission mit 17 zu 5 Stimmen abgelehnt, der von der Minderheit II aufgenommene mit 19 zu 5 Stimmen.

Die Einzelanträge haben wir in der Kommission naturgemäss nicht besprochen, sodass ich mich hier nicht dazu äussern möchte.