Lexipedia

Binder Max · Nationalrat · 2015-03-19

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-19

Wortprotokoll

Ich begründe meine fünf Minderheitsanträge in Block 2.

Bei Artikel 9 Absatz 2 geht es um neue Angebote des Gütertransportes. Wir sind der Meinung, dass das eine Aufgabe der verladenden Wirtschaft und der Transporteure ist. Es ist Teil des unternehmerischen Risikos, neue Angebote zu lancieren und zur Eigenwirtschaftlichkeit zu bringen. Diese Bestimmung führt auch zu einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger - zumindest ist mir nicht bekannt, dass neue Angebote auf der Strasse durch den Bund gefördert würden.

Bei Artikel 9a beantragt Ihnen meine Minderheit, diesen Artikel zu streichen. Mit diesem Artikel sollen neue Betriebsbeiträge geschaffen werden. Wir erachten das als völlig falschen Ansatz. Mit einem Beitrag von einigen Franken pro Container - Herr Nordmann hat in der Kommission von 10 bis 20 Franken gesprochen - wird sicher keine Wirkung erzielt, aber eine neue Bürokratie aufgebaut. Der Güterverkehr muss durch gute respektive bessere Rahmenbedingungen für alle Verkehrsträger, für alle Verkehrsarten und durch effiziente Logistikstandorte konkurrenz- und wettbewerbsfähig werden - also Ablehnung von Artikel 9a.

Bei Artikel 10 kann ich es kurz machen, hier gilt das Gleiche wie bei Artikel 9. Die Einführung von technischen Neuerungen ist Sache der Akteure des Gütertransportes, der Unternehmer, der verladenden Wirtschaft. Auch hier stelle ich die Frage: Wo ist die Gleichbehandlung mit den Verkehrsträgern des Gütertransportes auf der Strasse? Frau Bundesrätin, ich erinnere Sie jetzt trotzdem gerne noch einmal an die folgende Aussage in der Botschaft: "Sämtliche Akteure" - sämtliche Akteure! - "im Gütertransport brauchen stabile Rahmenbedingungen und Klarheit über künftige Fördermassnahmen." Frau Bundesrätin, wo sind denn die Fördermassnahmen beim Strassengüterverkehr, der mit Abstand den grössten Anteil am Güterverkehr aufweist? Sein Anteil ist nicht am grössten, weil er das so will, sondern weil er über weite Strecken der wesensgerechte Verkehr ist. Sie können mir jetzt sagen, keine Förderung sei auch Klarheit. Ich sage Ihnen, dass masslose Förderung für die Eigenwirtschaftlichkeit nicht erfolgversprechend ist. Also streichen wir diesen unnötigen Artikel 10.

In Artikel 23 geht es um die Bussenhöhe bei Verletzung einer Ausführungsvorschrift oder bei Fahrlässigkeit beim Transport gefährlicher Güter. In der Kommission wollte ich wissen, wie man auf die Bussenhöhe bis 100 000 Franken bei Verletzung einer Ausführungsvorschrift und bis 50 000 Franken bei Fahrlässigkeit komme. Die Antwort war eigentlich relativ viel- oder auch nichtssagend: Es gibt offenbar keine klaren Richtlinien oder Regelungen zur Festsetzung einer maximalen Bussenhöhe. Eine Bussenhöhe, wurde gesagt, sei immer arbiträr, was etwa gleichbedeutend mit willkürlich ist; es handle sich um gewisse Standardzahlen, wie sie bei neueren Gesetzen eben üblich geworden seien, und letztlich sei es eine reine Ermessensfrage.

Ich glaube, dass hohe Bussen in einem gewissen Mass auch präventiv wirken können oder wirksam sind. Hier wird aber nach unserer Meinung die Verhältnismässigkeit überstrapaziert. Es liegt ja heute in Ihrem Ermessen, die Bussenhöhe festzulegen. Die Maximalbussen, die wir vorschlagen - nämlich 50 000 Franken und 25 000 Franken -, haben auf jeden Fall auch noch präventiven Charakter; sie können aber dem Vorwurf, finanzpolitisch motiviert zu sein, besser standhalten.

Zu Artikel 27 Absatz 3bis muss ich mich eigentlich nicht äussern. Dieser Absatz 3bis ist lediglich eine Folge des Entscheids bei Artikel 9a.

Zusammenfassend: Ich bitte Sie um Zustimmung zu meinen fünf von Vernunft getragenen Minderheitsanträgen.