Killer Hans · Nationalrat · 2015-03-19
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-19
Wortprotokoll
Bei Artikel 9 Absatz 2, in dem es um die Betriebsbeiträge geht, werden wir von der SVP-Fraktion die Minderheit II (Binder) und bei Artikel 9a Absätze 1 bis 3 die Minderheit Binder unterstützen. Den Begründungen von Kollege Binder ist nichts hinzuzufügen.
Die Ausdehnung der Dauer von Betriebsbeiträgen an Angebote, die nicht eigenwirtschaftlich betrieben werden können, von drei auf fünf Jahre, wie dies die Minderheit I (Graf-Litscher) fordert, lehnen wir klar ab. Der freie Wettbewerb hat seinen Preis. Wer innert drei Jahren nicht mithalten kann, hat so oder so verloren.
Im neuen Artikel 9a, wie er von der Kommission des Nationalrates eingefügt worden ist, werden Umschlagsbeiträge eingeführt. Pro umgeschlagenen Container werden 10 bis 30 Franken ausgeschüttet, und es wird ein Anreizsystem auf die Dauer gerechtfertigt. Das kann nur ein Beitrag im Sinne von "nice to have" sein, Administrationskosten und Mitnahmeeffekte auslösen und ist daher im Sinne der Minderheit Binder abzulehnen.
Mit Artikel 10 wollen der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit Investitionen in technische Neuerungen im Schienengüterverkehr unterstützen können. Wir betrachten dies als unnötig und als ungleiche Behandlung im Vergleich mit dem Strassengüterverkehr. Neuerungen sind klar Sache der Betreiber und der Wirtschaft. Wir unterstützen die Minderheit Binder.
Artikel 12 regelt die Frage der Bewilligungsverfahren für den Bau und die Änderung von Anschlussgleisen. Der Bundesrat schlägt ein klares Verfahren vor, das von der Mehrheit unterstützt wird. Streichen, wie es die Minderheit Français fordert, bringt keine Vorteile oder schnellere Abläufe und ist daher abzulehnen.
Dann zu Artikel 23, den Strafbestimmungen: Die Bussenhöhe, wie sie der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission fordern, nämlich 100 000 Franken bei wiederholter Verletzung der Ausführungsvorschrift und 50 000 Franken bei fahrlässigem Handeln, ist schlicht und einfach [PAGE 509] unverhältnismässig und kann für einen Betrieb durchaus existenzgefährdend sein. Das kann ja nicht die Absicht des Gesetzgebers sein. Eine Halbierung, wie sie die Minderheit Binder fordert, ist für uns das höchste der Gefühle.
Zu Artikel 27 Absatz 3bis: Wenn Artikel 9a stehenbleibt, sind wir natürlich auch für eine Befristung auf zehn Jahre. Wenn Artikel 9a gestrichen werden sollte, sind wir mehrheitlich für den Streichungsantrag der Minderheit Binder; denn in diesem Fall wäre diese Bestimmung unnötig.
Zu Artikel 18 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe: Hier unterstützen wir klar den Antrag der Minderheit Walti Beat respektive den Entwurf des Bundesrates, in dem es heisst: "Beiträge an die Kosten der Erstellung privater Anschlussgleise"; es heisst dort nicht: "Investitionsbeiträge an die Kosten des Baus". Der Entwurf des Bundesrates ist klarer, denn "Investitionsbeiträge" könnte auch Beiträge an Infrastrukturanlagen oder Infrastruktureinrichtungen beinhalten.
Und schliesslich wird im Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen in Artikel 3 Absatz 1 in der Version der Mehrheit und des Bundesrates den SBB die Möglichkeit gegeben, Dienstleistungen im Gütertransport zu erbringen. Sie müssen also nicht eine eigene Gütertransportabteilung führen, sondern sie "können" dies tun. Die Minderheit I (Allemann) will die SBB verpflichten, einen solchen Bereich zu führen. Die Minderheit II (Regazzi) will genau das Gegenteil: Den SBB soll verboten sein, Gütertransportdienstleistungen zu erbringen. Sowohl der Antrag der Minderheit I wie der Antrag der Minderheit II wären etwas gar arge Schnellschüsse! Die Frage, wie und in welchem Umfang die SBB in Zukunft im Gütertransport tätig sein sollen, bedarf doch etwas mehr seriöser Abklärungen.
Die Variante der Mehrheit lässt beide Türen offen und wird von uns auch mehrheitlich unterstützt.