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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-25

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-25

Wortprotokoll

Ich möchte noch klarstellen, dass der Bundesrat diesen Auftrag keinesfalls widerwillig ausgeführt hat. Er nimmt alle Aufträge entgegen, und er nimmt sie vor allem auch ernst. Das Thema, das Sie hier diskutieren, ist ein absolut ernstes Thema. Die Grundversorgung, das darf man schon sagen, gehört zum Kitt - ich weiss nicht, ob das ein korrektes Wort ist - unseres Landes. Die Grundversorgung ist wirklich das, was unser Land zusammenhält. Die Grundversorgung ist eine Grundidee in unserem Land. Es ist die Idee der Solidarität, das heisst, dass es zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen, zwischen den unterschiedlichen Regionen eine Solidarität gibt und dass Grundleistungen oder Grundversorgungsleistungen wichtig sind für unser Land. Ich denke, dass gerade diese Solidarität ja auch ein Teil des Erfolgs unseres Landes ist. Die Grundversorgung ist eben eine Idee, die alle unterstützen. Dieses Wort beschreibt auch eine typisch schweizerische Art und Weise, wie wir in der Vielfalt einen Ausgleich schaffen. Ich würde die Grundversorgung eigentlich gerne so umschreiben. Das hat man jetzt heute auch in den Voten gehört.

Ich finde es etwas schade, wenn man hier einen Stadt-Land-Graben kreiert und sagt, nur wer vom Land komme, verstehe überhaupt, worum es gehe. Wenn man in der Schweiz aufgewachsen ist, dann hat man meines Erachtens in der Regel von der Stadt und vom Land etwas mitbekommen. Ich glaube nicht, dass es gerechtfertigt ist, hier einen Graben zu öffnen.

Nun gibt es einfach ein paar Fragestellungen, die zu Recht konkret angeschaut werden sollen: Worum geht es bei der Grundversorgung? Was sind die Leistungen? Was zählt zur Grundversorgung? Da muss man einfach feststellen, meines Erachtens sind wir uns darin auch einig, dass es sich nicht um einen unveränderlichen Katalog handelt. Wenn ich nur schon das Beispiel der Kommunikation nehme, dann ist es ja sehr eindrücklich, wie sehr sich hier die Leistungen in den letzten paar Jahren und Jahrzehnten verändert haben. Ich will jetzt nicht bei der Postkutsche oder beim Telegrafen anfangen und bis zum Telefon kommen. Heute stellt sich die Frage, ob das Glasfaserkabel zur Grundversorgung gehört. Das ist die Fragestellung, das hätte aber vor zehn Jahren hier drin gar niemanden interessiert.

Deshalb ist das ein Element, bei dem man sich fragen muss: Wie kann man hier überhaupt etwas umschreiben? Denn es gibt keinen fest abgeschlossenen Katalog, weder bezüglich der Technologien noch bezüglich der Leistungen, die man beschreiben könnte.

Ich kann zudem nicht akzeptieren, dass man sagt, wer diese Vorlage nicht unterstütze, wolle nichts für die [PAGE 954] Grundversorgung tun. Das ist falsch. Die richtige Frage lautet vielmehr: Was steht heute schon in der Bundesverfassung? Und: Reicht das aus? Anders gefragt: Bringt es einen Mehrwert, wenn man etwas zusätzlich in die Bundesverfassung schreibt? Das ist die Fragestellung. Aber niemand will hier nichts für die Grundversorgung tun. Schauen Sie Artikel 43a Absatz 4 der Bundesverfassung an: "Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen." Hierin sind zwei Gedanken zentral: Erstens soll die Grundversorgung für alle zugänglich sein. Zweitens sollen alle die Leistungen der Grundversorgung zu vergleichbaren Bedingungen in Anspruch nehmen können. Das ist das, was in der Bundesverfassung steht. Die Frage ist doch: Gibt es einen Mehrwert, wenn Sie zusätzlich etwas hineinschreiben?

Die Diskussion in der Kommission, aber auch heute im Plenum hat nun hinsichtlich der Frage, was man noch zusätzlich hineinschreiben will, eines gezeigt: Entweder man konkretisiert, indem man die Sachgebiete aufzählt und sagt, dass es einem zu allgemein sei, dass man sagen wolle, in welche Bereiche es gehe. Oder man schreibt in die Verfassung, dass die Leistungen erschwinglich sein müssen, dass sich alle die Grundversorgungsleistungen leisten können müssen. Oder man kann die Frage der Finanzierung aufwerfen, die sich im Einzelfall immer stellt: Wer bezahlt, wenn man Versorgungsleistungen erbringt, die nicht kostendeckend sind? Das sind drei Fragen. Und da halte ich fest, dass man das, was sich hier in der Mehrheit abzeichnet, in der Detailberatung noch einmal anschauen kann. Aber ich habe nicht gesehen, dass man hier von den Konkretisierungen Gebrauch gemacht hat. Die Mehrheit der Kommission möchte keine Sachgebiete aufzählen. Sie möchte sich auch nicht in Bezug auf die Erschwinglichkeit festlegen. Sie schreibt zwar, dass die Grundversorgung "dauerhaft verfügbar und erschwinglich" sein müsse. Aber es bleibt offen, was dies konkret bedeutet. Und zur Finanzierung möchten Sie gar nichts sagen, weil Sie sagen, es gebe keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen. Da sind Sie im Gegenteil sehr zurückhaltend und sagen, eigentlich sei damit noch gar nichts versprochen.

Deshalb erlaube ich mir trotzdem die Frage: Bringt dann eine zusätzliche Bestimmung wirklich einen Mehrwert, der konkret bei den Versorgungsdienstleistungen, die Ihnen wichtig sind, sichtbar wird? Können Sie einen solchen dann der Bevölkerung aufzeigen? Können Sie sagen, jetzt seien Grundsätze festgelegt, die dieser helfen? Diesbezüglich ist der Bundesrat mit der Kommissionsminderheit zusammen der Ansicht, dass ein Mehrwert einfach nicht ersichtlich ist. Es ist klar, Sie müssen hier sehr abstrakt bleiben, weil Sie von unterschiedlichsten Versorgungsleistungen ausgehen. Das ist kein Vorwurf an die Kommissionsmehrheit, aber es ist eben eine Tatsache. Und angesichts des sehr hohen Abstraktionsgrads stellt sich die Frage: Ja, was bringt es dann am Schluss noch?

Hier ist der Bundesrat der Meinung, dass es halt ein bisschen symbolischen Charakter hat, solche Bestimmungen in die Bundesverfassung zu schreiben. Das andere Extrem ist ja im Moment, dass man Gesetzesartikel in die Bundesverfassung schreibt. Der Bundesrat wehrt sich gegen beides und findet das falsch. Er will in der Bundesverfassung weder Gesetzesartikel noch neue Verfassungsartikel, bei denen ein Mehrwert nicht wirklich ersichtlich ist und die tendenziell im symbolischen Bereich bleiben.

Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen beantragen, den Antrag der Kommissionsminderheit zu unterstützen und auf die Vorlage nicht einzutreten.